Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0092 befasst sich mit der Umsetzung der am 14. April 2011 beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Hamminkeln. Vor dem geplanten Inkrafttreten wurde eine Prüfung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses durchgeführt. Im Rahmen dieser Phase wurde die Verwaltung damit beauftragt, Personen mit Nebenwohnsitz anzuschreiben, um eine Ummeldung in einen Erstwohnsitz zu erwirken.
Aus den Ergebnissen dieser Maßnahme geht hervor, dass von 997 angeschriebenen Personen bis Anfang Mai 342 Nebenwohnsitze abgemeldet und 11 in Hauptwohnsitze umgewandelt wurden. Gleichzeitig verzeichnete die Verwaltung 21 Neuanmeldungen von Nebenwohnsitzen sowie 14 Änderungen von Hauptwohnsitzen in Nebenwohnsitze. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Abschluss der Einführungsphase ein jährliches Steueraufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Euro erzielt werden kann.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit einer rückwirkenden Einführung eines neuen Steuertatstands schlägt die Verwaltung vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung von ursprünglich 1. Januar 2012 auf den 1. Januar 2013 zu verschieben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechende Änderung des Paragrafen 11 der Satzung vorzunehmen und die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen. Als Alternative wird die Aufhebung der bereits beschlossenen Satzung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2012kein Ergebnis hinterlegt