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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Standort der Gaststätte ArpingZur Vorlage · 2012/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0145 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Standort der Gaststätte Arping. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 beraten, aber keine Entscheidung getroffen hatte, liegt nun eine modifizierte Entwurfsfassung des Antragstellers vor.
Zu den wesentlichen Änderungen in der neuen Fassung gehören der Rücksprung des Baukörpers an der Bocholter Straße sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Der beauftragte Architekt des Vorhabenträgers wird den geänderten Entwurf in der anstehenden Ausschusssitzung detailliert vorstellen. Für weitere Details wird auf die Inhalte der Sitzungsvorlage Nr. 2012/0105 verwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ zu fassen. Unter dem Vorbehalt der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat beauftragt der Ausschuss zudem die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerversammlung. Die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist für den 5. September 2012 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für den 20. September 2012 vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 20.09.2012 · Rat (19. Sitzung)
- 05.09.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 2Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan "Großflächiger Einzelhandel" - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“. Die Landesregierung NRW hat diesen Teilplan zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels erarbeitet, nachdem die bisherigen Regelungen im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) außer Kraft getreten sind. Die zuständige Landesplanungsbehörde hat die Stadt Hamminkeln dazu aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2012 zur Planbegründung, zum Planentwurf sowie zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, die Daseinsvorsorge zu sichern und die Funktion von Innenstädten sowie zentralen Versorgungsbereichen zu stärtes. Durch die Konzentration von Angeboten in diesen Bereichen sollen die Freirauminanspruchnahme begrenzt und Verkehrsaufkommen vermieden werden. Der Plan reagiert auf demografische Veränderungen sowie den Strukturwandel im Einzelhandel.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Entwurfs umfassen drei wesentliche Ziele. Erstens sollen Einzelhandelsgroßprojekte nur noch in regionalplanerisch festgelegten allgemeinen Siedlungsbereichen errichtet oder erweitert werden können. Zweitens ist die Ansiedlung von zentrenrelevanten Kernsortimenten primär auf zentrale Versorgungsbereiche beschränkt, wobei Ausnahmen unter strengen Voraussetzungen zur Sicherung der Nahversorgung möglich sind. Drittens wird ein Beeinträchtigungsverbot für zentrale Versorgungsbereiche festgelegt, um Funktionsstörungen durch neue Vorhaben zu verhindern. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt durch die Regional- und Bauleitplanung.
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Beratungsfolge
- 20.09.2012 · Rat (19. Sitzung)
- 05.09.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 3Konzept zur städtebaulichen Steuerung von "Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen" für die Stadt Hamminkeln - Beratung - BeschlussfassungZur Vorlage · 2012/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen in der Stadt Hamminkeln. Die Verwaltung legt hiermit ein Dokument vor, das auf einem Auftrag aus einer Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vom September 2011 basiert. Ziel der damaligen Entscheidung war es, besonders schutzwürdige Gebiete vor solchen Nutzungen zu sichern und die Möglichkeit einer Positiv- bzw. Negativausweisung in Industrie- und Gewerbegebieten zu prüfen.
Das vorliegende Konzept gliedert sich in drei wesentliche Bestandteile. Der erste Teil umfasst allgemeine Informationen zu den Parametern der städtebaulichen Steuerung und berücksichtigt dabei auch die Einflüsse durch Gerichtsurteile. Der zweite Teil stellt eine ortsteilbezogene Bestandsaufnahme dar. Der dritte Teil bewertet die städtebauliche Situation und benennt Standorte, die für die entsprechenden Nutzungen in Betracht kommen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Konzept zu beschließen, um ein planerisches Instrument zur Steuerung zur Verfügung zu haben. Da das Konzept allein keine rechtsbindende Wirkung entfaltet und Bauanträge nicht allein auf dieser Basis versagt werden können, ist eine Anpassung auf Bauleitebene erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die Modifikation der Bebauungspläne nach Prioritäten zu ordnen und zunächst jene Pläne anzupassen, die bereits bestehende Einrichtungen beinhalten. Betroffen sind die Bebauungspläne Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, Nr. 24 „Güterstraße“, Nr. 17 „Odendahl“ sowie Nr. BM 6 „Ortskern östl. der B 473“.
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Beratungsfolge
- 20.09.2012 · Rat (19. Sitzung)
- 05.09.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 4Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauerschaft in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung „Unterbauernschaft Brünen“ abzuschließen. Ziel der Satzung ist es, den im Bereich der Unterbauernschaft ansässigen Gewerbebetrieben abschließende Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen und baulich nutzbare Erweiterungsflächen endgültig zu definieren. Nachdem das Verfahren aufgrund von Bedenken und fehlender Einigkeit über Erweiterungsflächen zwischenzeitlich ausgesetzt war, konnte nun eine Einigung zwischen den maßgeblichen Gewerbetreibenden über die Nutzung der Erweiterungsfläche B erzielt werden. Zudem sind ordnungsrechtliche Verfahren zur Beseitigung bau- und wasserrechtswidriger Zustände eingeleitet worden.
Im Rahmen der Abwägung werden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Regionalverband Ruhr (RVR) sieht die Siedlungsentwicklung durch die abschließende Regelung der Satzung als geklärt an. Die Landwirtschaftskammer NRW erhält die Bestätigung, dass keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz wird durch eine Flächenanpassung von etwa 1.200 Quadratmetern berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden hinsichtlich ihrer Infrastrukturbelange in die Abwägung einbezogen, wobei die Satzung keine unmittelbare Relevanz für die bestehenden Leitungen im Straßenbereich aufweist. Die Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf zur vorzeitigen Baugenehmigung wird abgelehnt. Bezüglich der durch den Kreis Wesel gemeldeten Konflikte bei der Abwasserentsorgung und dem Gewässerschutz wird darauf verwiesen, dass die notwendigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zur Lösung dieser Zustände bereits angelaufen sind.
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- 20.09.2012 · Rat (19. Sitzung)
- 05.09.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Am Elsholtweg" in Loikum - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Elsholtweg“ im Ortsteil Loikum. Der ursprüngliche Bebauungsplan ist seit Juni 2005 rechtskräftig. Während die Grundstücke im nördlichen Baufenster bereits durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen sind, war für das südliche Baufenster ursprünglich ein privater Erschließungsweg vorgesehen.
In der Zwischenzeit wurde ein Stichweg mit Wendemöglichkeit und sechs Stellplätzen ausgehend vom Elsholtweg fertiggestellt. Die Stadt Hamminkeln hat sich vertraglich dazu verpflichtet, die Straße nach einer mängelfreien Abnahme zu erwerben, in die Straßenbaulast zu übernehmen und als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Da eine Widmung jedoch eine Übereinstimmung mit den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans voraussetzt, ist eine Anpassung der bestehenden Planung notwendig.
Die geplante Änderung sieht vor, Teile der bisherigen Wohnbaufläche in öffentliche Verkehrsfläche umzuwandeln. Zudem müssen die Baugrenzen angepasst werden, da der Verlauf der neuen Verkehrsfläche das bisherige Baufenster unterbricht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen.
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- 20.09.2012 · Rat (19. Sitzung)
- 05.09.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 6Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Am Küning" in DingdenZur Vorlage · 2012/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2012/0146 wurde der Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich „Am Küning“ in Dingden vorgelegt. Das betreffende Areal umfasst einen Siedlungssplitter aus neun Wohnhäusern sowie die Betriebsgebäude einer ehemaligen Brüterei. Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan existiert und die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche sowie im Landschaftsplan als Teil eines Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist, ist das Gebiet baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen.
Hintergrund des Antrags ist die Suche nach einer Möglichkeit für eine verträgliche Folgenutzung der bestehenden Betriebsgebäude. Da eine anderweitige Nutzung der Gebäude derzeit als nicht realisierbar gilt, soll durch die Satzung eine neue bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Ein beigefügter Lageplan zeigt eine mögliche Neubebauung mit Wohnhäusern vor, die über bestehende Zufahrten erreichbar sind. Laut der Verwaltung bestehen seitens der Unteren Landschaftsbehörde keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Planung, da die Eingriffe in Natur und Landschaft reduziert werden sollen.
Der Antragsteller hat zudem die Bereitschaft erklärt, sich im Rahmen des Kommunalen Bodenmanagements durch einen Infrastrukturkostenbeitrag an der Stadt Hamminkeln zu beteiligen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung zu fassen.
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- 20.09.2012 · Rat (19. Sitzung)
- 05.09.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen