Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Sportförderrichtlinien der Stadt Hamminkeln

2012/0113 04.07.2012 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehenden Sportförderrichtlinien zu erweitern und neu zu fassen. Während die im Jahr 2003 vom Rat beschlossenen Richtlinien primär die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen regelten, sollen die neuen Richtlinien nun zusätzlich Regelungen für den laufenden Sportbetrieb enthalten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 führt die Bestimmungen für bauliche Investitionen und den laufenden Betrieb in einem Dokument zusammen. Die Regelungen für die Förderung baulicher Maßnahmen bleiben dabei mit geringfügigen redaktionellen Änderungen unverändert.

Die Förderung des laufenden Sportbetriebs ist als Jugendförderung konzipiert. Dabei werden Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen bevorzugt. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt so, dass ein entsprechender Jugendanteil an der Gesamtmitgliederstärke rechnerisch erhöht wird, was sich positiv auf die Ermittlung der Fördersumme auswirkt.

Für die laufende Sportförderung im Jahr 2012 sind insgesamt 180.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Die Mittel stehen im Produkt 1.100.08.01.01 unter dem Sachkonto für Zuweisungen für laufende Zwecke zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Richtlinien zur Sportförderung von Sportvereinen in Hamminkeln zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Juni und Juli 2012 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge