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Beschlussvorlage

Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014

2013/0011 06.03.2013 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014 in Hamminkeln. Da die nächste Kommunalwahl zeitgleich mit der Europawahl im Juni 2014 stattfindet, endet die aktuelle Wahlperiode voraussichtlich am 30. Juni 2014. Der Wahlausschuss übernimmt wesentliche Aufgaben im Wahlprozess, darunter die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.

Der Ausschuss soll laut Beschlussvorschlag aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zehn Beisitzern bestehen. Für jeden Beisitzer ist zudem die Bestellung eines persönlichen Stellvertreters vorgesehen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt durch die Ratsmitglieder. Sofern sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, sieht die Vorlage ein Berechnungsverfahren nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren vor, um die Sitze proportional zu verteilen. Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürger als Beisitzer bestellt werden, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf.

Ein rechtlicher Hinweis in der Vorlage verdeutlicht, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Wahlorganen, wie etwa in Wahlvorständen, gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Einteilung der Gemeindewahlbezirke zu den Kreiswahlbezirken soll bis zum 30. Juni 2013 erfolgen, wobei eine Sitzung des Ausschusses für den 19. Juni 2013 vorgesehen ist.

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