Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohnheime zur Unterbringung von Asylbegehrenden Ausländern und Aussiedlern in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohnheime vorgelegt. Diese Satzung regelt die Gebühren für die Unterbringung von Asylbegehrenden sowie Aussiedlern im Stadtgebiet. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Überarbeitung, da die bestehende Satzung seit mehreren Jahren nicht angepasst wurde.
Die Berechnung der neuen Gebühren basiert auf den kalkulierten Kosten für das Jahr 2013. Bei einem Kostenaufwand von 131.700 Euro und einer Nutzfläche von 1.382,77 Quadratmetern ergab die Kalkulation einen Preis von 7,94 Euro pro Quadratmeter. Als Vergleichswert wurde der Mietspiegel der Stadt Hamminkeln herangezogen, welcher einen Preis von 4,23 Euro pro Quadratmeter ausweist. Um ein angemessenes Verhältnis zum Objekt zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Benutzungsgebühr von 3,30 Euro pro Quadratmeter auf 4,20 Euro pro Quadratmeter anzuheben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Mai 2013 sowie im Rat am 15. Mai 2013 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Fachdienst 50.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.05.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 08.05.2013kein Ergebnis hinterlegt