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Beschlussvorlage

Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauerschaft in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2012/0143 20.09.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung „Unterbauernschaft Brünen“ abzuschließen. Ziel der Satzung ist es, den im Bereich der Unterbauernschaft ansässigen Gewerbebetrieben abschließende Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen und baulich nutzbare Erweiterungsflächen endgültig zu definieren. Nachdem das Verfahren aufgrund von Bedenken und fehlender Einigkeit über Erweiterungsflächen zwischenzeitlich ausgesetzt war, konnte nun eine Einigung zwischen den maßgeblichen Gewerbetreibenden über die Nutzung der Erweiterungsfläche B erzielt werden. Zudem sind ordnungsrechtliche Verfahren zur Beseitigung bau- und wasserrechtswidriger Zustände eingeleitet worden.

Im Rahmen der Abwägung werden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Regionalverband Ruhr (RVR) sieht die Siedlungsentwicklung durch die abschließende Regelung der Satzung als geklärt an. Die Landwirtschaftskammer NRW erhält die Bestätigung, dass keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz wird durch eine Flächenanpassung von etwa 1.200 Quadratmetern berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden hinsichtlich ihrer Infrastrukturbelange in die Abwägung einbezogen, wobei die Satzung keine unmittelbare Relevanz für die bestehenden Leitungen im Straßenbereich aufweist. Die Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf zur vorzeitigen Baugenehmigung wird abgelehnt. Bezüglich der durch den Kreis Wesel gemeldeten Konflikte bei der Abwasserentsorgung und dem Gewässerschutz wird darauf verwiesen, dass die notwendigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zur Lösung dieser Zustände bereits angelaufen sind.

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Beratungsfolge