Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2013 vor. Grundlage für die Neufestsetzung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der die Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen neu ermittelt wurden.
Der Tarif regelt die Abrechnung von Personalkosten, wobei der Satz für Feuerwehr-Dienstkräfte auf 21 Euro pro Stunde festgesetzt wird. Zudem werden Gebühren für unterschiedliche Fahrzeugtypen wie Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Gerätewagen sowie Kommandofahrzeuge ausgewiesen. In diesen Fahrzeuggebühren sind die Kosten für das mitgeführte Gerät bereits enthalten.
Zusätzlich zum Einsatzaufwand sieht die Vorlage den Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien vor, wobei der jeweilige Bezugspreis zugrunde gelegt wird. Auch die Kosten für notwendige Reinigung, Überprüfung der Geräte, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe werden nach Selbstkosten abgerechnet. Bei missbräuchlichen Alarmierungen oder wiederholten, nicht bestimmungsgemäßen Auslösungen von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen, die Verzinsung von Eigenanteilen sowie die Kosten der Gebäudenutzung umfassen. Die Unterhaltskosten werden als Mittelwert aus den Vorjahren berechnet. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung des neuen Tarifs.
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