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Beschlussvorlage

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: Maßnahmenbeschluss

2013/0018 31.01.2013 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln. In Gebieten ohne öffentliche Kanalisation erfolgt die Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Während die Verantwortung für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen bei den Grundstückseigentümern liegt, obliegt die Entsorgung des Schlammes sowie des Abwassers der Stadt Hamminkeln. Derzeit umfasst dieser Aufgabenbereich die Entsorgung von etwa 1.000 Kleinkläranlagen und 200 abflusslosen Gruben, wobei die Entnahme und der Transport zur Zentralkläranlage Hamminkeln erfolgen.

Die Durchführung dieser Dienstleistung erfolgt durch ein externes Unternehmen. Da der bestehende Vertrag seit dem Jahr 2001 besteht, ist eine Neuausschreibung der Leistung erforderlich. Aufgrund eines kalkulierten Ausschreibungswertes von über 200.000 Euro netto muss das Verfahren auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) als europaweite Ausschreibung durchgeführt werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Gemeinschaftsbetrieb mit der Durchführung dieser europaweiten Ausschreibung beauftragt. Ziel ist eine erneute Auftragsvergabe zum 1. Januar 2014. Gleichzeitig soll der bestehende Dienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden.

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