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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Medienausleihe Stadtbücherei 2012Zur Vorlage · 2012/0188 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0188 der Fachdienste 40 vergleicht die Ausleihzahlen der neuen Stadtbücherei im Gebäude der Realschule mit den Werten der geschlossenen Standorte in der Rathausstraße und in der Meisenstraße. Die statistische Übersicht zeigt für die Monate Januar bis Oktober 2012 eine Entwicklung der Ausleihzahlen in der neuen Stadtbücherei an der Diersfordter Straße, wobei die Werte im Zeitraum von 273 bis 2.315 Medien liegen. Im Vergleich dazu werden die Ausleihzahlen der ehemaligen Standorte für die Jahre 2000, 2010 und 2011 aufgeführt.
Neben den statistischen Daten dokumentiert die Vorlage die im Jahr 2012 durchgeführten Veranstaltungen, darunter verschiedene Autorenlesungen und ein Kinderprogramm. Für das Jahr 2013 sind Planungen zur Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit über Zeitungen, Radio und das Internet vorgesehen. Ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit liegt auf dem Ausbau des Angebots für Kinder unter neun Jahren, der Beschaffung aktueller Romane sowie Krimis sowie der Erweiterung des Bestands an Musik- und Hörspiel-CDs für Jugendliche. Zudem ist die Durchführung von Schulungen für ehrenamtliche und städtische Mitarbeiter sowie der Ausbau von Vorleseaktionen für Kinder geplant.
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Beratungsfolge
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 2Tätigkeitsbericht der Lokalen Agenda 21 Forum Senioren 2012Zur Vorlage · 2012/0168 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0168 der Fachdienste 40 legt den Tätigkeitsbericht des Forums Senioren der Lokalen Agenda 21 für das Jahr 2012 vor. Das Forum, das seit über zehn Jahren ehrenamtlich die Lebenssituation älterer Menschen in Hamminkeln analysiert, hat im Berichtszeitraum vier Sitzungen mit jeweils 25 bis 30 Teilnehmenden durchgeführt. Ein Schwerpunkt lag auf der Öffentlichkeitsarbeit durch die Vorbereitung einer Internetpräsenz.
Im Rahmen einer Umfrage der Fachhochschule für Verwaltung Duisburg zum Thema „Leben und Wohnen älterer Menschen in Hamminkeln“ wurde der Arbeitskreis „Wohnen und Leben älterer Menschen“ eingerichtet. Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen den Wunsch nach selbstbestimmtem Wohnen im eigenen Zuhause, weisen jedoch auf einen Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen sowie langfristigen Tagespflegeplätzen in der Stadt hin. Zur Aufarbeitung dieser Ergebnisse wird eine Fachveranstaltung für das Jahr 2013 vorbereitet.
Weitere Aktivitäten im Jahr 2012 umfassten eine Informationsveranstaltung zu Sicherheitsthemen, vier Gesundheitsvorträge in Senioreneinrichtungen mit jeweils 80 bis 110 Besuchern sowie die Ausbildung von Seniorensicherheitsberaterinnen und -beratern durch die Polizei und den Fachbereich Ordnung und Sicherheit. Zudem fand ein Seniorensicherheitstag in Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrswacht und der Polizei statt, ergänzt durch Begehungen der Seniorensicherheit in den Ortsteilen. Ein Generationenprojekt mit Kindertageseinrichtungen beinhaltete die Einrichtung von Küchenkräutergärten. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 38. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2012/0183 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln zur Umsetzung zum 1. Januar 2013 vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Festlegung der Gebührenpflicht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebührenpflicht bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken von den Betriebsinhabern auf die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigten zu übertragen. Diese Anpassung erfolgt auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, um die Gebühren rechtssicher als grundstücksbezogene öffentliche Lasten gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu definierte und somit die Vorrangigkeit im Falle von Zwangsversteigerungsverfahren zu sichern. Zudem soll die Bestimmung von Mietern oder Pächtern als Gebührenschuldner entfallen.
Parallel dazu werden die Gebührensätze für das Jahr 2013 neu festgesetzt. Die Kalkulation sieht für die Restabfallgefäße in den Größen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter eine leichte Senkung der Gebühren im Vergleich zum Vorjahr vor. Grund hierfür ist ein Überschuss aus vorangegangenen Jahren, der in die Kalkulation einfließt, obwohl die Kosten des Entsorgers gestiegen sind. Die Gewichtsgebühr für Restabfall bleibt unverändert. Ein kalkulatorischer Überschuss bei den Wertstoffgefäßen wurde nicht zur Senkung der Restabfallgebühren herangezogen, da die Erlöse aus der Altpapierverwertung Marktschwankungen unterliegen. Der Jahresabschluss 2011 wies einen Überschuss von über 100.000 Euro aus, welcher in die aktuelle Kalkulation eingestellt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 45. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2012/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird die fünfte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Die Änderung umfasst eine Neufassung des Beitragsmaßstabs, die Anpassung der Beitragssätze sowie die Neuregelung der Gebührensätze.
Im Bereich des Beitragsmaßstabs soll die Regelung so angepasst werden, dass ein Artzuschlag nicht mehr nur für Grundstücke in ausgewiesenen Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch für Grundstücke außerhalb dieser Gebiete erhoben wird, sofern diese überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden. Diese Neufassung orientiert sich an einer Mustersatzung und soll die Zuweisung von Gebietstypen vereinfachen.
Die Kalkulation der Beitragssätze für den Zeitraum 2007 bis 2015 sieht Änderungen bei den Sätzen für Mischwasser-, Schmutzwasser- und Regenwasseranschlüsse vor. Während die Sätze für Misch- und Schmutzwasseranschlüsse sinken, erhöhen sich die Sätze für Regenwasseranschlüsse.
Hinsichtlich der Kanalbenutzungsgebühren sieht der Entwurf eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,76 €/m³ vor, was auf einen steigenden umlagefähigen Aufwand zurückzuführen ist. Die Regenwassergebühr soll hingegen auf 0,77 €/m² sinken. Zudem soll die Satzung um die Klarstellung ergänzt werden, dass es sich bei den Gebühren um grundstücksbezogene öffentliche Lasten handelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 58. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2012/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Sätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von bisher 26,74 € pro Kubikmeter auf 26,54 € pro Kubikmeter sinken. Dieser Rückgang wird mit dem Wegfall eines anteiligen Fehlbetrags aus dem Vorjahr sowie rückläufigen Abfuhrmengen begründet.
Im Gegensatz dazu soll der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von bisher 11,74 € pro Kubikmeter auf 12,68 € pro Kubikmeter steigen. Die Verwaltung führt diesen Anstieg auf die Berücksichtigung eines verbleibenden Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von 4.959,91 € zurück. Zudem wird ein Rückgang der Abfuhrmengen sowie eine angekündigte Preiserhöhung des Entsorgers als Ursache für die Anpassung angeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 66. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2012/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2012/0186 die 6. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes auf Basis einer neu erstellten Gebührenkalkulation.
Nach der vorliegenden Kalkulation soll der Gebührensatz von bisher 0,89 Euro pro Meter auf 0,81 Euro pro Meter gesenkt werden, um die Kosten zu decken. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gesamtkosten zwar aufgrund einer Preiserhöhung des beauftragten Unternehmers steigen, die Kosten für die Entsorgung des Straßenkehrrichts jedoch voraussichtlich sinken. Zudem reduziert sich der umlagefähige Aufwand um etwa 4.000 Euro, da für das Jahr 2013 ein Überschuss aus dem Jahr 2011 eingestellt werden kann und keine Fehlbeträge aus Vorjahren mehr berücksichtigt werden müssen. Der Jahresabschluss 2011 weist einen Überschuss von 1.863,65 Euro aus.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2012 sowie für den Rat am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 77. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2012/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0187 sieht die 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Grundlage der Vorlage ist die neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2013.
Die Kalkulation umfasst die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, unterteilt nach den Flächenarten versiegelt, Wald und übrige Flächen. Für den Verband Untere Issel Süd ist eine Erhöhung des Umlagesatzes vorgesehen, da dieser Verband eine Steigerung seiner eigenen Umlage angekündigt hat. Bei den übrigen Verbänden bleiben die Umlagesätze der Verbände selbst voraussichtlich konstant. Dennoch ist bei allen Verbänden mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen. Grund hierfür ist die Verpflichtung der Stadt Hamminkeln, Gebühren für die Nutzung des Allgemeinen Liegenschafts- und Katasterinformationssystems (ALKIS) an den Kreis Wesel zu entrichten. Da die Nutzung des Systems für die Ermittlung der Umlagegrundlagen, wie Flächennutzung und Flächenanteile, notwendig ist, werden etwa 60 Prozent der anfallenden Kosten in Höhe von circa 14.500 Euro in die Gebührenkalkulation einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 8Verabschiedung des Leitbildes für die Stadt Hamminkeln im Rahmen des Prozesses "Vision 2030"Zur Vorlage · 2012/0213 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 sieht die Verabschiedung des überarbeiteten Leitbildes für die Stadt Hamminkeln im Rahmen des Prozesses „Vision 2030“ vor. Der Entwurf basiert auf einer umfassenden Bürgerbeteiligung, die im Zeitraum von September bis Oktober 2012 durch eine repräsentative Umfrage sowie eine Postwurfsendung an alle Haushalte durchgeführt wurde. Insgesamt gingen 1.450 Fragebögen bei der Verwaltung ein, wobei die Rücklaufquote bei der repräsentativen Erhebung knapp 28 % betrug.
Die Ergebnisse der Befragung, die drei Gruppen umfassten – eine repräsentative, eine offene sowie eine verwaltungsinterne –, flossen in die Überarbeitung des Entwurfs ein. Die Arbeitsgruppe hat die Leitideen und Zielfelder angepasst, um die Schwerpunkte deutlicher hervorzuheben und die Anzahl der Themen zu reduzieren. So wurde beispielsweise die Leitidee „Kultur“ mit „Freizeit und Sport“ zusammengefasst und eine neue Leitidee zum Thema Nachhaltigkeit integriert. Bei den Zielfeldern wurden Themen mit hoher Priorität, wie die ärztliche Grundversorgung und die Vermeidung neuer Kreditaufnahmen, beibehalten, während weniger genannte Punkte zusammengefasst oder entfernt wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Leitbild in der überarbeiteten Fassung zu verabschieden. Die Arbeitsgruppe soll daraufhin im Jahr 2013 konkrete Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen ableiten, um diese in den Haushaltsentwurf 2014 zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 9Benennung einer Straße im Ortsteil Wertherbruch; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 07.11.2012Zur Vorlage · 2012/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0211 befasst sich mit der Benennung einer Straße im Ortsteil Wertherbruch. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die von Bürgerinnen und Bürgern aus Wertherbruch am 7. November 2012 eingereicht wurde.
Der Kern des Antrags sieht die Umbenennung eines Stichweges der Wertherbrucher Straße vor, welcher sich in der Gemarkung Wertherbruch, Flur 10, Flurstück 300 befindet. Die vorgeschlagene neue Bezeichnung soll einen Bezug zu einem Mühlengebäude herstellen, das seit dem Jahr 1905 an dieser Stelle existiert, und somit auf die historische Bedeutung des Gebäudes in der Region hinweisen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist dieser Antrag zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Da die inhaltliche Zuständigkeit für das Thema beim Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung liegt, sieht der Beschlussvorschlag vor, den Antrag zur weiteren Beratung an diesen zuständigen Ausschuss zu verweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 32.
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Beratungsfolge
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 103. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0201 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Anpassung ist das am 29. September 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, welches Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bewirkt hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zum Verdienstausfallersatz und zur Haushaltsentschädigung. Für Mandatsträger wird ein Urlaubsanspruch von acht Arbeitstagen pro Wahlperiode für die Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen eingeführt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, jedoch sieht die Neuregelung eine Erstattung des Verdienstausfalls sowie der Kinderbetreuungskosten durch die Kommune vor.
Hinsichtlich des Verdienstausfallersatzes entfällt die bisherige zeitliche Begrenzung auf 19 Uhr. Der Anspruch besteht künftig, sofern die Mandatswahrnehmung während der Arbeitszeit erforderlich ist. Bei Gleitarbeitszeiten wird ein Anspruch auf Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe von 50 Prozent der für das Mandat aufgewendeten Zeit anerkannt.
Zudem werden die Voraussetzungen für eine Haushaltsentschädigung gemäß § 45 GO NRW neu definiert. Personen, die weniger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und einen Haushalt mit mindestens zwei Personen (einschließlich eines Kindes unter 14 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person) oder mit mindestens drei Personen führen, können auf Antrag die notwendigen Kosten für eine Haushaltsvertretung erstattet bekommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 114. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0204 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine vierte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassung ist das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, welches am 29. September 2012 in Kraft getreten ist. Durch diese gesetzliche Neuerung wurde § 69 der Gemeindeordnung NRW geändert.
Die Änderung betrifft die Regelung zur Stellungnahme des Bürgermeisters während Sitzungen. Bisher war eine Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt nur auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion erforderlich. Nach der Neuregelung ist der Bürgermeister verpflichtet, auf Verlangen eines einzelnen Ratsmitglieds zu einem Punkt Stellung zu nehmen. Diese Regelung findet gemäß der Gemeindeordnung entsprechend auch in den Ausschüssen Anwendung.
Konkret wird vorgeschlagen, die Paragrafen 10 und 27 der Geschäftsordnung anzupassen. In § 10 Absatz 1 Satz 2 sollen die Begriffe „Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion“ durch „Ratsmitgliedes“ ersetzt werden. In § 27 Absatz 4 soll die entsprechende Formulierung für die Ausschüsse durch „Ausschussmitgliedes“ ersetzt werden. Die Änderung soll am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 12Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2012 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0173 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2012/0173 der Fachdienste 20 legt den dritten Quartalsbericht 2012 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht der investiven Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2012.
Im Bereich der Erträge sind bis zum Ende des dritten Quartals 64 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge angefallen. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wird ein Anstieg der Gewerbesteuer gegenüber dem Planwert um etwa 250.000 € erwartet. Die Erträge aus der Hundesteuer sind bereits vollständig verbucht, während die Vergnügungsteuer den Planansatz bereits übersteigt. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fehlen aufgrund fehlender Ermächtigungen noch Teile der Abmilderungshilfe, deren Gewährung für das vierte Quartal erwartet wird. Die Erträge aus Rückzahlungen von Hilfen außerhalb von Einrichtungen liegen deutlich über dem Planwert. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelgen, wie Mieten und Pachten, sind die Erträge für das gesamte Jahr bereits erfasst.
Die Aufwendungen belaufen sich im Berichtszeitraum auf 77 % des geplanten Jahreswertes. Bei den Personalaufwendungen liegt die tatsächliche Entwicklung aufgrund einer geringeren Tarifsteigerung unter dem Planansatz, während die Beihilfeaufwendungen für Beamte die Planung um 51.000 € überschritten haben. Die Versorgungsaufwendungen werden voraussichtlich geringer ausfallen als geplant, da die Inanspruchnahme von Rückstellungen erst im Jahresabschluss wirksam wird. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steht die Verrechnung des Overheadanteils der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung noch aus.
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- 06.12.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen