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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Schulentwicklungsplanung hier: Errichtung einer Gesamtschule und Auflösung der Heinrich-Meyers-Realschule Hamminkeln, der Heinrich-Meyers-Gemeinschaftshauptschule Hamminkeln und der Gemeinschaftshauptschule Dingden - KreuzschuleZur Vorlage · 2012/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung vor, die die Errichtung einer Gesamtschule sowie die Auflösung der Heinrich-Meyers-Realschule, der Heinrich-Meyers-Gemeinschaftshauptschule und der Gemeinschaftshauptschule Dingden - Kreuzschule vorsieht. Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates vom 4. Juli 2012, der eine Prüfung der Schulform mit angestrebter Umsetzung zum Schuljahr 2013/2014 beauftragparte.
Eine durchgeführte Elternbefragung ergab eine Zustimmung in den relevanten Jahrgängen, die eine ausreichende Schülerzahl für die Errichtung einer Schule belegt. Die Verwaltung sieht das Bedürfnis für eine Gesamtschule als gegeben an, wobei der Errichtungsbeschluss unter dem Vorbehalt steht, dass im Anmeldeverfahren mindestens 100 Anmeldungen erfolgen. Es wird eine Schulgröße von sieben Zügen im Sekundar-I-Bereich sowie vier Zügen in der Oberstufe prognostiziert.
Der Schulbetrieb soll zunächst in den Räumen der Hauptschule in Hamminkeln beginnen und später am Schulzentrum Hamminkeln fortgeführt werden. Für die Jahrgänge 6 bis 8 ist ab dem Schuljahr 2013/2014 eine Beschulung in der Kreuzschule Dingden vorgesehen. Die Verwaltung plant, in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro die notwendigen Um- und Ausbaumaßnahmen zu prüfen.
Hinsichtlich der Kosten werden jährliche Aufwendungen für den Schülertransport sowie dauerhafte Personalkosten für Schulsozialarbeiter aufgeführt. Die genauen Investitionsbedarfe für bauliche Veränderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 29.11.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (13. Sitzung)
- 2Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung im Bereich Schnellenhof im Ortsteil Mehrhoog; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2012/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Übertragung der Trägerschaft für eine neue Kindertageseinrichtung im Bereich Schnellenhof im Ortsteil Mehrhoog. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beratung im Rat sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor dem geplanten Anmeldeverfahren im November 2012 nicht mehr möglich war, wurde am 6. November 2012 eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport hatte im Rahmen seiner Sitzung am 6. November 2012 die Empfehlung ausgesprochen, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Einrichtung dem Verein „Lebenshilfe Unterer Niederrhein e.V.“ mit Sitz in Rees zu übertragen. Diese Entscheidung wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses sowie den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters als Dringlichkeitsentscheidung gefasst. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung ist diese Entscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung, die für den 13. Dezember 2012 angesetzt ist, zur Genehmigung vorzulegen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die getroffene Dringlichkeitsentscheidung offiziell genehmigt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 38. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2012/0183 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung zum 1. Januar 2013 vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Festlegung der Gebührenpflicht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebührenpflicht bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken von den Betriebsinhabern auf die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigten zu übertragen. Diese Anpassung erfolgt auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, um die Gebühren rechtssicher als grundstücksbezogene öffentliche Lasten gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu definierte und somit die Vorrangigkeit im Falle von Zwangsversteigerungsverfahren zu sichern. Zudem soll die Bestimmung von Mietern oder Pächtern als Gebührenschuldner entfallen.
Parallel dazu werden die Gebührensätze für das Jahr 2013 neu festgesetzt. Die Kalkulation sieht für die Restabfallgefäße in den Größen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter eine leichte Senkung der Gebühren im Vergleich zum Vorjahr vor. Grund hierfür ist ein Überschuss aus vorangegangenen Jahren, der in die Kalkulation einfließt, obwohl die Kosten des Entsorgers gestiegen sind. Die Gewichtsgebühr für Restabfall bleibt unverändert. Ein kalkulatorischer Überschuss bei den Wertstoffgefäßen wurde nicht zur Senkung der Restabfallgebühren herangezogen, da die Erlöse aus der Altpapierverwertung Marktschwankungen unterliegen. Der Jahresabschluss 2011 wies einen Überschuss von über 100.000 Euro aus, welcher in die aktuelle Kalkulation eingestellt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 45. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2012/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird die fünfte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Die Änderung umfasst eine Neufassung des Beitragsmaßstabs, die Anpassung der Beitragssätze sowie die Neuregelung der Gebührensätze.
Im Bereich des Beitragsmaßstabs soll die Regelung so angepasst werden, dass ein Artzuschlag nicht mehr nur für Grundstücke in ausgewiesenen Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch für Grundstücke außerhalb dieser Gebiete erhoben wird, sofern diese überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden. Diese Neufassung orientiert sich an einer Mustersatzung und soll die Zuweisung von Gebietstypen vereinfachen.
Die Kalkulation der Beitragssätze für den Zeitraum 2007 bis 2015 sieht Änderungen bei den Sätzen für Mischwasser-, Schmutzwasser- und Regenwasseranschlüsse vor. Während die Sätze für Misch- und Schmutzwasseranschlüsse sinken, erhöhen sich die Sätze für Regenwasseranschlüsse.
Hinsichtlich der Kanalbenutzungsgebühren sieht der Entwurf eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,76 €/m³ vor, was auf einen steigenden umlagefähigen Aufwand zurückzuführen ist. Die Regenwassergebühr soll hingegen auf 0,77 €/m² sinken. Zudem soll die Satzung um die Klarstellung ergänzt werden, dass es sich bei den Gebühren um grundstücksbezogene öffentliche Lasten handelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 58. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2012/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Sätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von bisher 26,74 € pro Kubikmeter auf 26,54 € pro Kubikmeter sinken. Dieser Rückgang wird mit dem Wegfall eines anteiligen Fehlbetrags aus dem Vorjahr sowie rückläufigen Abfuhrmengen begründet.
Im Gegensatz dazu soll der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von bisher 11,74 € pro Kubikmeter auf 12,68 € pro Kubikmeter steigen. Die Verwaltung führt diesen Anstieg auf die Berücksichtigung eines verbleibenden Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von 4.959,91 € zurück. Zudem wird ein Rückgang der Abfuhrmengen sowie eine angekündigte Preiserhöhung des Entsorgers als Ursache für die Anpassung angeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 66. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2012/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2012/0186 die 6. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes auf Basis einer neu erstellten Gebührenkalkulation.
Nach der vorliegenden Kalkulation soll der Gebührensatz von bisher 0,89 Euro pro Meter auf 0,81 Euro pro Meter gesenkt werden, um die Kosten zu decken. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gesamtkosten zwar aufgrund einer Preiserhöhung des beauftragten Unternehmers steigen, die Kosten für die Entsorgung des Straßenkehrrichts jedoch voraussichtlich sinken. Zudem reduziert sich der umlagefähige Aufwand um etwa 4.000 Euro, da für das Jahr 2013 ein Überschuss aus dem Jahr 2011 eingestellt werden kann und keine Fehlbeträge aus Vorjahren mehr berücksichtigt werden müssen. Der Jahresabschluss 2011 weist einen Überschuss von 1.863,65 Euro aus.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2012 sowie für den Rat am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 77. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2012/0187 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0187 sieht die 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Grundlage der Vorlage ist die neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2013.
Die Kalkulation umfasst die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, unterteilt nach den Flächenarten versiegelt, Wald und übrige Flächen. Für den Verband Untere Issel Süd ist eine Erhöhung des Umlagesatzes vorgesehen, da dieser Verband eine Steigerung seiner eigenen Umlage angekündigt hat. Bei den übrigen Verbänden bleiben die Umlagesätze der Verbände selbst voraussichtlich konstant. Dennoch ist bei allen Verbänden mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen. Grund hierfür ist die Verpflichtung der Stadt Hamminkeln, Gebühren für die Nutzung des Allgemeinen Liegenschafts- und Katasterinformationssystems (ALKIS) an den Kreis Wesel zu entrichten. Da die Nutzung des Systems für die Ermittlung der Umlagegrundlagen, wie Flächennutzung und Flächenanteile, notwendig ist, werden etwa 60 Prozent der anfallenden Kosten in Höhe von circa 14.500 Euro in die Gebührenkalkulation einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 8Verabschiedung des Leitbildes für die Stadt Hamminkeln im Rahmen des Prozesses "Vision 2030"Zur Vorlage · 2012/0213 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 sieht die Verabschiedung des überarbeiteten Leitbildes für die Stadt Hamminkeln im Rahmen des Prozesses „Vision 2030“ vor. Der Entwurf basiert auf einer umfassenden Bürgerbeteiligung, die im Zeitraum von September bis Oktober 2012 durch eine repräsentative Umfrage sowie eine Postwurfsendung an alle Haushalte durchgeführt wurde. Insgesamt gingen 1.450 Fragebögen bei der Verwaltung ein, wobei die Rücklaufquote bei der repräsentativen Erhebung knapp 28 % betrug.
Die Ergebnisse der Befragung, die drei Gruppen umfassten – eine repräsentative, eine offene sowie eine verwaltungsinterne –, flossen in die Überarbeitung des Entwurfs ein. Die Arbeitsgruppe hat die Leitideen und Zielfelder angepasst, um die Schwerpunkte deutlicher hervorzuheben und die Anzahl der Themen zu reduzieren. So wurde beispielsweise die Leitidee „Kultur“ mit „Freizeit und Sport“ zusammengefasst und eine neue Leitidee zum Thema Nachhaltigkeit integriert. Bei den Zielfeldern wurden Themen mit hoher Priorität, wie die ärztliche Grundversorgung und die Vermeidung neuer Kreditaufnahmen, beibehalten, während weniger genannte Punkte zusammengefasst oder entfernt wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Leitbild in der überarbeiteten Fassung zu verabschieden. Die Arbeitsgruppe soll daraufhin im Jahr 2013 konkrete Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen ableiten, um diese in den Haushaltsentwurf 2014 zu integrieren.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 9Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 2012/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0170 befasst sich mit der Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 sowie des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2013. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um ihn anschließend dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe zunächst in den Fraktionen vorberaten werden. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung am 6. März 2013 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Einzelheiten verwiesen, die den Entwürfen des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans zu entnehmen sind, welche im Rahmen der Sitzung eingebracht werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung der genannten Entwürfe beauftragt. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 10Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Sachstand und SatzungsangelegenheitenZur Vorlage · 2012/0178.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0178.1 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Sachstand und den Satzungsangelegenheiten zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Hamminkeln. Hintergrund ist die rechtliche Situation nach dem Landeswassergesetz. Da eine angekündigte Novellierung des Landeswassergesetzes durch den NRW-Landtag noch nicht final beschlossen wurde, liegen neue Eckpunkte der Landesregierung zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen vor.
Die geplanten Regelungen sehen vor, dass die Überprüfung nach DIN-Standards erfolgen soll. In Wasserschutzgebieten sollen Leitungen, die vor 1965 (häuslich) bzw. vor 1990 (gewerblich) errichtet wurden, bis Ende 2015 geprüft werden, alle anderen bis Ende 2020. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen gewerbliche Leitungen bis Ende 2020 geprüft werden. Für andere private Leitungen verbleibt die Entscheidung über die Prüffristen bei den Kommunen. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Sanierungen je nach Schadensklasse innerhalb festgelegter Fristen erfolgen müssen.
Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW wird empfohlen, die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung abzuwarten und vorerst keine Aufforderungen zur Durchführung von Prüfungen an Grundstückseigentümer zu richten. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Aussetzung der Vollziehung der aktuellen Satzung zur Dichtheitsprüfung vor. Sobald eine neue gesetzliche Grundlage vorliegt, soll dem Rat eine entsprechende Satzungsänderung zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 113. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für den Bereich des zweiten Bauabschnittes des Baugebietes „Wohnen am Königsbach“.
Die Änderung sieht eine Neuanordnung öffentlicher Stellplätze vor, um eine funktionale Grundstücksparzellierung zu ermöglichen. Während der aktuelle Bebauungsplan zwei Stellplatzpakete mit jeweils neun Stellflächen vorsieht, sieht der Entwurf eine Aufteilung in vier kleinere Stellplatzpakete vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zufahrten zu den nunmehr parzellierten Grundstücken der Antragstellerin zu gewährleisten. Die Gesamtzahl der Stellplätze sowie die erforderliche Mindestbreite der Flächen bleiben dabei unverändert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses am 28. November 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 126. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0196 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“. Grundlage für dieses Vorhaben ist das im September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine direkte bindende Wirkung entfaltet, sollen die entsprechenden Bebauungspläne an die Vorgaben des Konzepts angepasst werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu ergänzen, dass Prostitutionseinrichtungen im Gewerbegebiet weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme soll lediglich für den Standort des bereits bestehenden Bordells an der Ecke Kesseldorfer Rott / Loikumer Rott bestehen. Auf den übrigen Grundstücken des Gewerbegebiets sollen Betriebe, die auf die Ausübung sexueller Handlungen ausgerichtet sind, unzulässig werden. Zudem sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Diskotheken, Nachtlokale oder Swinger-Clubs im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt. Die weitere Konkretisierung der Änderung sowie eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 132. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0197 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist das am 20. September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine direkte bindende Wirkung entfaltet, sollen die entsprechenden Bebauungspläne an die Vorgaben des Konzepts angepasst werden.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll die Nutzung von Prostitutionseinrichtungen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ auf den Standort des bereits bestehenden Bordells an der Güterstraße beschränkt werden. Auf den übrigen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs sollen Betriebe, deren Nutzung auf die Ausübung sexueller Handlungen ausgerichtet ist oder bei denen dies ein wesentliches Merkmal darstellt, unzulässig werden. Vergnügungsstätten bleiben gemäß der Baunutzungsverordnung von 1990 als Ausnahme in den Gewerbegebieten weiterhin zulässig.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB vorgeschlagen. Die weitere Konkretisierung der Änderung sowie eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren erfolgen, wobei das bestehende Steuerungskonzept als Basis dient.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 143. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Odendahl" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0198 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Odendahl“ in Hamminkeln vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist das am 20. September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine bindende Wirkung entfaltet, ist eine Anpassung der Bebauungspläne erforderlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 17 im Sinne dieses Konzepts zu modifizieren.
Im Rahmen der geplanten Änderung sollen die textlichen Festsetzungen für die Kerngebiete der 1. und 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ergänzt werden. Ziel ist es, Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Nachtlokale, Diskotheken oder Wettbüros im Kerngebiet auszuschließen, mit Ausnahme des bestehenden Gebäudebestandes in der Marktstraße 19b und 19c. Zudem sollen Betriebe, die auf die Ausübung sexueller Handlungen innerhalb der Betriebsflächen ausgerichtet sind, wie etwa Bordelle oder Wohnungsprostitution, im Kerngebiet unzulässig werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Änderung und eine detaillierte Begründung erfolgen im weiteren Verfahren auf Basis des bestehenden Steuerungskonzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 1510. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östl. der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens ( § 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0199 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östl. der B 473“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Bebauungsplanes an das im September 2012 vom Rat der Stadt Hamminkeln beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen.
Im Rahmen dieser Anpassung sollen Vergnügungsstätten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ausgeschlossen werden. Die Änderung umfasst die textlichen Festsetzungen der ursprünglichen Planung sowie der vierten, sechsten und neunten Änderung. Konkret sollen Arten von Einrichtungen wie Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale, Diskotheken, Tanzlokale, Swinger-Clubs, Multiplex-Kinos, Erotikfachmärkte sowie Wettbüros mit Aufenthaltscharakter als unzulässig festgesetzt werden. Bezüglich Prostitutionseinrichtungen sind keine neuen Regelungen vorgesehen, da der Bebauungsplan in seiner bestehenden Form keine Gebietsfestsetzungen enthält, die solche Einrichtungen zulassen würden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für diese 10. Änderung zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Änderung und eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren auf Basis des bestehenden Steuerungskonzeptes erfolgen.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 163. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0201 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0201 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Anpassung ist das am 29. September 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, welches Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bewirkt hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zum Verdienstausfallersatz und zur Haushaltsentschädigung. Für Mandatsträger wird ein Urlaubsanspruch von acht Arbeitstagen pro Wahlperiode für die Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen eingeführt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, jedoch sieht die Neuregelung eine Erstattung des Verdienstausfalls sowie der Kinderbetreuungskosten durch die Kommune vor.
Hinsichtlich des Verdienstausfallersatzes entfällt die bisherige zeitliche Begrenzung auf 19 Uhr. Der Anspruch besteht künftig, sofern die Mandatswahrnehmung während der Arbeitszeit erforderlich ist. Bei Gleitarbeitszeiten wird ein Anspruch auf Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe von 50 Prozent der für das Mandat aufgewendeten Zeit anerkannt.
Zudem werden die Voraussetzungen für eine Haushaltsentschädigung gemäß § 45 GO NRW neu definiert. Personen, die weniger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und einen Haushalt mit mindestens zwei Personen (einschließlich eines Kindes unter 14 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person) oder mit mindestens drei Personen führen, können auf Antrag die notwendigen Kosten für eine Haushaltsvertretung erstattet bekommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 174. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine vierte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassung ist das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, welches am 29. September 2012 in Kraft getreten ist. Durch diese gesetzliche Neuerung wurde § 69 der Gemeindeordnung NRW geändert.
Die Änderung betrifft die Regelung zur Stellungnahme des Bürgermeisters während Sitzungen. Bisher war eine Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt nur auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion erforderlich. Nach der Neuregelung ist der Bürgermeister verpflichtet, auf Verlangen eines einzelnen Ratsmitglieds zu einem Punkt Stellung zu nehmen. Diese Regelung findet gemäß der Gemeindeordnung entsprechend auch in den Ausschüssen Anwendung.
Konkret wird vorgeschlagen, die Paragrafen 10 und 27 der Geschäftsordnung anzupassen. In § 10 Absatz 1 Satz 2 sollen die Begriffe „Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion“ durch „Ratsmitgliedes“ ersetzt werden. In § 27 Absatz 4 soll die entsprechende Formulierung für die Ausschüsse durch „Ausschussmitgliedes“ ersetzt werden. Die Änderung soll am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 18Bildung der EinigungsstelleZur Vorlage · 2012/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2012/0181 befasst sich mit der Bildung einer Einigungsstelle für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung in Hamminkeln. Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung einer solchen Stelle vorgesehen, die aus einer unparteiischen Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie Beisitzern besteht. Die Besetzung der Leitungspositionen erfordert eine Einigung zwischen dem Personalrat und der obersten Dienstbehörde.
Da die bisherigen Mitglieder der Einigungsleitung in den Ruhestand getreten sind, wurden neue Personen zur Verfügung gestellt. Die Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen wurde als Vorsitzende und eine Richterin des Arbeitsgerichts Oberhausen als stellvertretende Vorsitzende vorgeschlagen. Der Personalrat hat diese Besetzung befürwortet.
Die Beisitzer werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt, wesglich eine Bestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Der Rat wird gebeten, die Bestellung der Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen zur Vorsitzenden und der Richterin des Arbeitsgerichts Oberhausen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NRW zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen