Neuaufstellung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln (AES)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht die Neuaufstellung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Neufassung ist die Umsetzung des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), welches auf der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie basiert. Ziel der Anpassung ist es, die städtische Satzung an die Mustersatzung des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen, wie es vom Städte- und Gemeindebund NRW empfohlen wurde.
Der Entwurf der Abfallentsorgungseinheit (AES) übernimmt die wesentlichen Inhalte der Musterregelung, sieht jedoch von bestimmten Anpassungen ab, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. So wird die Einführung einer Bioabfallsammlung über Biotonnen oder zentrale Sammelplätze vorerst zurückgestellt, bis die entsprechenden Verordnungen auf Landes- und Kreisebene vorliegen. Ebenso wird die in der Musterregelung vorgesehene Möglichkeit, eine gemeinsame Restmülltonne für private Haushalte und Gewerbe auf Antrag zu nutzen, nicht übernommen, um die Trennung zwischen privaten und gewerblichen Abfällen beizubehalten. Auch die Regelung zur Reduzierung des Mindest-Restmüllvolumens wird nicht umgesetzt, da die Verwaltung den damit verbundenen Kontrollaufwand als unverhältnismäßig einstuft.
Der Entwurf wurde dem Städte- und Gemeindebund NRW zur Überprüfung vorgelegt. Die Fachdienste empfehlen dem Betriebsausschuss, dem Rat die Verabschiedung der Satzung in der vorliegenden Version zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 31.01.2013kein Ergebnis hinterlegt