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Beschlussvorlage

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln

2012/0201 13.12.2012 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0201 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Anpassung ist das am 29. September 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, welches Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bewirkt hat.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zum Verdienstausfallersatz und zur Haushaltsentschädigung. Für Mandatsträger wird ein Urlaubsanspruch von acht Arbeitstagen pro Wahlperiode für die Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen eingeführt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, jedoch sieht die Neuregelung eine Erstattung des Verdienstausfalls sowie der Kinderbetreuungskosten durch die Kommune vor.

Hinsichtlich des Verdienstausfallersatzes entfällt die bisherige zeitliche Begrenzung auf 19 Uhr. Der Anspruch besteht künftig, sofern die Mandatswahrnehmung während der Arbeitszeit erforderlich ist. Bei Gleitarbeitszeiten wird ein Anspruch auf Freistellung und Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe von 50 Prozent der für das Mandat aufgewendeten Zeit anerkannt.

Zudem werden die Voraussetzungen für eine Haushaltsentschädigung gemäß § 45 GO NRW neu definiert. Personen, die weniger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und einen Haushalt mit mindestens zwei Personen (einschließlich eines Kindes unter 14 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person) oder mit mindestens drei Personen führen, können auf Antrag die notwendigen Kosten für eine Haushaltsvertretung erstattet bekommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.

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