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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 2013/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0067 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle in Hamminkeln. Basierend auf einem Beschluss des Rates vom 6. März 2013 legt die Verwaltung den Ausschreibungstext, die Bewerbungsbedingungen sowie die Art und den Umfang der Veröffentlichung fest.
Als Qualifikationsmerkmal wird neben der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre vorgeschlagen. Die Ausschreibung soll in den Tageszeitungen BBV, NRW und RP veröffentlicht werden. Zudem wird die Bedingung vorgeschlagen, dass Bewerber ihren Wohnsitz in Hamminkeln nehmen. Die Bewerbungsfrist ist auf vier Wochen angesetzt.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass nach Abschluss der Ausschreibung eine Bewerberliste erstellt und allen Ratsmitgliedern zur Prüfung vorgelegt wird. Der Haupt- und Finanzausschuss kann eine Vorauswahl treffen oder eine Wahlempfehlung aussprechen. Die eigentliche Wahl durch den Rat erfolgt in einer öffentlichen Sitzung. Die Wahl ist durch mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen gültig, sofern keine Einwände gegen eine offene Abstimmung bestehen. Die Ernennung erfolgt nach der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde, wobei die Vereidigung durch den Bürgermeister erfolgt.
Der vorgesehene Zeitplan sieht die Beschlussfassung über den Ausschreibungstext für den 15. Mai 2013 vor, wobei die Bewerbungsfrist am 14. Juni 2013 enden und die Wahl im Rat am 18. Juli 2013 stattfinden soll.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 2Nachwahl des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2013/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln steht die Nachwahl des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden an. Die Position wurde vakant, nachdem ein Ratsmitglied seinen Sitz im Ausschuss zum 6. März 2013 niedergelegt hatte.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Bürgermeister als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses durch Stellvertreter vertreten, die aus der Mitte des Ausschusses gewählt werden. Im Rahmen einer Sitzung des Rates am 17. April 2013 wurde ein neues Ratsmitglied als Nachfolger für den vakanten Ausschussplatz gewählt. Die SPD-Fraktion hat für dieses Mitglied nun auch die Nachfolge für das Amt des zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen.
Die Entscheidung über die Neubesetzung des Amtes soll durch Mehrheitswahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss das entsprechende Ratsmitglied aus seiner Mitte zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 3Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2014Zur Vorlage · 2013/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2014 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, für das Einstellungsjahr 2014 insgesamt vier Nachwuchskräfte einzustellen.
Der Vorschlag sieht die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in den Bereichen des gehobenen nichttechnischen Dienstes, der Verwaltungsfachangestellten, der Fachkräfte für Abwassertechnik sowie der Gärtner im Garten- und Landschaftsbau vor. Die Ausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau soll dabei in Verbund mit einem örtlichen Betrieb erfolgen, um die Vermittlung aller erforderlichen Ausbildungsinhalte zu gewährleisten. Im Bereich der Abwassertechnik wird darauf hingewiesen, dass eine Stelle im Jahr 2013 aufgrund fehlender geeigneter Bewerber nicht besetzt werden konnte.
Zusätzlich zur geplanten Ausbildung wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr bereitgestellt. Zudem ist vorgesehen, ab Sommer 2013 jährlich einen Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach zur Verfügung zu stellen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der vier geplanten Ausbildungsstellen belaufen sich auf etwa 52.000 Euro. Die entsprechenden Mittel werden in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2014 aufgenommen. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der vier genannten Ausbildungsplätze für das Jahr 2014 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 4Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu baulichen Investitionsmaßnahmen des SV Blau-Weiß Dingden hier: Errichtung eines KunstrasenplatzesZur Vorlage · 2013/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der SV Blau-Weiß Dingden hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes gestellt. Ziel des Vorhabens ist die Umwandlung eines bestehenden Rasenspielfeldes in eine Allwettertrainingsmöglichkeit. Durch die Maßnahme würde die Nutzung des Tennenplatzes in Dingden dauerhaft entfallen, wodurch sich die Gesamtzahl der Sportflächen reduziert. Der Verein beantragt eine Erhöhung des Förderbetrags auf 100.000 Euro, um eine höhere Planungssicherheit zu erreichen und die Gewinnung von Sponsoren zu unterstützen.
Die Verwaltung sieht in der Förderung ein Interesse an der Modernisierung der Sportinfrastruktur und der Sicherung von Kapazitäten für den Schulsport. Im Falle einer Bewilligung soll ein langfristiger Pachtvertrag mit dem Verein geschlossen werden, der der Stadt ein Nutzungsrecht an einem Teil der Kapazitäten der Sportstätte für 25 Jahre einräumt. Dieser städtische Belegungsanspruch soll bei gleichzeitiger Bedarfssituation auf maximal 25 % begrenzt sein.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt unter dem Produkt Sportförderung vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Investitionszuschuss in Höhe von 100.000 Euro zu gewähren, wobei die Auszahlung der Beträge vor Abschluss der vertraglichen Vereinbarung auf die Höhe von 25 % der nachgewiesenen Investitionssumme begrenzt bleibt. Eine Ergebnisbelastung für den städtischen Haushalt würde erst nach der Fertigstellung ratierlich über 25 Jahre erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 30.04.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (15. Sitzung)
- 5Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu baulichen Investitionsmaßnahmen des FC Grün-Weiß Lankern hier: Errichtung eines KunstrasenplatzesZur Vorlage · 2013/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der FC Grün-Weiß Lankern hat im Rahmen des Haushalts 2013 einen Zuschuss für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Umwandlung eines bestehenden Rasenspielfeldes in eine Allwettertrainingsmöglichkeit, wodurch keine zusätzliche Sportfläche entsteht. Der Verein strebt eine Erhöhung der Förderung auf 100.000 Euro an, um die Finanzierung des Projekts sicherzustellen, obwohl die Sportförderrichtlinien aufgrund der Vereinsstruktur eine Förderung von maximal 20 Prozent vorsehen.
Die Verwaltung begründet die Befürwortung des Antrags mit dem gesamtstädtischen Interesse an der Modernisierung der Sportinfrastruktur. Durch den Kunstrasenplatz sollen kurzfristig Allwettersportmöglichkeiten im Ortsteil Lankern geschaffen werden. Zudem bietet die neue Fläche durch die höhere Auslastbarkeit eine verbesserte Kapazität für den Sportbetrieb.
Als Bedingung für die Gewährung des Zuschusses sieht die Vorlage vor, dass die Stadt Hamminkeln für einen Zeitraum von 25 Jahren ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht an der Sportfläche erhält. Im Falle eines gleichzeitigen Bedarfs von Verein und Stadt soll der städtische Belegungsanspruch auf maximal 25 Prozent begrenzt werden. Die Auszahlung der Mittel soll zudem an den Nachweis der Zustimmung des Pachtgebers sowie an die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsrechte gekoppelt sein. Die finanziellen Mittel für die Förderung sind im Haushalt unter dem Produkt 08.01.01 in Höhe von 244.000 Euro vorhanden.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 30.04.2013 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (15. Sitzung)
- 6Leaderregion Lippe-Issel-Niederrhein: Ein Rückblick über die zu Ende gehende Förderperiode und ein Ausblick auf die kommende FörderperiodeZur Vorlage · 2013/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit der Bilanz der LEADER-Förderperiode 2007–2013 sowie der Planung für die kommende Förderperiode. Die Region Lippe-Issel-Niederrhein, bestehend aus den Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Raesfeld, Schermbeck und den Weseler Ortsteilen Flüren, Bislich und Blumenkamp, nutzt zur Entwicklung des ländlichen Raumes EU-Zuschüsse, die im Vergleich zu anderen Förderprogrammen höhere Sätze von 50 bis 55 Prozent ermöglichen.
Im Zeitraum von 200kom 2007 bis 2012 wurden Projekte mit einem Gesamtwert von rund 1,54 Millionen Euro umgesetzt oder begonnen. Dazu zählen unter anderem die Gestaltung des Hafens Krudenburg, die Entwicklung des Naturerlebnisgeländes Tiergarten sowie die Nachbarschaftsberatung. Für das Jahr 2013 sind bereits beschlossene Projekte im Wert von 456.000 Euro sowie weitere geplante Maßnahmen mit einem kalkulierten Volumen von 1,72 Millionen Euro vorgesehen, darunter die Gestaltung von Wohnmobilstellplätzen und die Entwicklung von Dorfstrukturen.
Bis Ende 2012 wurden in der Region über 60 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 5,5 Millionen Euro gefördert, wobei allein aus Hamminkeln 25 Anträge mit einem Volumen von 1,6 Millionen Euro eingereicht wurden. Da die beteiligten Kommunen in der operativen Runde Interesse an der nächsten Förderperiode 2014–2020 bekundet haben, wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Prüfung und Vorbereitung eines erneuten LEADER-Antrags zu beauftragen. Die Stadt Rees ist aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht an einer erneuten Bewerbung beteiligt.
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Beratungsfolge
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 7Beitritt in das Klimabündnis Kreis WeselZur Vorlage · 2013/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0066 regelt den geplanten Beitritt der Stadt Hamminkeln zum Klimabündnis Kreis Wesel. Bei diesem Zusammenschluss handelt es sich um eine Kooperation von zehn Kommunen sowie dem Kreis Wesel, die sich den Themen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zum Ziel gesetzt haben. Die operative Arbeit des Bündnisses wird in einer Arbeitsgruppe sowie in spezialisierten Unterarbeitsgruppen für die Stadt- und Bauleitplanung sowie die Grünplanung organisiert.
Der Beitritt erfolgt auf Grundlage eines sogenannten Letter of Intent. Aus diesem Dokument gehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen für die beteiligten Kommunen hervor. Es entstehen lediglich Kosten für Personal und Fahrtwege im Rahmen der Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgruppen. Gleichzeitig wird in der Vorlage angeführt, dass durch die Arbeitsteilung innerhalb des Bündnisses Synergien genutzt und Personalressourcen geschont werden können.
Die Multiplikatorenrunde, welche derzeit ein Klimaschutzkonzept erstellt, befürwortet den Beitritt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung dazu beauftragt, den Beitritt zum Klimabündnis Kreis Wesel zeitnah zu vollziehen. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich III.
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Beratungsfolge
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 8Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohnheime zur Unterbringung von Asylbegehrenden Ausländern und Aussiedlern in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohnheime vorgelegt. Diese Satzung regelt die Gebühren für die Unterbringung von Asylbegehrenden sowie Aussiedlern im Stadtgebiet. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Überarbeitung, da die bestehende Satzung seit mehreren Jahren nicht angepasst wurde.
Die Berechnung der neuen Gebühren basiert auf den kalkulierten Kosten für das Jahr 2013. Bei einem Kostenaufwand von 131.700 Euro und einer Nutzfläche von 1.382,77 Quadratmetern ergab die Kalkulation einen Preis von 7,94 Euro pro Quadratmeter. Als Vergleichswert wurde der Mietspiegel der Stadt Hamminkeln herangezogen, welcher einen Preis von 4,23 Euro pro Quadratmeter ausweist. Um ein angemessenes Verhältnis zum Objekt zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Benutzungsgebühr von 3,30 Euro pro Quadratmeter auf 4,20 Euro pro Quadratmeter anzuheben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Mai 2013 sowie im Rat am 15. Mai 2013 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Fachdienst 50.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 9Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2013/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0064 sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die technische Entwicklung bei Geldspielapparaten. Während die bisherige Satzung Regelungen zur Röhrenentnahme sowie zur Röhrenauffüllung enthält, berücksichtigt sie die Verwendung von sogenannten Dispensern für Geldscheine nicht. Diese Geräte werden als Ergänzung zur herkömmlichen Münzröhre zur Auszahlung genutzt.
Die Notwendigkeit der Änderung ergibt sich zudem aus der Überarbeitung der Vergnügungssteuer-Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindebund NRW, welcher den Kommunen eine entsprechende Anpassung ihrer jeweiligen Satzungen empfiehlt. Der Entwurf der ersten Satzung zur Änderung der bestehenden Vergnügungssteuersatzung dient der Umsetzung dieser Empfehlung. Weitere inhaltliche Änderungen an der Satzung sind laut der Vorlage nicht vorgesehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung abgegeben, dem Rat die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs zu ermöglichen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2013 sowie für die Sitzung des Rates am 15. Mai 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013 · Rat (23. Sitzung)
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 10Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2013 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0046 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 zum ersten Quartalsbericht 2013 des Kernhaushalts der Stadt Hamminkeln legt die Erträge und Aufwendungen der Monate Januar bis März 2013 dar. Da der Haushalt erst am 12. April 2013 rechtskräftig wurde, enthält der Bericht keine Hochrechnungen oder Prognosen.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Quartal insgesamt 13 % der für das Jahr 2013 geplanten Beträge verbucht. Während privatrechtliche Leistungsentgelte mit 84 % bereits weit fortgeschritten sind, belaufen sich die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben auf lediglich 8 %. Hierbei sind Erwartungen für die Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die Hundesteuer erst für die Jahresmitte vorgesehen. Zuwendungen und allgemeine Umlagen erreichten einen Stand von 38 %, wobei die Schulpauschale entgegen der Planung vollständig konsumtiv erfasst wurde. Die Finanzerträge liegen bei 25 %.
Bei den Aufwendungen wurden im ersten Quartal 30 % der geplanten Beträge verzeichnet. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 25 % des Planansatzes, wobei bei den Beihilfeaufwendungen für Beamte derzeit Abschläge vorliegen, die über dem Plan liegen, aber voraussichtlich im Jahresverlauf korrigiert werden. Die Versorgungsaufwendungen weisen mit 130 % einen Wert über dem Plan auf, was auf bereits geleistete Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen bei 29 %.
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Beratungsfolge
- 08.05.2013 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen