Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Sachstand und Satzungsangelegenheiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0178.1 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Sachstand und den Satzungsangelegenheiten zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Hamminkeln. Hintergrund ist die rechtliche Situation nach dem Landeswassergesetz. Da eine angekündigte Novellierung des Landeswassergesetzes durch den NRW-Landtag noch nicht final beschlossen wurde, liegen neue Eckpunkte der Landesregierung zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen vor.
Die geplanten Regelungen sehen vor, dass die Überprüfung nach DIN-Standards erfolgen soll. In Wasserschutzgebieten sollen Leitungen, die vor 1965 (häuslich) bzw. vor 1990 (gewerblich) errichtet wurden, bis Ende 2015 geprüft werden, alle anderen bis Ende 2020. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen gewerbliche Leitungen bis Ende 2020 geprüft werden. Für andere private Leitungen verbleibt die Entscheidung über die Prüffristen bei den Kommunen. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Sanierungen je nach Schadensklasse innerhalb festgelegter Fristen erfolgen müssen.
Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW wird empfohlen, die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung abzuwarten und vorerst keine Aufforderungen zur Durchführung von Prüfungen an Grundstückseigentümer zu richten. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Aussetzung der Vollziehung der aktuellen Satzung zur Dichtheitsprüfung vor. Sobald eine neue gesetzliche Grundlage vorliegt, soll dem Rat eine entsprechende Satzungsänderung zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt