7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0187 sieht die 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Grundlage der Vorlage ist die neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2013.
Die Kalkulation umfasst die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, unterteilt nach den Flächenarten versiegelt, Wald und übrige Flächen. Für den Verband Untere Issel Süd ist eine Erhöhung des Umlagesatzes vorgesehen, da dieser Verband eine Steigerung seiner eigenen Umlage angekündigt hat. Bei den übrigen Verbänden bleiben die Umlagesätze der Verbände selbst voraussichtlich konstant. Dennoch ist bei allen Verbänden mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen. Grund hierfür ist die Verpflichtung der Stadt Hamminkeln, Gebühren für die Nutzung des Allgemeinen Liegenschafts- und Katasterinformationssystems (ALKIS) an den Kreis Wesel zu entrichten. Da die Nutzung des Systems für die Ermittlung der Umlagegrundlagen, wie Flächennutzung und Flächenanteile, notwendig ist, werden etwa 60 Prozent der anfallenden Kosten in Höhe von circa 14.500 Euro in die Gebührenkalkulation einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2012kein Ergebnis hinterlegt