5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird die fünfte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Die Änderung umfasst eine Neufassung des Beitragsmaßstabs, die Anpassung der Beitragssätze sowie die Neuregelung der Gebührensätze.
Im Bereich des Beitragsmaßstabs soll die Regelung so angepasst werden, dass ein Artzuschlag nicht mehr nur für Grundstücke in ausgewiesenen Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch für Grundstücke außerhalb dieser Gebiete erhoben wird, sofern diese überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden. Diese Neufassung orientiert sich an einer Mustersatzung und soll die Zuweisung von Gebietstypen vereinfachen.
Die Kalkulation der Beitragssätze für den Zeitraum 2007 bis 2015 sieht Änderungen bei den Sätzen für Mischwasser-, Schmutzwasser- und Regenwasseranschlüsse vor. Während die Sätze für Misch- und Schmutzwasseranschlüsse sinken, erhöhen sich die Sätze für Regenwasseranschlüsse.
Hinsichtlich der Kanalbenutzungsgebühren sieht der Entwurf eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,76 €/m³ vor, was auf einen steigenden umlagefähigen Aufwand zurückzuführen ist. Die Regenwassergebühr soll hingegen auf 0,77 €/m² sinken. Zudem soll die Satzung um die Klarstellung ergänzt werden, dass es sich bei den Gebühren um grundstücksbezogene öffentliche Lasten handelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2012kein Ergebnis hinterlegt