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Beschlussvorlage

Benennung einer Straße im Ortsteil Wertherbruch hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 07.11.2012

2013/0007 23.01.2013 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2013/0007 der Fachdienste 32 befasst sich mit dem Antrag auf Umbenennung eines Stichweges der Wertherbrucher Straße im Ortsteil Wertherbruch. Die Antragsteller stellten im November 2012 den Vorschlag vor, den betreffenden Weg, der zur Gemarkung Wertherbruch gehört, in einen Namen umzubenennen, der auf ein historisches Mühlengebäude aus dem Jahr 1905 Bezug nimmt. Als mögliche Bezeichnungen wurden unter anderem „Mühlenweg“, „An der Mühle“, „Mühlenwiese“ oder „Mölders Wei“ angeführt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass es sich bei dem betreffenden Weg um eine Privatstraße handelt, deren Gebäude der Wertherbrucher Straße zugeordnet sind. Aus planerischer Sicht wird die Einheitlichkeit des Stadtbildes durch die Beibehaltung der aktuellen Bezeichnung gewahrt. Zudem wird keine sachliche Notwendigkeit für eine eigenständige Benennung des Privatweges gesehen, da eine weitere Erschließung des Gebiets laut Bebauungsplan nicht vorgesehen ist.

Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht kein Bedarf für eine Änderung, da die öffentliche Sicherheit und die Auffindbarkeit von Gebäuden für Rettungskräfte durch die bestehende Bezeichnung gewährleistet sind. Zudem haben Anlieger, die nicht zu den Antragstellern gehören, die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt und äußerten ihre Ablehnung gegenüber einer Umbenennung. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, keine Änderung der einzelnen Stichwege der Wertherbrucher Straße vorzunehmen.

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