8. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Sätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von bisher 26,74 € pro Kubikmeter auf 26,54 € pro Kubikmeter sinken. Dieser Rückgang wird mit dem Wegfall eines anteiligen Fehlbetrags aus dem Vorjahr sowie rückläufigen Abfuhrmengen begründet.
Im Gegensatz dazu soll der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von bisher 11,74 € pro Kubikmeter auf 12,68 € pro Kubikmeter steigen. Die Verwaltung führt diesen Anstieg auf die Berücksichtigung eines verbleibenden Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2011 in Höhe von 4.959,91 € zurück. Zudem wird ein Rückgang der Abfuhrmengen sowie eine angekündigte Preiserhöhung des Entsorgers als Ursache für die Anpassung angeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2012kein Ergebnis hinterlegt