3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Odendahl" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Odendahl“ in Hamminkeln vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist das am 20. September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine bindende Wirkung entfaltet, ist eine Anpassung der Bebauungspläne erforderlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 17 im Sinne dieses Konzepts zu modifizieren.
Im Rahmen der geplanten Änderung sollen die textlichen Festsetzungen für die Kerngebiete der 1. und 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ergänzt werden. Ziel ist es, Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Nachtlokale, Diskotheken oder Wettbüros im Kerngebiet auszuschließen, mit Ausnahme des bestehenden Gebäudebestandes in der Marktstraße 19b und 19c. Zudem sollen Betriebe, die auf die Ausübung sexueller Handlungen innerhalb der Betriebsflächen ausgerichtet sind, wie etwa Bordelle oder Wohnungsprostitution, im Kerngebiet unzulässig werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Änderung und eine detaillierte Begründung erfolgen im weiteren Verfahren auf Basis des bestehenden Steuerungskonzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2012kein Ergebnis hinterlegt