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Beschlussvorlage

Benennung einer Straße im Ortsteil Wertherbruch; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 07.11.2012

2012/0211 06.12.2012 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0211 befasst sich mit der Benennung einer Straße im Ortsteil Wertherbruch. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die von Bürgerinnen und Bürgern aus Wertherbruch am 7. November 2012 eingereicht wurde.

Der Kern des Antrags sieht die Umbenennung eines Stichweges der Wertherbrucher Straße vor, welcher sich in der Gemarkung Wertherbruch, Flur 10, Flurstück 300 befindet. Die vorgeschlagene neue Bezeichnung soll einen Bezug zu einem Mühlengebäude herstellen, das seit dem Jahr 1905 an dieser Stelle existiert, und somit auf die historische Bedeutung des Gebäudes in der Region hinweisen.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist dieser Antrag zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Da die inhaltliche Zuständigkeit für das Thema beim Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung liegt, sieht der Beschlussvorschlag vor, den Antrag zur weiteren Beratung an diesen zuständigen Ausschuss zu verweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 32.

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Beratungsfolge