8. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung zum 1. Januar 2013 vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Festlegung der Gebührenpflicht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebührenpflicht bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken von den Betriebsinhabern auf die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigten zu übertragen. Diese Anpassung erfolgt auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, um die Gebühren rechtssicher als grundstücksbezogene öffentliche Lasten gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu definierte und somit die Vorrangigkeit im Falle von Zwangsversteigerungsverfahren zu sichern. Zudem soll die Bestimmung von Mietern oder Pächtern als Gebührenschuldner entfallen.
Parallel dazu werden die Gebührensätze für das Jahr 2013 neu festgesetzt. Die Kalkulation sieht für die Restabfallgefäße in den Größen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter eine leichte Senkung der Gebühren im Vergleich zum Vorjahr vor. Grund hierfür ist ein Überschuss aus vorangegangenen Jahren, der in die Kalkulation einfließt, obwohl die Kosten des Entsorgers gestiegen sind. Die Gewichtsgebühr für Restabfall bleibt unverändert. Ein kalkulatorischer Überschuss bei den Wertstoffgefäßen wurde nicht zur Senkung der Restabfallgebühren herangezogen, da die Erlöse aus der Altpapierverwertung Marktschwankungen unterliegen. Der Jahresabschluss 2011 wies einen Überschuss von über 100.000 Euro aus, welcher in die aktuelle Kalkulation eingestellt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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