Mietantrag Teildachfläche Feuerwehrgerätehaus Brünen hier: Grundsatzbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Mietantrag für eine Teildachfläche des Feuerwehrgerätehauses in Brünen. Ein Mobilfunkanbieter hat angefragt, diesen Standort für die Errichtung einer Mobilfunkanlage zu nutzen. Die geplante technische Umsetzung sieht einen Zentralmast vor, der im Bereich des Dreispitz befestigt werden soll. Die Höhe des Antennenträgers über dem Dach wird auf etwa 3,50 Meter geschätzt. Zusätzlich sollen ein bis zwei Richtfunkantennen mit einem Durchmesser von bis zu 60 cm montiert werden.
Seitens der Feuerwehr wurden keine Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Da die Fläche im Bebauungsplan Nr. 7 „Ortskern Brünen-Nord“ als Gemeindebedarfsfläche für die Feuerwehr festgesetzt ist, ist ein Befreiungsantrag gemäß § 74 a der Bauordnung Nordrhein-Westfalen zu stellen. Mobilfunkanlagen bis zu einer Höhe von 10 Metern gelten als genehmigungsfrei.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Abschluss eines Mietvertrages unter der Voraussetzung, dass die Zulassungsbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegt. Diese Bescheinigung muss die Einhaltung der geltenden Grenzwerte sowie der Sicherheitsabstände dokumentieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Dachfläche des Feuerwehrgerätehauses in Brünen gemäß den beschriebenen technischen Vorgaben für die Errichtung der Mobilfunkanlage zu vermieten.
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Beratungsfolge
- 15.05.2013kein Ergebnis hinterlegt