Bildung der Einigungsstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2012/0181 befasst sich mit der Bildung einer Einigungsstelle für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung in Hamminkeln. Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung einer solchen Stelle vorgesehen, die aus einer unparteiischen Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie Beisitzern besteht. Die Besetzung der Leitungspositionen erfordert eine Einigung zwischen dem Personalrat und der obersten Dienstbehörde.
Da die bisherigen Mitglieder der Einigungsleitung in den Ruhestand getreten sind, wurden neue Personen zur Verfügung gestellt. Die Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen wurde als Vorsitzende und eine Richterin des Arbeitsgerichts Oberhausen als stellvertretende Vorsitzende vorgeschlagen. Der Personalrat hat diese Besetzung befürwortet.
Die Beisitzer werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt, wesglich eine Bestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Der Rat wird gebeten, die Bestellung der Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen zur Vorsitzenden und der Richterin des Arbeitsgerichts Oberhausen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NRW zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt