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Beschlussvorlage

Konzept zur städtebaulichen Steuerung von "Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen" für die Stadt Hamminkeln - Beratung - Beschlussfassung

2012/0142 20.09.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen in der Stadt Hamminkeln. Die Verwaltung legt hiermit ein Dokument vor, das auf einem Auftrag aus einer Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vom September 2011 basiert. Ziel der damaligen Entscheidung war es, besonders schutzwürdige Gebiete vor solchen Nutzungen zu sichern und die Möglichkeit einer Positiv- bzw. Negativausweisung in Industrie- und Gewerbegebieten zu prüfen.

Das vorliegende Konzept gliedert sich in drei wesentliche Bestandteile. Der erste Teil umfasst allgemeine Informationen zu den Parametern der städtebaulichen Steuerung und berücksichtigt dabei auch die Einflüsse durch Gerichtsurteile. Der zweite Teil stellt eine ortsteilbezogene Bestandsaufnahme dar. Der dritte Teil bewertet die städtebauliche Situation und benennt Standorte, die für die entsprechenden Nutzungen in Betracht kommen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Konzept zu beschließen, um ein planerisches Instrument zur Steuerung zur Verfügung zu haben. Da das Konzept allein keine rechtsbindende Wirkung entfaltet und Bauanträge nicht allein auf dieser Basis versagt werden können, ist eine Anpassung auf Bauleitebene erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die Modifikation der Bebauungspläne nach Prioritäten zu ordnen und zunächst jene Pläne anzupassen, die bereits bestehende Einrichtungen beinhalten. Betroffen sind die Bebauungspläne Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, Nr. 24 „Güterstraße“, Nr. 17 „Odendahl“ sowie Nr. BM 6 „Ortskern östl. der B 473“.

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Beratungsfolge