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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Tätigkeitsbericht 2012 des Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln gemäß § 5 der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0030 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0030 befasst sich mit dem Tätigkeitsbericht 2012 des Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln. Gemäß der entsprechenden Satzung erstattet der Beauftragte jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Die Verwaltung nimmt zu den im Bericht aufgeführten Punkten Stellung.
Im Bereich des Hochbaus sind für das Jahr 2013 im Rathaus kontrastreichere Gestaltungen von Schaltern, Handläufen, Stufenvorderkanten und Aufzugtürrahmen geplant. Zudem wird an einer bedienungsfreundlicheren Gestaltung der Aufzugstastatur gearbeitet. Die Installation einer Induktionsschleife im Ratssaal wurde vorerst zurückgestellt. Bei der Grundschule Wertherbruch wurde der Ausbau der Behindertentoilette auf das nächste Schuljahr verschoben, da die Gewährung von Fördermitteln durch den LVR an einen konkreten Bedarfsfall gebunden ist. Im Rathaus wurden bereits technische Anpassungen an der Behindertentoilette vorgenommen. In der Bücherei Hamminkeln wurden Maßnahmen wie die Installation einer Klingel und die Nacharbeit von Treppenmarkierungen umgesetzt. Eine Erneuerung der roten Außenpflasterung am Rathaus wird von der Verwaltung als unverhältnismäßig abgelehnt.
Hinsichtlich der Behindertenparkplätze teilt die Verwaltung mit, dass die ordnungswidrige Nutzung durch den Fachdienst kontrolliert und geahndet wird. Eine Doppelnutzung der Flächen am Bahnhof Mehrhoog ist aufgrund von Förderauflagen nicht möglich. Eine flächendeckende Aufnahme aller Behindertenparkplätze in die Winterwartung ist aus Personalgründen nicht umsetzbar. Dennoch wurde für bestimmte Parkflächen im Bereich städtischer Gebäude eine Winterwartung durch die zuständigen Hausmeister angeordnet.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 2Sportförderrichtlinien und Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten hier: Mindestbeitragsregelung bzw. EntgeltregelungZur Vorlage · 2013/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Anpassung der Sportförderrichtlinien sowie der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Aufhebung der Mindestbeitragsregelung und die Neuregelung der Nutzungsentgelte.
Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung zur Erhebung eines Mindestbeitrags in den Sportförderrichtlinien zu streichen. Diese Vorgabe, die einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 108 Euro für die Förderfähigkeit voraussetzte, wurde von Vereinen und dem Stadtsportverband kritisiert. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Verzicht auf diese Regelung die finanzielle Belastung der Vereine reduziert und die Entscheidung über die Vereinsfinanzen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt übertragen soll.
Zudem wird eine Änderung der Benutzungsordnung für Sportstätten beantragt. Die Entgelte für reservierte Übungseinheiten sollen auf 3,60 Euro für Turn- und Sporthallen sowie 3,90 Euro für Sportplätze angepasst werden. Diese Werte basieren auf einer Kalkulation der Fixkosten. Ein Vorschlag der Verwaltung, die Vereine an den Bewirtschaftungskosten zu beteiligen, wird abgelehnt. Die Verwaltung sieht keine Grundlage für eine Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten und strebt stattdessen eine Reduzierung des städtischen Aufwands durch Maßnahmen zur Kosteneinsparung an.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 06.02.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 3Neuaufstellung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln (AES)Zur Vorlage · 2013/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht die Neuaufstellung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Neufassung ist die Umsetzung des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), welches auf der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie basiert. Ziel der Anpassung ist es, die städtische Satzung an die Mustersatzung des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen, wie es vom Städte- und Gemeindebund NRW empfohlen wurde.
Der Entwurf der Abfallentsorgungseinheit (AES) übernimmt die wesentlichen Inhalte der Musterregelung, sieht jedoch von bestimmten Anpassungen ab, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. So wird die Einführung einer Bioabfallsammlung über Biotonnen oder zentrale Sammelplätze vorerst zurückgestellt, bis die entsprechenden Verordnungen auf Landes- und Kreisebene vorliegen. Ebenso wird die in der Musterregelung vorgesehene Möglichkeit, eine gemeinsame Restmülltonne für private Haushalte und Gewerbe auf Antrag zu nutzen, nicht übernommen, um die Trennung zwischen privaten und gewerblichen Abfällen beizubehalten. Auch die Regelung zur Reduzierung des Mindest-Restmüllvolumens wird nicht umgesetzt, da die Verwaltung den damit verbundenen Kontrollaufwand als unverhältnismäßig einstuft.
Der Entwurf wurde dem Städte- und Gemeindebund NRW zur Überprüfung vorgelegt. Die Fachdienste empfehlen dem Betriebsausschuss, dem Rat die Verabschiedung der Satzung in der vorliegenden Version zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 4Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Am Küning" in DingdenZur Vorlage · 2013/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Am Küning“ in Dingden. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln die Angelegenheit im September 2012 zur erneuten Beratung an den Fachausschuss zurückverwiesen hatte, wurde insbesondere die mögliche Präzedenzfallwirkung zu prüfen.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Prüfung die rechtlichen Grundlagen nach § 35 BauGB sowie weitere potenzielle Standorte im Stadtgebiet untersucht. Dabei wurden sechs weitere Bereiche identifiziert, die die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung erfüllen könnten, darunter Strauchheide, Butenfeld und Roßmühle. Die Verwaltung stellt fest, dass der Standort „Am Küning“ kein Einzelfall ist.
Unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land, die den Grundsatz der Innenentwicklung vor die Außenentwicklung stellen, sowie den demographischen Wandel, empfiehlt die Verwaltung, grundsätzlich auf die Aufstellung von Außenbereichssatzungen zu verzichten. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll die Nutzung vorhandener Infrastrukturen innerhalb bestehender Siedlungsbereiche sicherstellen. Vor dem Hintergrund der potenziellen Präzedenzfallwirkung für die identifizierten weiteren Standorte wird empfohlen, den Antrag für den Bereich „Am Küning“ abzulehnen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Strategie der Innenentwicklung durch den Verzicht auf solche Satzungen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 5Antrag auf Bebauung einer Grundstücksfläche an der Straße "Am Rott" in HamminkelnZur Vorlage · 2013/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung von fünf Wohnhäusern – bestehend aus vier Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus – auf einer Grundstücksfläche an der Straße „Am Rott“ in Hamminkeln. Der Antrag sieht zudem die Anlegung eines privaten Erschließungsweges mit Anschluss an die Straße „Am Rott“ vor.
Das betroffene Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. H 10 Halfmanns-feld II, der als allgemeines Wohngebiet die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise vorsieht. Die aktuelle Planung des Bebauungsplanes sieht für diese Grundstücksfläche eine Erschließung über öffentliche Stichwege in Richtung Westen vor. Da die Realisierung dieser öffentlichen Zufahrtsstraßen aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit derzeit nicht absehbar ist, schlägt die Bauvoranfrage eine private Erschließung vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Zustimmung zur privaten Erschließung einer Änderung des Bebauungsplanes gleichkäme, da die ursprünglich vorgesehene öffentliche Erschließung dadurch entbehrlich würde. In Bezug auf die Verkehrsbelastung wird ein geringer Anstieg des Verkehrs durch die neuen Wohnhäuser festgestellt. Da der Straßenquerschnitt der Straße „Am Rott“ keine öffentlichen Stellplätze zulässt, muss der Stellplatzbedarf auf privaten Grundstücksflächen sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll entscheiden, ob die verkehrliche Situation einer dauerhaften Privaterschließung akzeptiert wird. Im Falle einer Zustimmung wäre ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren erforderlich. Andernfalls müsste die Bauvoranfrage abgelehnt werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 6Entwurf eines Tourismuskonzeptes für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat in Abstimmung mit touristischen Multiplikatoren einen Entwurf für ein Tourismuskonzept der Stadt Hamminkeln erstellt. Dieser Entwurf beinhaltet eine Zustandsbeschreibung der touristischen Situation sowie eine Analyse der Stärken und Schwächen des Stadtgebietes. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Festlegung touristischer Schwerpunkte und die Darstellung mittel- und langfristiger Ziele, wobei die Vernetzung einzelner Projekte untereinander sowie mit der Nachbarregion im Fokus steht. Als touristische Entwicklungsräume wurden die Gebiete Wertherbruch, Dingden und Marienthal identifiziert. Für Teile dieser Bereiche liegen bereits Investorenbereitschaften für die Umsetzung von Konzeptbausteinen vor.
Da die Umsetzung der Schwerpunkte die Schaffung von Planungsrecht voraussetzt, ist eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) erforderlich. Die Verwaltung beantragt daher einen Grundsatzbeschluss des Rates, um auf Basis des vorliegenden Entwurfs in den konkreten Planungsprozess mit dem Regionalverband Ruhr einzutreten. Ziel dieses Prozesses ist die Erlangung des notwendigen Planungsrechts in den entsprechenden Entwicklungsräumen, insbesondere durch die Änderung des Flächennutzungsplans oder die Ausweisung von Sondergebietsstandorten. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr wird der Konzeptentwurf zur endgültigen Beschlussfassung erneut vorgelegt und vorab im Planungsausschuss beraten.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 73. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007Zur Vorlage · 2013/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die dritte Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ vor. Hintergrund der Anpassung ist eine nachträgliche Änderung der Eröffnungsbilanz, die im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2010 vorgenommen wurde.
Im Rahmen dieser Arbeiten wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit gebildet, welche zulasten der allgemeinen Rücklage erfolgte. Da dieser Vorgang ergebnisneutral stattfand, ergeben sich neue Werte für die Bilanzierung. Konkret ist eine Anpassung des Stammkapitals in § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung erforderlich. Nach der vorgeschlagenen Änderung beläuft sich das Stammkapital des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln zum Stand des 31.12.2010 auf 24.203.300 Euro, während in der bisherigen Fassung ein Wert von 25.000.000 Euro ausgewiesen war.
Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zur Ermittlung des Stammkapitals, einschließlich der Summen des übertragenen Anlagevermögens, des Umlaufvermögens sowie der Sonderposten, Rückstellungen, Schulden und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Betriebsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die beigefügte dritte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der GBH zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 31.01.2013, des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2013 und des Rates am 06.03.2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 8aBeschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 des GBHZur Vorlage · 2013/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0016 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht wurde vom Kämmerer aufgestellt und von der Betriebsleitung bestätigt. Zur Überprüfung der Unterlagen wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concu-nia GmbH aus Münster beauftragt, deren Prüfbericht im Oktober 2012 keine Einwendungen ergab. Die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne, der die Unterlagen zur Prüfung zugestellt wurden, teilte mit, dass keine Ergänzungen erforderlich sind. Nach der Beschlussfassung durch den Rat erfolgt die Erteilung des endgültigen Bestätigungsvermerks durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie die ortsübliche Bekanntmachung.
Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss sieht die Feststellung des Jahresabschlusses 2010, den Vortrag eines Jahresfehlbetrags in Höhe von 700.000 Euro auf das Wirtschaftsjahr 2011 sowie die Entlastung der Betriebsleitung und des Kämmerers vor. Für den Rat ist die Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Vortrag des Jahresfehlbetrags von 700.000 Euro auf das Wirtschaftsjahr 2010 vorgesehen. Zudem wird die Entlastung des Betriebsausschusses vorgeschlagen. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss am 31. Januar 2013 sowie im Rat am 6. März 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 8bEinbringung des Jahresabschluss 2010 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2013/0038 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und ist mit einem Lagebericht versehen. Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte durch die zuständige Kämmererei und wurde durch den Bürgermeister bestätigt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist vor der endgültigen Feststellung durch den Rat eine Prüfung des Abschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich. Hierzu wurde die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Münster bereits im September 2012 beauftragt.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Jahresabschluss im Rechnungsprüfungsausschuss am 25. April 2013 detailliert vorgestellt wird. Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat sowie die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sind für die Sitzung am 15. Mai 2013 geplant. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 9Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2013Zur Vorlage · 2013/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2013/0002 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2013 der Gebührenteilungsgesellschaft Hamminkeln (GBH), einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 den Betriebsausschuss damit beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2013 zu beraten. Der Entwurf liegt allen Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013 zur Kenntnis nimmt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, keine Änderungen an dem vorliegenden Plan vorzunehmen. Die Beratung im Betriebsausschuss war für den 31. Januar 2013 angesetzt, gefolgt von der Beratung im Rat am 6. März 2013.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 10Stellenplan für das Jahr 2013Zur Vorlage · 2013/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0034 der Fachdienste 10 legt den Stellenplan für das Jahr 2013 für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH dar. Im Bereich der Beamten ist im Vergleich zum Vorjahr kein Stellenzuwachs oder Stellenabbau vorgesehen, wobei eine Stelle im Bereich Steuern und Gebühren mit einem kw-Vermerk versehen wurde.
Bei den Tarifbeschäftigten ergibt sich ein Saldo von einer Erhöhung um 0,33 Stellen. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen Anpassungen, darunter der Wegfall einer Springerstelle im Personalmanagement, der Reduzierung von Stellenanteilen bei Schulsekretariaten sowie der Einrichtung neuer Stellen in den Bereichen Grundschulen, Geschäftsbuchhaltung und Gesamtschule. Zudem wird eine Stelle im Bereich Abwassertransport und -behandlung von einer Besetzungssperre entbunden. Weitere Änderungen betreffen die Überführung von Stellen in die Altersteilzeit sowie die Streichung einer Stelle im Gebäudemanagement aufgrund veränderter Regelungen bei der Bewirtschaftung der Bürgerhalle Wertherbruch.
Der Entwurf sieht zudem Stellenhebungen vor, unter anderem die Umwandlung einer Stelle im Verwaltungsvorstand von der Besoldungsgruppe A11 in A12 sowie Anpassungen bei verschiedenen Leitungsstellen im Bereich der Tarifbeschäftigten. Im Bereich der Ausbildung sind für das Jahr 2013 vier Ausbildungsplätze in den Bereichen gehobener nichttechnischer Dienst, Verwaltungsfachangestellte, Abwassertechnik und Garten- und Landschaftsbau vorgesehen. Die Gesamtzahl der Stellen beläuft sich auf 192,20, was einer Steigerung von 0,33 Stellen gegenüber dem Vorjahr entspricht.
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- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 11Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 2013/0032 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0032 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2013. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung am 13. Dezember 2012 eingebracht. Er wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der vorliegenden Vorlage hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse führen ihre Beratungen über den Haushaltsplanentwurf bis einschließlich 14. Februar 2013 fort. Die der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen enthalten eine Zusammenfassung der Änderungen, die von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden.
Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die vorliegenden Änderungsvorschläge als auch die Änderungsanträge, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2013 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 28. Februar 2013 und die anschließende Beratung im Rat für den 6. März 2013 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 20.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 12Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung und des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2013/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0017 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von zwei Ausschüssen des Rates der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage sind die Rücktritte zweier sachkundiger Bürger. Ein Mitglied legte seinen Sitz im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zum 09.01.2013 nieder, während ein weiteres Mitglied auf seinen Sitz im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zum 05.02.2013 verzichtete.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder berechtigt, bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds eine Nachfolge zu wählen. Hierbei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung liegt ein Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, der die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vorsieht. Für den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport liegt ein Vorschlag der CDU-Fraktion vor, der die Wahl eines ordentlichen Mitglieds vorsieht.
Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Nachbesetzungen obliegt dem Rat. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder erforderlich. Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht mit Stimmrecht teil.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 13Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014Zur Vorlage · 2013/0011 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014 in Hamminkeln. Da die nächste Kommunalwahl zeitgleich mit der Europawahl im Juni 2014 stattfindet, endet die aktuelle Wahlperiode voraussichtlich am 30. Juni 2014. Der Wahlausschuss übernimmt wesentliche Aufgaben im Wahlprozess, darunter die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Ausschuss soll laut Beschlussvorschlag aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zehn Beisitzern bestehen. Für jeden Beisitzer ist zudem die Bestellung eines persönlichen Stellvertreters vorgesehen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt durch die Ratsmitglieder. Sofern sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, sieht die Vorlage ein Berechnungsverfahren nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren vor, um die Sitze proportional zu verteilen. Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürger als Beisitzer bestellt werden, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf.
Ein rechtlicher Hinweis in der Vorlage verdeutlicht, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Wahlorganen, wie etwa in Wahlvorständen, gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Einteilung der Gemeindewahlbezirke zu den Kreiswahlbezirken soll bis zum 30. Juni 2013 erfolgen, wobei eine Sitzung des Ausschusses für den 19. Juni 2013 vorgesehen ist.
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- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 14Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 2013/0037 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2013/0037 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Seit November 2011 wird die Verwaltungsspitze ausschließlich durch Laufbahnbeamte besetzt, wobei die Stelle einer Beigeordneten bislang nicht nachbesetzt wurde.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die Installation eines Verwaltungsvorstandes im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die zukünftige Verwaltungsgestaltung sowie die Organisation und Personalführung als notwendig erachtet wird. Die Besetzung einer Beigeordnetenstelle soll sicherstellen, dass ein Verwaltungsvorstand dauerhaft gebildet werden kann. Zudem wird auf das Recht der Fraktionen und Ratsmitglieder verwiesen, Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten von Beigeordneten einzuholen.
Der Vorschlag sieht vor, die Stelle für einen Geschäftskreis auszuschreiben, der dem aktuellen Vorstandsbereich II des Kämmerers für die Fachdienste 20, 22 und 32 entspricht. Dies soll die Stellung des Finanzmanagements berücksichtigen. Da eine direkte Ernennung des bisherigen Stelleninhabers ohne Ausschreibung rechtlich nicht zulässig ist, wird die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens beantragt. Die Ausschreibung soll die Anforderungen der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst sowie die Besoldungsgruppe A16 enthalten. Der Rat wird beauftragt, die entsprechende Stellenausschreibung in der nächsten Sitzung vorzulegen.
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- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 15Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den AmtsgerichtenZur Vorlage · 2013/0033 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2013/0033 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018. Im Rahmen dieses Verfahrens werden durch den Kreistag zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss beim Amtsgericht zu wählen. Voraussetzung für eine Nominierung als Vertrauensperson ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel.
Aufgrund einer Aufforderung des Landrates ist die Stadt Hamminkeln gehalten, ihren Wahlvorschlag bis zum 30. April 2013 vorzulegen. Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 11. Juli 2013 angesetzt, wobei der entsprechende Ausschuss im Zeitraum vom 16. September bis zum 15. Oktober 2013 zusammenkommt.
Die Verwaltung hat die Fraktionen des Rates bereits am 14. Februar 2013 gebeten, jeweils eine Person als Vertreter für die Besetzung der Positionen zu benennen. Der Vorschlag sieht vor, wie bei der vorangegangenen Wahl aus jeder Fraktion eine Vertrauensperson zu benennen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Kandidaten aus den Fraktionen CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und USD als Vorschläge für die Wahl durch den Kreistag festzulegen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17Mitteilungen und Anfragen