Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan "Großflächiger Einzelhandel" - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“. Die Landesregierung NRW hat diesen Teilplan zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels erarbeitet, nachdem die bisherigen Regelungen im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) außer Kraft getreten sind. Die zuständige Landesplanungsbehörde hat die Stadt Hamminkeln dazu aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2012 zur Planbegründung, zum Planentwurf sowie zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, die Daseinsvorsorge zu sichern und die Funktion von Innenstädten sowie zentralen Versorgungsbereichen zu stärtes. Durch die Konzentration von Angeboten in diesen Bereichen sollen die Freirauminanspruchnahme begrenzt und Verkehrsaufkommen vermieden werden. Der Plan reagiert auf demografische Veränderungen sowie den Strukturwandel im Einzelhandel.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Entwurfs umfassen drei wesentliche Ziele. Erstens sollen Einzelhandelsgroßprojekte nur noch in regionalplanerisch festgelegten allgemeinen Siedlungsbereichen errichtet oder erweitert werden können. Zweitens ist die Ansiedlung von zentrenrelevanten Kernsortimenten primär auf zentrale Versorgungsbereiche beschränkt, wobei Ausnahmen unter strengen Voraussetzungen zur Sicherung der Nahversorgung möglich sind. Drittens wird ein Beeinträchtigungsverbot für zentrale Versorgungsbereiche festgelegt, um Funktionsstörungen durch neue Vorhaben zu verhindern. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt durch die Regional- und Bauleitplanung.
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Beratungsfolge
- 20.09.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 05.09.2012kein Ergebnis hinterlegt