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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 des GBHZur Vorlage · 2013/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0016 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht wurde vom Kämmerer aufgestellt und von der Betriebsleitung bestätigt. Zur Überprüfung der Unterlagen wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concu-nia GmbH aus Münster beauftragt, deren Prüfbericht im Oktober 2012 keine Einwendungen ergab. Die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne, der die Unterlagen zur Prüfung zugestellt wurden, teilte mit, dass keine Ergänzungen erforderlich sind. Nach der Beschlussfassung durch den Rat erfolgt die Erteilung des endgültigen Bestätigungsvermerks durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie die ortsübliche Bekanntmachung.
Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss sieht die Feststellung des Jahresabschlusses 2010, den Vortrag eines Jahresfehlbetrags in Höhe von 700.000 Euro auf das Wirtschaftsjahr 2011 sowie die Entlastung der Betriebsleitung und des Kämmerers vor. Für den Rat ist die Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Vortrag des Jahresfehlbetrags von 700.000 Euro auf das Wirtschaftsjahr 2010 vorgesehen. Zudem wird die Entlastung des Betriebsausschusses vorgeschlagen. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss am 31. Januar 2013 sowie im Rat am 6. März 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 2Vorlage des vierten Quartalsberichtes 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0001 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0001 des Vorstandsbereichs III legt den vierten Quartalsbericht 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen der einzelnen Produkte sowie eine Übersicht über die Umsetzung von Investitionsprojekten mit Stand Januar 2013.
Bei den Gesamterträgen wurden bis zum Ende des vierten Quartals 86 % des Planansatzes für das Jahr 2012 verbucht. Unter Berücksichtigung der anstehenden Jahresabschlussarbeiten wird eine Erreichung von 96 % prognostiziert. Während die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte die Planwerte weitgehend erreichen oder leicht unterschreiten, verzeichneten die Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit 146 % eine Überschreitung des Planansatzes, primär bedingt durch höhere Erstattungen der Agentur für Arbeit. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden 82 % der geplanten Erträge realisiert; hier wird eine Endsumme von 93 % erwartet.
Die Aufwendungen beliefen sich bis zum Ende des vierten Quartals auf 82 % des Planansatzes, wobei eine Hochrechnung von 96 % erfolgt. Die Personalaufwendungen liegen mit 97 % nahe am Planwert, wobei die tatsächliche Tarifsteigerung von 3,5 % unter der veranschlagten Steigerung von 4 % lag. Die abschließende Bewertung der Haushaltslage hängt von noch ausstehenden Buchungen ab, darunter die Veräußerung der Immobilie Postweg 2, die Auflösung von Sonderposten sowie die Verrechnung von Overhead- und Personalkosten zwischen der Einrichtung und dem Kernhaushalt.
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Beratungsfolge
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 33. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007Zur Vorlage · 2013/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die dritte Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ vor. Hintergrund der Anpassung ist eine nachträgliche Änderung der Eröffnungsbilanz, die im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2010 vorgenommen wurde.
Im Rahmen dieser Arbeiten wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit gebildet, welche zulasten der allgemeinen Rücklage erfolgte. Da dieser Vorgang ergebnisneutral stattfand, ergeben sich neue Werte für die Bilanzierung. Konkret ist eine Anpassung des Stammkapitals in § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung erforderlich. Nach der vorgeschlagenen Änderung beläuft sich das Stammkapital des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln zum Stand des 31.12.2010 auf 24.203.300 Euro, während in der bisherigen Fassung ein Wert von 25.000.000 Euro ausgewiesen war.
Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zur Ermittlung des Stammkapitals, einschließlich der Summen des übertragenen Anlagevermögens, des Umlaufvermögens sowie der Sonderposten, Rückstellungen, Schulden und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Betriebsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die beigefügte dritte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der GBH zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 31.01.2013, des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2013 und des Rates am 06.03.2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 4Erweiterung der OGS Mehrhoog hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2013/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erweiterung der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) am Grundschulstandort Mehrhoog. Im Zentrum steht die Entscheidung zwischen zwei baulichen Alternativen.
Die erste Variante sieht die Umnutzung einer ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Kreuzschule vor. Aufgrund des baulichen Zustands werden hierfür Kosten von etwa 214.000 Euro veranschlagt. Die zweite Variante sieht einen Umzug der OGS in die Dietrich Bonhoefferschule vor. Diese Lösung umfasst die Schaffung eines Mensabereichs durch Wanddurchbrüche und den Einbau einer Ausgabeküche. Die kalkulierten Kosten für diese Variante belaufen sich auf rund 113.000 Euro. Durch Eigenleistungen des Bauhofes und des Hausmeisterpools sollen die Kosten primär auf das Materialniveau reduziert werden.
Die Umsetzung der zweiten Variante würde zudem die Schaffung von zwei Klassenräumen in der Kreuzschule sowie die Verlagerung des Lehrerzimmers ermöglichen, um der dortigen Raumnot entgegenzuwirken. Die Betriebsleitung empfiehlt die Umsetzung der zweiten Variante aufgrund der geringeren Kosten und der organisatorischen Vorteile.
Zusätzlich wird auf die notwendige Erneuerung der Heizungsanlage in der Dietrich Bonhoefferschule hingewiesen, da die bestehende Ölheizung nicht mehr betriebssicher ist. Ein entsprechender Ersatz ist für das Jahr 2014 geplant. Der Betriebsausschuss soll über die beiden Alternativen entscheiden und die Betriebsleitung mit der Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel beauftragen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 5Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2013Zur Vorlage · 2013/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2013/0002 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2013 der Gebührenteilungsgesellschaft Hamminkeln (GBH), einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 den Betriebsausschuss damit beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2013 zu beraten. Der Entwurf liegt allen Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013 zur Kenntnis nimmt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, keine Änderungen an dem vorliegenden Plan vorzunehmen. Die Beratung im Betriebsausschuss war für den 31. Januar 2013 angesetzt, gefolgt von der Beratung im Rat am 6. März 2013.
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- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 6Neuaufstellung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln (AES)Zur Vorlage · 2013/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht die Neuaufstellung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Neufassung ist die Umsetzung des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), welches auf der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie basiert. Ziel der Anpassung ist es, die städtische Satzung an die Mustersatzung des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen, wie es vom Städte- und Gemeindebund NRW empfohlen wurde.
Der Entwurf der Abfallentsorgungseinheit (AES) übernimmt die wesentlichen Inhalte der Musterregelung, sieht jedoch von bestimmten Anpassungen ab, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. So wird die Einführung einer Bioabfallsammlung über Biotonnen oder zentrale Sammelplätze vorerst zurückgestellt, bis die entsprechenden Verordnungen auf Landes- und Kreisebene vorliegen. Ebenso wird die in der Musterregelung vorgesehene Möglichkeit, eine gemeinsame Restmülltonne für private Haushalte und Gewerbe auf Antrag zu nutzen, nicht übernommen, um die Trennung zwischen privaten und gewerblichen Abfällen beizubehalten. Auch die Regelung zur Reduzierung des Mindest-Restmüllvolumens wird nicht umgesetzt, da die Verwaltung den damit verbundenen Kontrollaufwand als unverhältnismäßig einstuft.
Der Entwurf wurde dem Städte- und Gemeindebund NRW zur Überprüfung vorgelegt. Die Fachdienste empfehlen dem Betriebsausschuss, dem Rat die Verabschiedung der Satzung in der vorliegenden Version zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 7Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2013/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln. In Gebieten ohne öffentliche Kanalisation erfolgt die Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Während die Verantwortung für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen bei den Grundstückseigentümern liegt, obliegt die Entsorgung des Schlammes sowie des Abwassers der Stadt Hamminkeln. Derzeit umfasst dieser Aufgabenbereich die Entsorgung von etwa 1.000 Kleinkläranlagen und 200 abflusslosen Gruben, wobei die Entnahme und der Transport zur Zentralkläranlage Hamminkeln erfolgen.
Die Durchführung dieser Dienstleistung erfolgt durch ein externes Unternehmen. Da der bestehende Vertrag seit dem Jahr 2001 besteht, ist eine Neuausschreibung der Leistung erforderlich. Aufgrund eines kalkulierten Ausschreibungswertes von über 200.000 Euro netto muss das Verfahren auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) als europaweite Ausschreibung durchgeführt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Gemeinschaftsbetrieb mit der Durchführung dieser europaweiten Ausschreibung beauftragt. Ziel ist eine erneute Auftragsvergabe zum 1. Januar 2014. Gleichzeitig soll der bestehende Dienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden.
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Beratungsfolge
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen