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Beschlussvorlage

Änderung der Vergnügungssteuersatzung

2013/0064 15.05.2013

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0064 sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die technische Entwicklung bei Geldspielapparaten. Während die bisherige Satzung Regelungen zur Röhrenentnahme sowie zur Röhrenauffüllung enthält, berücksichtigt sie die Verwendung von sogenannten Dispensern für Geldscheine nicht. Diese Geräte werden als Ergänzung zur herkömmlichen Münzröhre zur Auszahlung genutzt.

Die Notwendigkeit der Änderung ergibt sich zudem aus der Überarbeitung der Vergnügungssteuer-Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindebund NRW, welcher den Kommunen eine entsprechende Anpassung ihrer jeweiligen Satzungen empfiehlt. Der Entwurf der ersten Satzung zur Änderung der bestehenden Vergnügungssteuersatzung dient der Umsetzung dieser Empfehlung. Weitere inhaltliche Änderungen an der Satzung sind laut der Vorlage nicht vorgesehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung abgegeben, dem Rat die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs zu ermöglichen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2013 sowie für die Sitzung des Rates am 15. Mai 2013 vorgesehen.

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Beratungsfolge