Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Am Küning" in Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Am Küning“ in Dingden. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln die Angelegenheit im September 2012 zur erneuten Beratung an den Fachausschuss zurückverwiesen hatte, wurde insbesondere die mögliche Präzedenzfallwirkung zu prüfen.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Prüfung die rechtlichen Grundlagen nach § 35 BauGB sowie weitere potenzielle Standorte im Stadtgebiet untersucht. Dabei wurden sechs weitere Bereiche identifiziert, die die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung erfüllen könnten, darunter Strauchheide, Butenfeld und Roßmühle. Die Verwaltung stellt fest, dass der Standort „Am Küning“ kein Einzelfall ist.
Unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land, die den Grundsatz der Innenentwicklung vor die Außenentwicklung stellen, sowie den demographischen Wandel, empfiehlt die Verwaltung, grundsätzlich auf die Aufstellung von Außenbereichssatzungen zu verzichten. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll die Nutzung vorhandener Infrastrukturen innerhalb bestehender Siedlungsbereiche sicherstellen. Vor dem Hintergrund der potenziellen Präzedenzfallwirkung für die identifizierten weiteren Standorte wird empfohlen, den Antrag für den Bereich „Am Küning“ abzulehnen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Strategie der Innenentwicklung durch den Verzicht auf solche Satzungen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013kein Ergebnis hinterlegt
- 23.01.2013kein Ergebnis hinterlegt