Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Sachstand und Satzungsangelegenheiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0178 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Sachstand und den Satzungsangelegenheiten zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Hamminkeln. Grundlage für die bisherige Satzung war die Verpflichtung der Stadt zur Abänderung der Fristen für die erstmalige Prüfung gemäß dem Landeswassergesetz.
Die Umsetzung der Prüfungen im Stadtgebiet wurde bisher nicht eingeleitet, da eine angekündigte Novellierung des Landeswassergesetzes durch den NRW-Landtag aufgrund der Auflösung des Parlaments und anschließender Neuwahlen noch nicht beschlossen wurde. Eine Pressemitteilung der Landesregierung vom Oktober 2012 skizziert jedoch geplante Änderungen. Diese sehen vor, in Wasserschutzgebieten bestimmte Prüffristen bis Ende 2015 beizubehalten, während außerhalb von Wasserschutzgebieten die landesgesetzlichen Fristen für allgemeine private Abwasserleitungen entfallen könnten. In diesem Fall läge die Kompetenz zur Festlegung von Prüffristen bei den jeweiligen Gemeinden.
Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW sollen bestehende Satzungen vorerst aufrechterhalten werden, da das aktuelle Landesrecht weiterhin gültig ist. Zudem wird empfohlen, die endgültige Ausgestaltung der Neuregelung abzuwarten und zwischenzeitlich keine Grundstückseigentümer zur Durchführung von Prüfungen an bestehenden Leitungen aufzufordern. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Vollziehung der aktuellen Satzung zur Dichtheitsprüfung auszusetzen. Sobald eine neue Gesetzgebung vorliegt, soll eine entsprechende Satzungsänderung zur Vorlage gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2012kein Ergebnis hinterlegt