Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Sportstätten hier: Kostenermittlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0121 der Fachdienste 65 informiert den Betriebsausschuss über die abgeschlossene Kostenermittlung für die Nutzung städtischer Sportstätten. Ziel der Untersuchung war es, die mit den Sportstätten verbundenen Kosten konkret zu ermitteln, um eine mögliche Anpassung der Entgelterhebung oder der Höhe der Rabattierung vorzunehmen.
Die Ergebnisse der hierzu eingerichteten fachdiensteübergreifenden Arbeitsgruppe basieren teilweise auf Schätzwerten. Dies betrifft vor allem die Abgrenzung der Bewirtungskosten zwischen Schulen und Turnhallen sowie zwischen Sportheimen und Sportplätzen. Eine präzisere Trennung der Kosten wäre durch den Einbau von Zwischenzählern möglich, was jedoch mit einem finanziellen und baulichen Aufwand verbunden ist. Die Verwaltung hält fest, dass die Rentabilität solcher Maßnahmen von der weiteren Nutzung der Erkenntnisse abhängt. Zudem wird auf einen Vorschlag zur Pauschalabrechnung der Bewirtschaftungskosten verwiesen, der eine exaktere Abgrenzung nicht zwingend erforderlich macht. Die Entscheidung über die Notwendigkeit zusätzlicher Zähler wird im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport erwartet.
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung eine kostendeckende Miete aus dem Kernhaushalt erhält, dient die Vorlage lediglich der Information über die Kostenermittlung. Die Verantwortung für die Gestaltung der Entgelte und die Weitergabe der Kosten an Vereine liegt beim Kernhaushalt. Die Details der Kostenrechnung werden im Rahmen einer Präsentation erläutert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2012kein Ergebnis hinterlegt