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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2013/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2013 vor. Grundlage für die Neufestsetzung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der die Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen neu ermittelt wurden.
Der Tarif regelt die Abrechnung von Personalkosten, wobei der Satz für Feuerwehr-Dienstkräfte auf 21 Euro pro Stunde festgesetzt wird. Zudem werden Gebühren für unterschiedliche Fahrzeugtypen wie Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Gerätewagen sowie Kommandofahrzeuge ausgewiesen. In diesen Fahrzeuggebühren sind die Kosten für das mitgeführte Gerät bereits enthalten.
Zusätzlich zum Einsatzaufwand sieht die Vorlage den Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien vor, wobei der jeweilige Bezugspreis zugrunde gelegt wird. Auch die Kosten für notwendige Reinigung, Überprüfung der Geräte, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe werden nach Selbstkosten abgerechnet. Bei missbräuchlichen Alarmierungen oder wiederholten, nicht bestimmungsgemäßen Auslösungen von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen, die Verzinsung von Eigenanteilen sowie die Kosten der Gebäudenutzung umfassen. Die Unterhaltskosten werden als Mittelwert aus den Vorjahren berechnet. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung des neuen Tarifs.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 14.02.2013 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung)
- 2Sportförderrichtlinien und Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten hier: Mindestbeitragsregelung bzw. EntgeltregelungZur Vorlage · 2013/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Anpassung der Sportförderrichtlinien sowie der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Aufhebung der Mindestbeitragsregelung und die Neuregelung der Nutzungsentgelte.
Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung zur Erhebung eines Mindestbeitrags in den Sportförderrichtlinien zu streichen. Diese Vorgabe, die einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 108 Euro für die Förderfähigkeit voraussetzte, wurde von Vereinen und dem Stadtsportverband kritisiert. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Verzicht auf diese Regelung die finanzielle Belastung der Vereine reduziert und die Entscheidung über die Vereinsfinanzen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt übertragen soll.
Zudem wird eine Änderung der Benutzungsordnung für Sportstätten beantragt. Die Entgelte für reservierte Übungseinheiten sollen auf 3,60 Euro für Turn- und Sporthallen sowie 3,90 Euro für Sportplätze angepasst werden. Diese Werte basieren auf einer Kalkulation der Fixkosten. Ein Vorschlag der Verwaltung, die Vereine an den Bewirtschaftungskosten zu beteiligen, wird abgelehnt. Die Verwaltung sieht keine Grundlage für eine Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten und strebt stattdessen eine Reduzierung des städtischen Aufwands durch Maßnahmen zur Kosteneinsparung an.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 06.02.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 33. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007Zur Vorlage · 2013/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die dritte Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ vor. Hintergrund der Anpassung ist eine nachträgliche Änderung der Eröffnungsbilanz, die im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2010 vorgenommen wurde.
Im Rahmen dieser Arbeiten wurde eine Rückstellung für Altersteilzeit gebildet, welche zulasten der allgemeinen Rücklage erfolgte. Da dieser Vorgang ergebnisneutral stattfand, ergeben sich neue Werte für die Bilanzierung. Konkret ist eine Anpassung des Stammkapitals in § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung erforderlich. Nach der vorgeschlagenen Änderung beläuft sich das Stammkapital des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln zum Stand des 31.12.2010 auf 24.203.300 Euro, während in der bisherigen Fassung ein Wert von 25.000.000 Euro ausgewiesen war.
Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zur Ermittlung des Stammkapitals, einschließlich der Summen des übertragenen Anlagevermögens, des Umlaufvermögens sowie der Sonderposten, Rückstellungen, Schulden und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Betriebsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die beigefügte dritte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der GBH zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 31.01.2013, des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2013 und des Rates am 06.03.2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 31.01.2013 · Betriebsausschuss (20. Sitzung)
- 4Vorlage des vierten Quartalsberichtes 2012 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0027 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 enthält den vierten Quartalsbericht 2012 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen.
Bei den Erträgen wurden bis zum Ende des vierten Quartals 90 % des Planansatzes für das Jahr 2012 verbucht. Unter Berücksichtigung der anstehenden Jahresabschlussarbeiten wird eine Prognose von 95 % des Planwertes erwartet. Während die Steuern und ähnlichen Abgaben aufgrund einer Gewerbesteuerrückerstattung für Vorjahre unter dem Planwert liegen, übersteigen die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit 106 % die Planung. Die Transfererträge liegen mit 276 % deutlich über dem Ansatz, was auf Rückzahlungen von Hilfen außerhalb von Einrichtungen zurückzuführen ist.
Die Aufwendungen beliefen sich bis zum Ende des vierten Quartals auf 92 % des Planansatzes, wobei eine Hochrechnung von 94 % prognostiziert wird. Die Personalaufwendungen liegen mit 89 % unter dem Planwert, da die tatsächliche Tarifsteigerung von 3,5 % geringer ausfiel als die veranschlagte Steigerung von 4 %. Demgegenüber übersteigen die Beihilfeaufwendungen für Beamte den Planansatz um etwa 45.000 Euro. Bei den Versorgungsaufwendungen wurden bisher 127 % des Planwertes verbucht, wobei hier lediglich Abschlagszahlungen geleistet wurden und die Spitzabrechnung noch aussteht.
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- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 2013/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0032 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2013. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung am 13. Dezember 2012 eingebracht. Er wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der vorliegenden Vorlage hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse führen ihre Beratungen über den Haushaltsplanentwurf bis einschließlich 14. Februar 2013 fort. Die der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen enthalten eine Zusammenfassung der Änderungen, die von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden.
Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die vorliegenden Änderungsvorschläge als auch die Änderungsanträge, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2013 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 28. Februar 2013 und die anschließende Beratung im Rat für den 6. März 2013 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 20.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 6Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den AmtsgerichtenZur Vorlage · 2013/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0033 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018. Im Rahmen dieses Verfahrens werden durch den Kreistag zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss beim Amtsgericht zu wählen. Voraussetzung für eine Nominierung als Vertrauensperson ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel.
Aufgrund einer Aufforderung des Landrates ist die Stadt Hamminkeln gehalten, ihren Wahlvorschlag bis zum 30. April 2013 vorzulegen. Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 11. Juli 2013 angesetzt, wobei der entsprechende Ausschuss im Zeitraum vom 16. September bis zum 15. Oktober 2013 zusammenkommt.
Die Verwaltung hat die Fraktionen des Rates bereits am 14. Februar 2013 gebeten, jeweils eine Person als Vertreter für die Besetzung der Positionen zu benennen. Der Vorschlag sieht vor, wie bei der vorangegangenen Wahl aus jeder Fraktion eine Vertrauensperson zu benennen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Kandidaten aus den Fraktionen CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und USD als Vorschläge für die Wahl durch den Kreistag festzulegen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen