Einziehung eines Teilstücks des Vöckingswegs in Hamminkeln als öffentliche Wegefläche: Grundstück Gemarkung Hamminkeln Flur 28 Flurstück 132
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Teilstück des Vöckingswegs als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Konkret handelt es sich um das Grundstück in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 28, Flurstück 132, welches eine Fläche von 1.767 Quadratmetern umfasst.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits in der Sitzung vom 14. Dezember 2011 beschlossen, ein Wegeeinziehungsverfahren für den Abschnitt des Vöckingswegs zwischen der B 473 (Isselburger Straße) und dem Beerenhuk einzuleiten. Dieser Bereich, der zuvor als Radweg genutzt wurde, ist durch die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ planungsrechtlich nicht mehr als Verkehrsfläche, sondern als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück wird nach Angaben der Fachdienste 61 mittlerweile gewerblich genutzt und ist für verkehrliche Zwecke nicht mehr erforderlich.
Die Absicht zur Einziehung wurde am 27. Februar 2012 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Während der darauf folgenden Auslegungsfrist, die bis zum 27. Mai 2012 dauerte, wurden keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nun, das Grundstück gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung einzuziehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2012kein Ergebnis hinterlegt