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Beschlussvorlage

4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln

2012/0204 13.12.2012 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine vierte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassung ist das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, welches am 29. September 2012 in Kraft getreten ist. Durch diese gesetzliche Neuerung wurde § 69 der Gemeindeordnung NRW geändert.

Die Änderung betrifft die Regelung zur Stellungnahme des Bürgermeisters während Sitzungen. Bisher war eine Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt nur auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion erforderlich. Nach der Neuregelung ist der Bürgermeister verpflichtet, auf Verlangen eines einzelnen Ratsmitglieds zu einem Punkt Stellung zu nehmen. Diese Regelung findet gemäß der Gemeindeordnung entsprechend auch in den Ausschüssen Anwendung.

Konkret wird vorgeschlagen, die Paragrafen 10 und 27 der Geschäftsordnung anzupassen. In § 10 Absatz 1 Satz 2 sollen die Begriffe „Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion“ durch „Ratsmitgliedes“ ersetzt werden. In § 27 Absatz 4 soll die entsprechende Formulierung für die Ausschüsse durch „Ausschussmitgliedes“ ersetzt werden. Die Änderung soll am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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