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Beschlussvorlage

Sportförderrichtlinien und Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten hier: Mindestbeitragsregelung bzw. Entgeltregelung

2013/0023 06.03.2013 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Anpassung der Sportförderrichtlinien sowie der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Aufhebung der Mindestbeitragsregelung und die Neuregelung der Nutzungsentgelte.

Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung zur Erhebung eines Mindestbeitrags in den Sportförderrichtlinien zu streichen. Diese Vorgabe, die einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 108 Euro für die Förderfähigkeit voraussetzte, wurde von Vereinen und dem Stadtsportverband kritisiert. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Verzicht auf diese Regelung die finanzielle Belastung der Vereine reduziert und die Entscheidung über die Vereinsfinanzen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt übertragen soll.

Zudem wird eine Änderung der Benutzungsordnung für Sportstätten beantragt. Die Entgelte für reservierte Übungseinheiten sollen auf 3,60 Euro für Turn- und Sporthallen sowie 3,90 Euro für Sportplätze angepasst werden. Diese Werte basieren auf einer Kalkulation der Fixkosten. Ein Vorschlag der Verwaltung, die Vereine an den Bewirtschaftungskosten zu beteiligen, wird abgelehnt. Die Verwaltung sieht keine Grundlage für eine Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten und strebt stattdessen eine Reduzierung des städtischen Aufwands durch Maßnahmen zur Kosteneinsparung an.

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