Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Benennung einer Straße im Ortsteil Wertherbruch hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 07.11.2012Zur Vorlage · 2013/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0007 der Fachdienste 32 befasst sich mit dem Antrag auf Umbenennung eines Stichweges der Wertherbrucher Straße im Ortsteil Wertherbruch. Die Antragsteller stellten im November 2012 den Vorschlag vor, den betreffenden Weg, der zur Gemarkung Wertherbruch gehört, in einen Namen umzubenennen, der auf ein historisches Mühlengebäude aus dem Jahr 1905 Bezug nimmt. Als mögliche Bezeichnungen wurden unter anderem „Mühlenweg“, „An der Mühle“, „Mühlenwiese“ oder „Mölders Wei“ angeführt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass es sich bei dem betreffenden Weg um eine Privatstraße handelt, deren Gebäude der Wertherbrucher Straße zugeordnet sind. Aus planerischer Sicht wird die Einheitlichkeit des Stadtbildes durch die Beibehaltung der aktuellen Bezeichnung gewahrt. Zudem wird keine sachliche Notwendigkeit für eine eigenständige Benennung des Privatweges gesehen, da eine weitere Erschließung des Gebiets laut Bebauungsplan nicht vorgesehen ist.
Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht kein Bedarf für eine Änderung, da die öffentliche Sicherheit und die Auffindbarkeit von Gebäuden für Rettungskräfte durch die bestehende Bezeichnung gewährleistet sind. Zudem haben Anlieger, die nicht zu den Antragstellern gehören, die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt und äußerten ihre Ablehnung gegenüber einer Umbenennung. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, keine Änderung der einzelnen Stichwege der Wertherbrucher Straße vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 2Verlegung und Rückbau einer Teilfläche des Weges "Am Klosterbusch" in LoikumZur Vorlage · 2013/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0010 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage, ob ein Wegeeinziehungsverfahren für einen Teilabschnitt der Gemeindestraße „Am Klosterbusch“ in Loikum eingeleitet werden soll. Konkret geht es um eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Loikum, Flur 6, Flurstück 103.
Im Rahmen einer Untersuchung durch die Verwaltung wurden die betroffenen Grundstückseigentümer sowie der Landesbetrieb Straßen NRW und die zuständige Fachabteilung für Bildung, Sport, Kultur und Jugend beteiligt. Die Auswertung der Rückmeldungen ergab, dass die Mehrheit der angesprochenen Eigentümer den Wegfall der Verbindung ablehnt, da der Straßenabschnitt für Erschließungs- und Verbindungsfunktionen, etwa zu Arbeitsstätten oder zur Nahversorgung, genutzt wird. Zudem wurde eine Liste mit 100 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt, die den Erhalt der Straße fordern. Auch die landwirtschaftliche Nutzung ist betroffen, da ein Wegfall längere Umwege bedeuten würde.
Die städtische Schulverwaltung äußerte Bedenken hinsichtlich der Schulwegsicherheit für Grundschulkinder, da die Verbindung zur Haltestelle „Brücke Hanzen“ genutzt wird. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat keine Einwände gegen eine Einziehung. Da der Abschnitt eine erkennbare Verkehrsbed Bedeutung aufweist und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Einziehung vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, das Wegeeinziehungsverfahren nicht einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 3Antrag auf Bebauung einer Grundstücksfläche an der Straße "Am Rott" in HamminkelnZur Vorlage · 2013/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung von fünf Wohnhäusern – bestehend aus vier Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus – auf einer Grundstücksfläche an der Straße „Am Rott“ in Hamminkeln. Der Antrag sieht zudem die Anlegung eines privaten Erschließungsweges mit Anschluss an die Straße „Am Rott“ vor.
Das betroffene Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. H 10 Halfmanns-feld II, der als allgemeines Wohngebiet die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise vorsieht. Die aktuelle Planung des Bebauungsplanes sieht für diese Grundstücksfläche eine Erschließung über öffentliche Stichwege in Richtung Westen vor. Da die Realisierung dieser öffentlichen Zufahrtsstraßen aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit derzeit nicht absehbar ist, schlägt die Bauvoranfrage eine private Erschließung vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Zustimmung zur privaten Erschließung einer Änderung des Bebauungsplanes gleichkäme, da die ursprünglich vorgesehene öffentliche Erschließung dadurch entbehrlich würde. In Bezug auf die Verkehrsbelastung wird ein geringer Anstieg des Verkehrs durch die neuen Wohnhäuser festgestellt. Da der Straßenquerschnitt der Straße „Am Rott“ keine öffentlichen Stellplätze zulässt, muss der Stellplatzbedarf auf privaten Grundstücksflächen sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll entscheiden, ob die verkehrliche Situation einer dauerhaften Privaterschließung akzeptiert wird. Im Falle einer Zustimmung wäre ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren erforderlich. Andernfalls müsste die Bauvoranfrage abgelehnt werden.
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- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 4Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Am Küning" in DingdenZur Vorlage · 2013/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Am Küning“ in Dingden. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln die Angelegenheit im September 2012 zur erneuten Beratung an den Fachausschuss zurückverwiesen hatte, wurde insbesondere die mögliche Präzedenzfallwirkung zu prüfen.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Prüfung die rechtlichen Grundlagen nach § 35 BauGB sowie weitere potenzielle Standorte im Stadtgebiet untersucht. Dabei wurden sechs weitere Bereiche identifiziert, die die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung erfüllen könnten, darunter Strauchheide, Butenfeld und Roßmühle. Die Verwaltung stellt fest, dass der Standort „Am Küning“ kein Einzelfall ist.
Unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land, die den Grundsatz der Innenentwicklung vor die Außenentwicklung stellen, sowie den demographischen Wandel, empfiehlt die Verwaltung, grundsätzlich auf die Aufstellung von Außenbereichssatzungen zu verzichten. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss soll die Nutzung vorhandener Infrastrukturen innerhalb bestehender Siedlungsbereiche sicherstellen. Vor dem Hintergrund der potenziellen Präzedenzfallwirkung für die identifizierten weiteren Standorte wird empfohlen, den Antrag für den Bereich „Am Küning“ abzulehnen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Strategie der Innenentwicklung durch den Verzicht auf solche Satzungen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 06.03.2013 · Rat (21. Sitzung)
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 550. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbebauung Wertherbruch "Siemensweide") - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2013/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0014 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von Flächen, die bisher der Landwirtschaft und dem Gemeinbedarf dienten, in Wohnbauflächen im Bereich der Siemensweide in Wertherbruch. Das betroffene Plangebiet liegt im Bereich des Feuerwehrgerätehauses.
Die landesplanerische Zustimmung für diese Erweiterung der Wohnbauflächen wurde bereits durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt und nach dem Wechsel der Zuständigkeit durch den Regionalverband Ruhr (RVR) erneut bestätigt. Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Siemensweide“ in einem Parallelverfahren erfolgt, sind für die Flächennutzungsplanänderung weitere formale Schritte erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Vorlage beauftragt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB in Auftrag zu geben. Die Durchführung dieser Verfahrensschritte für die Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen.
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- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 6Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2013Zur Vorlage · 2013/0008 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/0008 befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2013. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde bereits in der Ratssitzung vom 13. Dezember 2012 eingebracht. Für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist dabei insbesondere der Produktbereich 9, „Räumliche Planung und Entwicklung Geoinformation“, von Bedeutung.
Der für das Jahr 2013 vorgesehene Ansatz umfasst neben den regulären Geschäftsaufwendungen für planerische Dienstleistungen, wie etwa Fachgutachten oder Grundlagenpläne, eine zusätzliche Position in Höhe von 45.000 Euro. Diese Mittel sind für die Aufstellung eines Einzelhandelkonzeptes für die Ortsteile Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Sicherstellung der Rechtssicherheit bei der planerischen Steuerung des Einzelhandels aktuelle Konzepte erforderlich sind. Während für den Ortsteil Hamminkeln ein Konzept aus dem Jahr 2006 existiert, das einer Überarbeitung bedarf, liegen für die Ortsteile Dingden und Mehrhoog derzeit keine entsprechenden Konzeptionen vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes für den Produktbereich 9 zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Hamminkeln empfiehlt, keine Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Haus Arping" in Dingden - SachstandZur Vorlage · 2013/0015 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0015 zum Sachstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Haus Arping“ in Dingden dokumentiert den aktuellen Stand des Planungsverfahrens. Nach dem Beschluss des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplans im September 2012 und der Durchführung einer Bürgerversammlung am 8. Januar 2013 liegen verschiedene Einwendungen und Anregungen vor.
Die schriftlichen und mündlichen Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern thematisieren primär die städtebauliche Einbindung des geplanten Baukörpers. Es werden Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhe von drei Vollgeschossen sowie der Länge von über 50 Metern geäußert, da dies im Kontrast zum bestehenden, vorwiegend eingeschossigen Gebäudebestand stehe. Kritisiert werden zudem die Erweiterung von Bebauungsgrenzen, die mögliche Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich Bocholter Straße/Neustraße sowie der Verlust von Sichtschutz für angrenzende Gärten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Einwendungen liegt auf der Verkehrssituation und der Parkplatznot. Die Anwohner weisen auf die Notwendigkeit öffentlicher Stellplätze hin und befürchten durch das Bauvorhaben eine Verschärfung der Parkplatzsituation im Bereich der Bushaltestelle und der umliegenden Geschäfte. Zudem werden Fragen der Gleichbehandlung im Hinblick auf bestehende Bebauungspläne, wie etwa für das Gebiet „Köster Kamp“, sowie die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen angeführt. Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der eingegangenen Anregungen ein weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Vorhabenträger sowie angrenzenden Grundstückseigentümern besteht.
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Beratungsfolge
- 23.01.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen