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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 des Gemeinschaftsbetriebes HamminkelnZur Vorlage · 2012/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0120 aus dem Vorstandsbereich III befasst sich mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2010 des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH). Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2010 zu prüfen, wobei die Prüfungskompetenz bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) liegt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster mit der Prüfung zu beauftragen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wurde eine Preisanfrage bei vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der GPA NRW durchgeführt. Das Angebot der Concunia GmbH wurde dabei als wirtschaftlichstes bewertet. Da eine Trennung der Prüfungsverantwortung zwischen der Kernverwaltung der Stadt Hamminkeln und dem GBH als nicht zweckmäßig erachtet wird, soll dieselbe Gesellschaft auch die Prüfung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung übernehmen.
Aufgrund des geschätzten Auftragsvolumens von etwa 15.000 Euro liegt der Betrag unter dem Schwellenwert der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, sodass eine freihändige Vergabe möglich ist. Die finanziellen Mittel für die Abrechnung nach Stundenaufwand sind im Haushalt vorhanden. Der Beschluss sieht vor, dass der Betriebsausschuss der Gemeindeprüfungsanstalt diesen Vorschlag unterbreitet und die Betriebsleitung beauftragt, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung der GPA zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 2Energetische Sanierung des alten Verwaltungsgebäudes, Rathausstraße 17 hier: aktueller SachstandZur Vorlage · 2012/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0116 der Fachdienste 65 informiert über den aktuellen Sachstand zur energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes in der Rathausstraße 17. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wurde bereits festgelegt, dass das gesamte Erdgeschoss nach der Fertigstellung an die Kreispolizeibehörde Wesel vermietet wird.
Nach erfolgten Abstimmungsgesprächen mit dem Kreis Wesel steht nun fest, dass der Allgemeine Soziale Dienst des Kreises Wesel anteilig vier Räume im Obergeschoss anmieten wird. Infolgedessen wurden geringfügige Änderungen an den Grundrissen vorgenommen. Als nächster Schritt ist die Anpassung der entsprechenden Mietverträge vorgesehen.
Durch die neue Vereinbarung bleiben im Obergeschoss vier Räume ungenutzt, die für eine weitere Vermietung zur Verfügung stehen. In Abstimmung mit der Kreispolizei als Mieterin des Erdgeschosses sollen für diese Flächen vorrangig Nutzer aus dem öffentlichen Bereich in Betracht gezogen werden. Mögliche Optionen für die Nutzung sind unter anderem die Hamminkelner Ratsfraktionen oder die Erziehungsberatung der Caritas. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung standen die Gespräche hierzu noch nicht zu einem Ergebnis.
Der Betriebsausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Betriebsleitung beauftragen, die Mietverträge mit der Kreispolizeibehörde sowie dem Allgemeinen Sozialen Dienst anzupassen und die verbleibenden Räumlichkeiten im Obergeschoss an geeignete Mieter zu vermieten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 3Baubeschluss: Kanal - und Straßenausbau der Blumenstraße in DingdenZur Vorlage · 2012/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 zum Thema Baubeschluss für den Kanal- und Straßenausbau der Blumenstraße in Dingden sieht vor, den Betriebsausschuss um die Erteilung eines Auftrags an die Verwaltung zu bitten. Ziel ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sowie die Durchführung der Ausschreibung.
Der geplante Ausbau betrifft einen Bereich von etwa 1.060 Quadratmetern, der im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ortskern östlich der B 473“ liegt und vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 8 „Blumenstraße“ tangiert wird. Im ersten Schritt soll der bestehende Mischwasserkanal DN 300 Beton um etwa 80 Meter verlängert werden, um die Entwässerung des Gebiets sicherzustellen. Dabei werden auch die notwendigen Hausanschlüsse verlegt. Im Anschluss daran sollen die für die Bebauung erforderlichen Versorgungsleitungen verlegt und die Straße final ausgebaut werden.
Die Straße soll eine Breite von 6,50 Metern erhalten und in verkehrsberuhigter Bauweise gestaltet werden. Die Fahrbahnoberfläche wird aus Betonsteinpflaster bestehen und eine Mittelrinne zur Ableitung von Niederschlagswasser enthalten. Im Bereich der Grundstücksgrenzen werden Stellplätze angeordnet, während das Parken außerhalb der markierten Flächen nicht gestattet ist. Zudem werden Beleuchtungskabel und Straßenlaternen verlegt bzw. versetzt.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 70.000 Euro für den Kanalbau und 128.000 Euro für den Straßenbau. Die entsprechenden Ausgabeermächtigungen stehen in entsprechender Höhe zur Verfügung, wobei Einnahmen aus Beiträgen in Höhe von 90.000 Euro erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 4Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Sportstätten hier: KostenermittlungZur Vorlage · 2012/0121 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0121 der Fachdienste 65 informiert den Betriebsausschuss über die abgeschlossene Kostenermittlung für die Nutzung städtischer Sportstätten. Ziel der Untersuchung war es, die mit den Sportstätten verbundenen Kosten konkret zu ermitteln, um eine mögliche Anpassung der Entgelterhebung oder der Höhe der Rabattierung vorzunehmen.
Die Ergebnisse der hierzu eingerichteten fachdiensteübergreifenden Arbeitsgruppe basieren teilweise auf Schätzwerten. Dies betrifft vor allem die Abgrenzung der Bewirtungskosten zwischen Schulen und Turnhallen sowie zwischen Sportheimen und Sportplätzen. Eine präzisere Trennung der Kosten wäre durch den Einbau von Zwischenzählern möglich, was jedoch mit einem finanziellen und baulichen Aufwand verbunden ist. Die Verwaltung hält fest, dass die Rentabilität solcher Maßnahmen von der weiteren Nutzung der Erkenntnisse abhängt. Zudem wird auf einen Vorschlag zur Pauschalabrechnung der Bewirtschaftungskosten verwiesen, der eine exaktere Abgrenzung nicht zwingend erforderlich macht. Die Entscheidung über die Notwendigkeit zusätzlicher Zähler wird im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport erwartet.
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung eine kostendeckende Miete aus dem Kernhaushalt erhält, dient die Vorlage lediglich der Information über die Kostenermittlung. Die Verantwortung für die Gestaltung der Entgelte und die Weitergabe der Kosten an Vereine liegt beim Kernhaushalt. Die Details der Kostenrechnung werden im Rahmen einer Präsentation erläutert.
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Beratungsfolge
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 51. Sachstandbericht zum StraßensanierungskonzeptZur Vorlage · 2012/0118 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0118 der Fachdienste 65 informiert den Betriebsausschuss über den aktuellen Sachstand zum Straßensanierungskonzept in Hamminkeln. Im Fokus steht die langfristige Sicherung des öffentlichen Anlagevermögens, da die kommunalen Straßen und Wege durch klimatische Einflüsse sowie zunehmenden Schwerlastverkehr Verschleißprozessen unterliegen.
Die Verwaltung hat zur Überwachung von Straßenaufbrüchen, die durch Arbeiten von Ver- und Entsorgungsbetrieben entstehen, eine Datenbank erstellt. Diese dient der Erfassung von Informationen wie Auftraggeber, ausführender Firma, Dauer der Maßnahme sowie der Dokumentation von Abnahmeprotokollen und Fotos. Zudem ermöglicht die Datenbank die Überwachung von Gewährleistungsfristen gemäß VOB, um Mängelbeseitigungen durch die Verursacher sicherzustellen. Parallel dazu wird eine Aufgrabungsrichtlinie entwickelt, die als verbindlicher Leitfaden für technische Ausführung und Abnahme im öffentlichen Verkehrsraum fungieren soll.
Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist die Neuerfassung der Straßenzustände in einer Zustandsdatenbank. Durch die Auswertung von Schadensbildern und Straßenzustandsklassen sollen Prioritäten für Sanierungsarbeiten festgelegt werden. Während die Ansätze für die Erneuerung von Wirtschaftswegen und Gemeindestraßen für das Jahr 2012 gestrichen wurden, wurde der Ansatz für die Unterhaltung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflichten erhöht. Als konkrete Einzelmaßnahme für 2012 ist die Sanierung der Vennstraße zwischen Handwerkerstraße und Bahnhofstraße vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 6Veräußerung der stadteigenen Gebäude auf der SachsenstraßeZur Vorlage · 2012/0119 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0119 der Fachdienste 65 befasst sich mit der geplanten Veräußerung der stadteigenen Gebäude in der Sachsenstraße. Im Rahmen einer fortlaufenden Überprüfung des Immobilienbestands der GBH sollen die Wohnhäuser Sachsenstraße 14/16 sowie Sachsenstraße 18/20 veräußert werden, da bereits Erwerbsabsichten seitens der Verwaltung vorliegen.
Die Entscheidung zur Veräußerung begründet sich unter anderem mit anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Für die Objekte sind Arbeiten an den Fenstern, der Fassade sowie der Dachdämmung und Dachdeckung erforderlich. Da die Kosten für diese Maßnahmen den finanziellen Rahmen der vorhandenen Instandhaltungsrückstellung übersteigen und eine kurzfristige Erhöhung der Mieten zur Deckung der Kosten nicht darstellbar ist, wird die Durchführung der Sanierungen als betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft. Die Gebäude aus dem Jahr 1951 umfassen jeweils acht Wohnungen pro Objekt.
Die Veräußerung soll meistbietend erfolgen, wobei für das Objekt Sachsenstraße 14/16 ein Mindestgebot von 260.000 Euro auf einer Grundstücksfläche von 1.439 m² festgesetzt wurde. Für das Objekt Sachsenstraße 18/20 liegt das Mindestgebot bei 160.000 Euro bei einer Grundstücksgröße von 642 m². Die Verkaufsabsichten werden über die Internetpräsenz der Stadt Hamminkeln sowie durch Informationstafeln an den Objekten kommuniziert; die Mieter wurden bereits in Kenntnis gesetzt. Nach Erhalt geeigneter Angebote wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen