Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten

2013/0033 06.03.2013 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2013/0033 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018. Im Rahmen dieses Verfahrens werden durch den Kreistag zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss beim Amtsgericht zu wählen. Voraussetzung für eine Nominierung als Vertrauensperson ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel.

Aufgrund einer Aufforderung des Landrates ist die Stadt Hamminkeln gehalten, ihren Wahlvorschlag bis zum 30. April 2013 vorzulegen. Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 11. Juli 2013 angesetzt, wobei der entsprechende Ausschuss im Zeitraum vom 16. September bis zum 15. Oktober 2013 zusammenkommt.

Die Verwaltung hat die Fraktionen des Rates bereits am 14. Februar 2013 gebeten, jeweils eine Person als Vertreter für die Besetzung der Positionen zu benennen. Der Vorschlag sieht vor, wie bei der vorangegangenen Wahl aus jeder Fraktion eine Vertrauensperson zu benennen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Kandidaten aus den Fraktionen CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und USD als Vorschläge für die Wahl durch den Kreistag festzulegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge