50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbebauung Wertherbruch "Siemensweide") - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0014 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von Flächen, die bisher der Landwirtschaft und dem Gemeinbedarf dienten, in Wohnbauflächen im Bereich der Siemensweide in Wertherbruch. Das betroffene Plangebiet liegt im Bereich des Feuerwehrgerätehauses.
Die landesplanerische Zustimmung für diese Erweiterung der Wohnbauflächen wurde bereits durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt und nach dem Wechsel der Zuständigkeit durch den Regionalverband Ruhr (RVR) erneut bestätigt. Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Siemensweide“ in einem Parallelverfahren erfolgt, sind für die Flächennutzungsplanänderung weitere formale Schritte erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Vorlage beauftragt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB in Auftrag zu geben. Die Durchführung dieser Verfahrensschritte für die Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.01.2013kein Ergebnis hinterlegt