Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 2013/0067 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0067 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle in Hamminkeln. Basierend auf einem Beschluss des Rates vom 6. März 2013 legt die Verwaltung den Ausschreibungstext, die Bewerbungsbedingungen sowie die Art und den Umfang der Veröffentlichung fest.
Als Qualifikationsmerkmal wird neben der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre vorgeschlagen. Die Ausschreibung soll in den Tageszeitungen BBV, NRW und RP veröffentlicht werden. Zudem wird die Bedingung vorgeschlagen, dass Bewerber ihren Wohnsitz in Hamminkeln nehmen. Die Bewerbungsfrist ist auf vier Wochen angesetzt.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass nach Abschluss der Ausschreibung eine Bewerberliste erstellt und allen Ratsmitgliedern zur Prüfung vorgelegt wird. Der Haupt- und Finanzausschuss kann eine Vorauswahl treffen oder eine Wahlempfehlung aussprechen. Die eigentliche Wahl durch den Rat erfolgt in einer öffentlichen Sitzung. Die Wahl ist durch mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen gültig, sofern keine Einwände gegen eine offene Abstimmung bestehen. Die Ernennung erfolgt nach der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde, wobei die Vereidigung durch den Bürgermeister erfolgt.
Der vorgesehene Zeitplan sieht die Beschlussfassung über den Ausschreibungstext für den 15. Mai 2013 vor, wobei die Bewerbungsfrist am 14. Juni 2013 enden und die Wahl im Rat am 18. Juli 2013 stattfinden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 2Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2014Zur Vorlage · 2013/0068 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2014 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, für das Einstellungsjahr 2014 insgesamt vier Nachwuchskräfte einzustellen.
Der Vorschlag sieht die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in den Bereichen des gehobenen nichttechnischen Dienstes, der Verwaltungsfachangestellten, der Fachkräfte für Abwassertechnik sowie der Gärtner im Garten- und Landschaftsbau vor. Die Ausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau soll dabei in Verbund mit einem örtlichen Betrieb erfolgen, um die Vermittlung aller erforderlichen Ausbildungsinhalte zu gewährleisten. Im Bereich der Abwassertechnik wird darauf hingewiesen, dass eine Stelle im Jahr 2013 aufgrund fehlender geeigneter Bewerber nicht besetzt werden konnte.
Zusätzlich zur geplanten Ausbildung wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr bereitgestellt. Zudem ist vorgesehen, ab Sommer 2013 jährlich einen Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach zur Verfügung zu stellen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der vier geplanten Ausbildungsstellen belaufen sich auf etwa 52.000 Euro. Die entsprechenden Mittel werden in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2014 aufgenommen. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der vier genannten Ausbildungsplätze für das Jahr 2014 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 3Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu baulichen Investitionsmaßnahmen des SV Blau-Weiß Dingden hier: Errichtung eines KunstrasenplatzesZur Vorlage · 2013/0061 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der SV Blau-Weiß Dingden hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes gestellt. Ziel des Vorhabens ist die Umwandlung eines bestehenden Rasenspielfeldes in eine Allwettertrainingsmöglichkeit. Durch die Maßnahme würde die Nutzung des Tennenplatzes in Dingden dauerhaft entfallen, wodurch sich die Gesamtzahl der Sportflächen reduziert. Der Verein beantragt eine Erhöhung des Förderbetrags auf 100.000 Euro, um eine höhere Planungssicherheit zu erreichen und die Gewinnung von Sponsoren zu unterstützen.
Die Verwaltung sieht in der Förderung ein Interesse an der Modernisierung der Sportinfrastruktur und der Sicherung von Kapazitäten für den Schulsport. Im Falle einer Bewilligung soll ein langfristiger Pachtvertrag mit dem Verein geschlossen werden, der der Stadt ein Nutzungsrecht an einem Teil der Kapazitäten der Sportstätte für 25 Jahre einräumt. Dieser städtische Belegungsanspruch soll bei gleichzeitiger Bedarfssituation auf maximal 25 % begrenzt sein.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt unter dem Produkt Sportförderung vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Investitionszuschuss in Höhe von 100.000 Euro zu gewähren, wobei die Auszahlung der Beträge vor Abschluss der vertraglichen Vereinbarung auf die Höhe von 25 % der nachgewiesenen Investitionssumme begrenzt bleibt. Eine Ergebnisbelastung für den städtischen Haushalt würde erst nach der Fertigstellung ratierlich über 25 Jahre erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 30.04.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (15. Sitzung)
- 4Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu baulichen Investitionsmaßnahmen des FC Grün-Weiß Lankern hier: Errichtung eines KunstrasenplatzesZur Vorlage · 2013/0063 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der FC Grün-Weiß Lankern hat im Rahmen des Haushalts 2013 einen Zuschuss für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Umwandlung eines bestehenden Rasenspielfeldes in eine Allwettertrainingsmöglichkeit, wodurch keine zusätzliche Sportfläche entsteht. Der Verein strebt eine Erhöhung der Förderung auf 100.000 Euro an, um die Finanzierung des Projekts sicherzustellen, obwohl die Sportförderrichtlinien aufgrund der Vereinsstruktur eine Förderung von maximal 20 Prozent vorsehen.
Die Verwaltung begründet die Befürwortung des Antrags mit dem gesamtstädtischen Interesse an der Modernisierung der Sportinfrastruktur. Durch den Kunstrasenplatz sollen kurzfristig Allwettersportmöglichkeiten im Ortsteil Lankern geschaffen werden. Zudem bietet die neue Fläche durch die höhere Auslastbarkeit eine verbesserte Kapazität für den Sportbetrieb.
Als Bedingung für die Gewährung des Zuschusses sieht die Vorlage vor, dass die Stadt Hamminkeln für einen Zeitraum von 25 Jahren ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht an der Sportfläche erhält. Im Falle eines gleichzeitigen Bedarfs von Verein und Stadt soll der städtische Belegungsanspruch auf maximal 25 Prozent begrenzt werden. Die Auszahlung der Mittel soll zudem an den Nachweis der Zustimmung des Pachtgebers sowie an die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsrechte gekoppelt sein. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind im Haushalt unter dem Produkt 08.01.01 in Höhe von 244.000 Euro vorhanden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 30.04.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (15. Sitzung)
- 5Mietantrag Teildachfläche Feuerwehrgerätehaus Brünen hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 2013/0071.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Mietantrag für eine Teildachfläche des Feuerwehrgerätehauses in Brünen. Ein Mobilfunkanbieter hat angefragt, diesen Standort für die Errichtung einer Mobilfunkanlage zu nutzen. Die geplante technische Umsetzung sieht einen Zentralmast vor, der im Bereich des Dreispitz befestigt werden soll. Die Höhe des Antennenträgers über dem Dach wird auf etwa 3,50 Meter geschätzt. Zusätzlich sollen ein bis zwei Richtfunkantennen mit einem Durchmesser von bis zu 60 cm montiert werden.
Seitens der Feuerwehr wurden keine Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Da die Fläche im Bebauungsplan Nr. 7 „Ortskern Brünen-Nord“ als Gemeindebedarfsfläche für die Feuerwehr festgesetzt ist, ist ein Befreiungsantrag gemäß § 74 a der Bauordnung Nordrhein-Westfalen zu stellen. Mobilfunkanlagen bis zu einer Höhe von 10 Metern gelten als genehmigungsfrei.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Abschluss eines Mietvertrages unter der Voraussetzung, dass die Zulassungsbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegt. Diese Bescheinigung muss die Einhaltung der geltenden Grenzwerte sowie der Sicherheitsabstände dokumentieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Dachfläche des Feuerwehrgerätehauses in Brünen gemäß den beschriebenen technischen Vorgaben für die Errichtung der Mobilfunkanlage zu vermieten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 6Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohnheime zur Unterbringung von Asylbegehrenden Ausländern und Aussiedlern in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohnheime vorgelegt. Diese Satzung regelt die Gebühren für die Unterbringung von Asylbegehrenden sowie Aussiedlern im Stadtgebiet. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Überarbeitung, da die bestehende Satzung seit mehreren Jahren nicht angepasst wurde.
Die Berechnung der neuen Gebühren basiert auf den kalkulierten Kosten für das Jahr 2013. Bei einem Kostenaufwand von 131.700 Euro und einer Nutzfläche von 1.382,77 Quadratmetern ergab die Kalkulation einen Preis von 7,94 Euro pro Quadratmeter. Als Vergleichswert wurde der Mietspiegel der Stadt Hamminkeln herangezogen, welcher einen Preis von 4,23 Euro pro Quadratmeter ausweist. Um ein angemessenes Verhältnis zum Objekt zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Benutzungsgebühr von 3,30 Euro pro Quadratmeter auf 4,20 Euro pro Quadratmeter anzuheben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Mai 2013 sowie im Rat am 15. Mai 2013 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Fachdienst 50.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 7Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2013/0025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2013 vor. Grundlage für die Neufestsetzung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der die Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen neu ermittelt wurden.
Der Tarif regelt die Abrechnung von Personalkosten, wobei der Satz für Feuerwehr-Dienstkräfte auf 21 Euro pro Stunde festgesetzt wird. Zudem werden Gebühren für unterschiedliche Fahrzeugtypen wie Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Gerätewagen sowie Kommandofahrzeuge ausgewiesen. In diesen Fahrzeuggebühren sind die Kosten für das mitgeführte Gerät bereits enthalten.
Zusätzlich zum Einsatzaufwand sieht die Vorlage den Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien vor, wobei der jeweilige Bezugspreis zugrunde gelegt wird. Auch die Kosten für notwendige Reinigung, Überprüfung der Geräte, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe werden nach Selbstkosten abgerechnet. Bei missbräuchlichen Alarmierungen oder wiederholten, nicht bestimmungsgemäßen Auslösungen von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen, die Verzinsung von Eigenanteilen sowie die Kosten der Gebäudenutzung umfassen. Die Unterhaltskosten werden als Mittelwert aus den Vorjahren berechnet. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung des neuen Tarifs.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 28.02.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 14.02.2013 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung)
- 8Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2013/0064 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0064 sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die technische Entwicklung bei Geldspielapparaten. Während die bisherige Satzung Regelungen zur Röhrenentnahme sowie zur Röhrenauffüllung enthält, berücksichtigt sie die Verwendung von sogenannten Dispensern für Geldscheine nicht. Diese Geräte werden als Ergänzung zur herkömmlichen Münzröhre zur Auszahlung genutzt.
Die Notwendigkeit der Änderung ergibt sich zudem aus der Überarbeitung der Vergnügungssteuer-Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindebund NRW, welcher den Kommunen eine entsprechende Anpassung ihrer jeweiligen Satzungen empfiehlt. Der Entwurf der ersten Satzung zur Änderung der bestehenden Vergnügungssteuersatzung dient der Umsetzung dieser Empfehlung. Weitere inhaltliche Änderungen an der Satzung sind laut der Vorlage nicht vorgesehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung abgegeben, dem Rat die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs zu ermöglichen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2013 sowie für die Sitzung des Rates am 15. Mai 2013 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 9Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 2012Zur Vorlage · 2013/0044 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2013/0044 befasst sich mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2012. Laut den Ausführungen der Fachdienste 20 wurden die im Anhang der Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen durch die Betriebsleitung genehmigt.
Die Vorlage stellt klar, dass die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Mittel im Rahmen des Haushaltsjahres 2012 gewährleistet war. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch abschließende Buchungen zum Jahresabschluss noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Unterlagen wurden durch die zuständigen Stellen aus dem Controlling und der Kämmerei erstellt und sind für die Beratung im Betriebsausschuss sowie im Rat vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 02.05.2013 · Betriebsausschuss (21. Sitzung)
- 10Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2013/0070 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Rechnungsprüfung zur Sitzung des Rates am 15. Mai 2013 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2010 sowie der Entlastung des Bürgermeisters.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung liegt in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks vor. Die im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden von der Kämmerei akzeptiert und umgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht beraten und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss 2010 in der Fassung vom 19. März 2013 festzustellen.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.672.762,55 Euro aus. Die Vorlage sieht vor, einen Teil dieses Überschusses in Höhe von 2.066.474,90 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen, wodurch diese den Maximalbestand aus der Eröffnungsbilanz erreicht. Der verbleibende Betrag von 1.606.287,65 Euro soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Zudem wird dem Rat empfohlen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen. Der festgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 150.666.774,69 Euro auf. Nach der Feststellung ist der Abschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 11Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2010Zur Vorlage · 2012/0216 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2012/0216 bringt der Bürgermeister den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Jahr 2010 in den Rat der Stadt Hamminkeln ein. Die Grundlage für diesen Abschluss bildet die seit dem 1. Januar 2009 eingeführte Neue Kommunale Finanzmanagement-Struktur (NKF) sowie die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den geprüften Jahresabschlüssen der Stadt und dem verselbstständigten Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis zusammen. Dabei werden Erträge, Aufwendungen sowie Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden, eliminiert. Der Entwurf umfasst zudem einen Gesamtanhang, einen Gesamtlagebericht sowie einen Beteiligungsbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Gesamtanhang enthält Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Anwendung von Vereinfachungsregelungen sowie eine Kapitalflussrechnung nach dem Standard DRS 2 und einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Ziel des Anhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt durch die Darstellung informationsrelevanter Sachverhalte beurteilbar zu machen.
Der Rat soll den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nehmen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragen. Für die Durchführung der Prüfung soll das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hamminkeln hinzugezogen werden. Die Feststellung des Abschlusses ist für die Ratssitzung am 18. Juli 2013 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen