Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistun¬gen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der die Stundensätze für Personal und Fahrzeuge für den Tarif 2012 ermittelt wurden.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für Feuerwehr-Dienstkräfte sowie für verschiedene Fahrzeuggruppen fest, darunter Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Gerätewagen und Kommandofahrzeuge. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte enthalten. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der Bezugspreise sowie die Abrechnung von notwendigen Fremdleistungen und Entsorgungskosten für umweltschädigende Stoffe geregelt.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den ermittelten Vorhaltekosten und Unterhaltskosten. Dabei werden Abschreibungen auf Basis der bereinigten Beschaffungskosten sowie die Verzinsung des Eigenanteils berücksichtigt. Die Unterhaltskosten, welche Wartung, Reparatur und Kraftstoff umfassen, werden als Mittelwert der Vorjahre ermittelt. Die Vorlage empfiehlt dem Feuerschutzausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung des beigefügten Tarifs für das Jahr 2012 zu empfehlen.
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Beratungsfolge
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