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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0172 des Vorstandsbereichs III legt den dritten Quartalsbericht 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen der einzelnen Produkte sowie eine Übersicht der Investitionsprojekte für den Zeitraum von Januar bis September 2012.
Im Bereich der Erträge sind bis zum dritten Quartal 64 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge angefallen. Während die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit 72 % des Planansatzes bereits weit fortgeschritten sind, liegen die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bei 42 %. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden 60 % der geplanten Erträge realisiert. Die Vorlage weist darauf hin, dass bestimmte Buchungen, wie die Auflösung von Sonderposten im Abwasserbereich oder die Verrechnung von Overheadanteilen, erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen.
Die Aufwendungen belaufen sich im betrachteten Zeitraum auf 61 % des Jahresplans. Die Personalaufwendungen liegen bei 67 % des Planwerts, wobei die tatsächliche Tarifsteigerung von 3,5 % unter der geplanten Steigerung von 4 % lag. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erreichen einen Stand von 53 %. Die Vorlage führt zudem den aktuellen Stand verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen auf, darunter Sanierungsprojekte im Rathaus sowie an Grundschulen, wobei bei einigen Projekten die Umsetzung erst für das Jahr 2läufig 2013 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 2Übersicht über den Gebäudebestand des Gemeinschaftsbetriebes HamminkelnZur Vorlage · 2012/0175 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0175 der Fachdienste 65 bietet eine Übersicht über den Gebäudebestand des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH). Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Betriebsausschusses vom 9. Februar 2012, nach dem die Verwaltung einen Strategie- und Zeitplan zur Verwertung nicht mehr benötigter Objekte bis zur Haushaltsplanerstellung 2013 erstellen sollte. Ziel ist es, räumliche Überkapazitäten aufzudecken und abzubauen, während gleichzeitig der zusätzliche Raumbedarf durch die Entwicklung von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche sowie die Veränderungen in der Schullandschaft und der Anzahl der Asylsuchenden berücksichtigt werden sollen.
Die Verwaltung identifiziert verschiedene Leerstände, unter anderem in Mietwohnungen an der Weseler Straße, im alten Verwaltungsgebäude an der Rathausstraße sowie in Teilen der Sportanlage am Mühlenrott, des Kindergartens „Die Bärenstarken“ und der Feuerwehr Mehrhoog. Für diese Räumlichkeiten wird eine kurzfristige Vermietung oder Nutzung angestrebt. Die Veräußerung von Mietwohnungen in der Mehrhooger Straße sowie in der Sachsenstraße wird vorbereitet, während das Umkleidegebäude an der Brüner Straße 8 im Zuge einer Gebietsüberplanung abgerissen werden soll.
Hinsichtlich der Unterkünfte in Dingden-Berg und Dingden-Lankern wird eine Veräußerung in Betracht gezogen, wobei aufgrund der unklaren Entwicklung der Anzahl asylsuchender Personen eine Beibehaltung des Wohnheims in Lankern vorgeschlagen wird. Für die Grundschule und Turnhalle in Ringenberg wird ab Sommer 2014 ein Wegfall der Notwendigkeit prognostiziert, wobei eine Nutzung als Begegnungsstätte als Alternative zur Veräußerung genannt wird. Weitere Objekte wie das Ehrenmal in Brünen oder die Windmühle in Dingden-Nordbrock werden als nicht mehr benötigt aufgeführt, wobei die Betriebsleitung aufgrund der Erstattung von Vollkostenmieten derzeit keine Veräußerung vorschlägt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 3Sanierungsempfehlungen zu energetischen Verbesserungen an Gebäuden des Gemeinschaftsbetriebes HamminkelnZur Vorlage · 2012/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 legt Sanierungsempfehlungen für energetische Verbesserungen an Gebäuden des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln für das Jahr 2013 vor. Die Empfehlungen basieren auf einem Energiebericht sowie bestehenden Energieausweisen. Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um etwa 265 Tonnen jährlich nach Abschluss der Arbeiten.
Für die Grundschule am Vorthuyser Weg ist die Dämmung von Heizkörpernischen vorgesehen. An der Grundschule in der Bislichen Straße sind die Dämmung der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke sowie der Einbau elektrisch geregelter Pumpen geplant. In der Grundschule Weberstraße sollen die Kriechkellerdecke gedämmt und Heizkörpernischen ausgemauert werden. An der Hauptschule Hamminkeln ist die Dämmung der Kriechkellerdecke vorgesehen.
Im Rathaus an der Brüner Straße wird die Installation eines Gas-Brennwertkessels sowie die Abdichtung von Fensterausfachungen vorgeschlagen. Im Alten Verwaltungsgebäude an der Rathausstraße sind die Dämmung der Obergeschossdecke, die Dämmung der Heizkörpernischen und der Austausch von Fenstern geplant. Für den Kindergarten am Elsholtweg in Loikum umfasst der Plan den Austausch von Fenstern, eine Fassadendämmung sowie die Dämmung der obersten Decke. Zudem wird der Ausbau des Nahwärmeverbunds und die Umstellung auf eine Pelletheizung empfohlen.
Zusätzlich soll eine Machbarkeitsstudie für den Austausch der Ölheizung im Bauhof gegen eine Holzhackschnitzelheizung durchgeführt werden. Der Betriebsausschuss wird gebeten, die Betriebsleitung mit der Durchführung der Maßnahmen für 2013 nach Bereitstellung der Mittel im Wirtschaftsplan zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 4Aufbau eines eigenen AltkleidersammelsystemsZur Vorlage · 2012/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0177 der Fachdienste 65 sieht den Aufbau eines eigenen, kleinen Altkleidersammelsystems im Stadtgebiet vor. Während derzeit eine städtische Altkleidersammlung über einen Drittbeauftragten aus Münster erfolgt, plant die Betriebsleitung die Aufstellung zusätzlicher Container an ausgewählten Standorten, wie etwa am Wertstoffhof oder an den Windelannahmestellen.
Als Material für die neuen Sammelbehälter sollen Container genutzt werden, die zuvor illegal aufgestellt wurden und durch die Verwaltung sichergestellt werden konnten. Die Verwertung und die damit verbundene Vergütung der gesammelten Textilien sollen über den Kreis Wesel abgewickelt werden, da dieser den Kommunen entsprechende Angebote unterbreitet hat. Der Transport der Altkleider soll durch einen Drittbeauftragten erfolgen.
Nach den Berechnungen der Betriebsleitung soll das System kostenneutral arbeiten, wobei die Einnahmen aus der Verwertung die Kosten für Sammlung und Transport decken sollen. Das primäre Ziel der Maßnahme ist die Abwehr anderer gewerblicher Sammler und nicht die Erzielung von Gewinnen. Die Empfehlung für ein solches Vorgehen beruht auf der neuen Gesetzeslage, wie sie vom Städte- und Gemeindebund für die Kommunen im Kreis Wesel kommuniziert wurde. Der Betriebsausschuss wird gebeten, die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Sammelsystems zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 5Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Sachstand und SatzungsangelegenheitenZur Vorlage · 2012/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0178 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Sachstand und den Satzungsangelegenheiten zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Hamminkeln. Grundlage für die bisherige Satzung war die Verpflichtung der Stadt zur Abänderung der Fristen für die erstmalige Prüfung gemäß dem Landeswassergesetz.
Die Umsetzung der Prüfungen im Stadtgebiet wurde bisher nicht eingeleitet, da eine angekündigte Novellierung des Landeswassergesetzes durch den NRW-Landtag aufgrund der Auflösung des Parlaments und anschließender Neuwahlen noch nicht beschlossen wurde. Eine Pressemitteilung der Landesregierung vom Oktober 2012 skizziert jedoch geplante Änderungen. Diese sehen vor, in Wasserschutzgebieten bestimmte Prüffristen bis Ende 2015 beizubehalten, während außerhalb von Wasserschutzgebieten die landesgesetzlichen Fristen für allgemeine private Abwasserleitungen entfallen könnten. In diesem Fall läge die Kompetenz zur Festlegung von Prüffristen bei den jeweiligen Gemeinden.
Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW sollen bestehende Satzungen vorerst aufrechterhalten werden, da das aktuelle Landesrecht weiterhin gültig ist. Zudem wird empfohlen, die endgültige Ausgestaltung der Neuregelung abzuwarten und zwischenzeitlich keine Grundstückseigentümer zur Durchführung von Prüfungen an bestehenden Leitungen aufzufordern. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Vollziehung der aktuellen Satzung zur Dichtheitsprüfung auszusetzen. Sobald eine neue Gesetzgebung vorliegt, soll eine entsprechende Satzungsänderung zur Vorlage gebracht werden.
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- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 6Straßensanierungskonzept hier: SachstandZur Vorlage · 2012/0179 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 65 zum Sachstand des Straßensanierungskonzepts erläutert die aktuelle Bewertung und die geplante weitere Vorgehensweise für das rund 550 Kilometer umfassende Straßen- und Wegenetz der Stadt Hamminkeln. Die bisherige Bewertung der Straßen, Wege und Plätze erfolgte durch die Kämmerei auf Basis eines kaufmännischen Bewertungsverfahrens, wobei fünf Schadensklassen definiert wurden.
Für ein fundiertes Straßensanierungskonzept wird eine präzisere, ingenieurtechnische Zustandserfassung nach den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) angestrebt. Diese umfasst die Erfassung von Querschnittselementen, Belagsarten sowie spezifischer Oberflächenschäden wie Rissen, Spurrinnen oder Schlaglöchern. Da eine manuelle Begehung durch eigenes Personal einen geschätzten Zeitaufwand von etwa 1.200 Arbeitsstunden und Kosten von circa 56.000 Euro verursachen würde, hat die Betriebsleitung Angebote von zwei Fachfirmen für eine visuelle Zustandserfassung mittels Monobildbefahrung eingeholt. Die Angebote beinhalten die Bewertung nach der Richtlinie E EMI 2012 sowie die Erstellung von Bild- und Zustandsdatenbanken. Die Betriebsleitung beabsichtigt, den Auftrag an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.
Die Erfassung der Wirtschaftswege soll hingegen durch eigenes Personal erfolgen, wobei die Ergebnisse der Innerortsstraßen-Auswertung genutzt werden können. Die bereits fertiggestellte Aufbruchrichtlinie tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über das Produkt 30120101 im Sachkonto 52429000 sichergestellt.
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- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 7Erweiterung der OGS Mehrhoog hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2012/0180 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0180 der Fachdienste 65 sieht den Baubeschluss zur Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Mehrhoog vor. Hintergrund ist der Anstieg der Kinderzahlen in der Einrichtung, die von 43 Kindern im Schuljahr 2011/12 auf 59 Kinder im Schuljahr 2012/13 gestiegen sind. Da die vorhandenen Kapazitäten für Mittagessen, Hausaufgaben und Ruhezeiten nicht mehr ausreichen, soll die ehemalige Hausmeisterwohnung im Gebäude der Kreuzschule als ergänzendes Raumangebot genutzt werden.
Die geplante Maßnahme umfasst die Schaffung eines Ruheraums, eines Gruppen- bzw. Hausaufgabenraums, von Sanitärräumen sowie eines kleinen Büroraums. Durch einen Wanddurchbruch in den bestehenden OGS-Räumen soll zudem die Nutzung größerer Flächen für Elternabende und schulische Veranstaltungen ermöglicht werden. Die bauliche Umsetzung erfordert eine Rückführung des Gebäudeteils auf den Rohbauzustand. Die erste Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 175.650 Euro, zuzüglich Baunebenkosten von circa 38.000 Euro.
Die Finanzierung der im Jahr 2012 anfallenden Kosten soll über Mittel aus dem Wirtschaftsplan für den Kita-Neubau Mehrhoog erfolgen. Eine im Wirtschaftsplan 2012 vorgesehene Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 65.000 Euro wird im Jahr 2012 aufgelöst. Die Betriebsleitung beantragt die zeitnahe Fassung des Beschlusses, um dem bestehenden Raummangel entgegenzuwirken.
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- 21.11.2012 · Betriebsausschuss (19. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen