Verlegung und Rückbau einer Teilfläche des Weges "Am Klosterbusch" in Loikum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0010 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage, ob ein Wegeeinziehungsverfahren für einen Teilabschnitt der Gemeindestraße „Am Klosterbusch“ in Loikum eingeleitet werden soll. Konkret geht es um eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Loikum, Flur 6, Flurstück 103.
Im Rahmen einer Untersuchung durch die Verwaltung wurden die betroffenen Grundstückseigentümer sowie der Landesbetrieb Straßen NRW und die zuständige Fachabteilung für Bildung, Sport, Kultur und Jugend beteiligt. Die Auswertung der Rückmeldungen ergab, dass die Mehrheit der angesprochenen Eigentümer den Wegfall der Verbindung ablehnt, da der Straßenabschnitt für Erschließungs- und Verbindungsfunktionen, etwa zu Arbeitsstätten oder zur Nahversorgung, genutzt wird. Zudem wurde eine Liste mit 100 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt, die den Erhalt der Straße fordern. Auch die landwirtschaftliche Nutzung ist betroffen, da ein Wegfall längere Umwege bedeuten würde.
Die städtische Schulverwaltung äußerte Bedenken hinsichtlich der Schulwegsicherheit für Grundschulkinder, da die Verbindung zur Haltestelle „Brücke Hanzen“ genutzt wird. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat keine Einwände gegen eine Einziehung. Da der Abschnitt eine erkennbare Verkehrsbed Bedeutung aufweist und kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Einziehung vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, das Wegeeinziehungsverfahren nicht einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 23.01.2013kein Ergebnis hinterlegt