Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Klimaschutzkonzept Hamminkeln - Vorstellung durch das beauftragte Ing.-BüroZur Vorlage · 2012/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat am 24. September 2012 das Ingenieurbüro infas enermetric aus Emsdetten mit der Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts beauftragt. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2012/0191 wird die Vorstellung dieses Konzepts durch das beauftragte Büro im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für die Sitzung am 28. November 2012 vorgesehen.
Das geplante Konzept basiert auf einem partizipativen Prozess, der die Mitwirkung verschiedener Akteure und Institutionen im Stadtgebiet vorsieht. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist eine Schwachstellenanalyse sowie eine Potenzialbetrachtung zur Minderung von CO2-Emissionen. Diese Untersuchung umfasst die energierelevanten Sektoren der Kommune, des Gewerbes, des Verkehrs sowie der privaten Haushalte.
Auf Grundlage dieser Analysen soll ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden, der zielgruppenspezifische Handlungsbeschreibungen, Anweisungen, die zu erwartenden Investitionskosten sowie das CO2-Einsparungspotenzial enthält. Das Konzept soll zudem Mechanismen zur Evaluierung der Maßnahmen und ein Controlling beinhalten, um eine regelmäßige Überprüfung der Klimaschutzziele zu gewährleisten. Die Fachdienste 61 sind für die Vorlage verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 2Verlegung und Rückbau einer Teilfläche des Weges "Am Klosterbusch"Zur Vorlage · 2012/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0190 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Verlegung und dem Rückbau eines Teilstücks der Gemeindestraße „Am Klosterbusch“. Das Unternehmen DK Sand- und Kiesgewinnungs mbH hat den Erwerb eines etwa 3.400 Quadratmeter großen Flächenanteils der Gemarkung Loikum beantragt. Hintergrund ist die „Abgrabung Loikum Kleine Issel“. Laut Angaben des Unternehmens trägt die bereits bestehende Erweiterung der Abgrabung zur Reduzierung der Überschwemmungsgebiete in Dingden und Loikum bei. Ein Rückbau des betreffenden Straßenabschnitts könnte die Retentionsfähigkeit des entstehenden Baggelsees weiter erhöhen.
Das Unternehmen schlägt vor, den Wegabschnitt, der laut eigener Darstellung primär für Fußgänger und Radfahrer genutzt wird, aufzuheben und stattdessen eine neue Rad- und Fußwegverbindung auf eigenem Gelände zu schaffen, die die verbleibenden Abschnitte der Straße verbindet. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben grundsätzlich positiv, da die neue Wegeführung auch touristische Aspekte unterstützen und die Hochwasserproblematik in Loikum verbessern könnte.
Vor einer Veräußerung des Grundstücks ist jedoch ein Wegeeinziehungsverfahren notwendig. Die Verwaltung plant zunächst eine Eigentümerabfrage, um die Erschließungs- und Verbindungsfunktion des Weges für Anlieger zu prüfen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen des Wegfalls auf die Erschließung der angrenzenden Grundstücke zu untersuchen. Eine abschließende Entscheidung über den Grundstücksverkauf und die Details der Veräußerung soll nach Abschluss der Untersuchungen dem Rat der Stadt vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 3Gewerbeflächenausweisung in Hamminkeln - Anträge der CDU-Fraktion und der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT)Zur Vorlage · 2012/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Gewerbeflächenausweisung in Hamminkeln, basierend auf Anträgen der CDU-Fraktion und der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT). Ziel der Anträge ist eine Grundsatzentscheidung zur Umplanung der Brutto-Gewerbeflächen, um durch die Überprüfung von Restriktionen in der Freiraumplanung die Verfügbarkeit von Flächen für die Ansiedlung zu erhöhen.
Die Verwaltung hat die im Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS) erfassten Gewerbereserven auf ihre tatsächliche Verfügbarkeit geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass im Stadtgebiet insgesamt etwa 9,57 ha an Gewerbeflächenreserven zur Verfügung stehen, aufgeteilt in ca. 6,00 ha kurzfristig, ca. 3,24 ha mittelfristig und ca. 0,33 ha langfristig. Demgegenüber stehen etwa 11,23 ha an Flächen, die aufgrund von Eigentumsrestriktionen oder anderen Faktoren nicht verfügbar sind.
Für die Ortsteile Brünen, Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog ergibt die Prüfung unterschiedliche Entwicklungsspielräume. Während in Brünen und Dingden Flächen zur Bestandssicherung und kurzfristigen Vermarktung bereitstehen, ist in anderen Bereichen die Erschließung oder die Beseitigung von Eigentumsbeschränkungen erforderlich. Eine Erweiterung des Gewerbegebiets Hamminkeln nördlich der Autobahn A 3 wird seitens des Regionalverbandes Ruhr (RVR) abgelehnt, da dies einem neuen Siedlungsansatz im Landschaftsraum entspräche. Als geeignete Alternative zur gewerblichen Entwicklung wird die Fläche nördlich des Weikensees identifiziert, für die die Verwaltung die Durchführung bauleitplanerischer Vorprüfungen vorschlägt.
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- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in HamminkelnZur Vorlage · 2012/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0193 der Fachdienste 61 befasst sich mit der weiteren Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Im Zentrum steht die Überarbeitung des Projekts „Klimaschutzsiedlung Hamminkeln“. Da die EnergieAgentur.NRW den Entwurf für eine Förderfähigkeit als unzureichend bewertet hat, ist eine Erweiterung des städtebaulichen Konzepts erforderlich. Dies umfasst die Einbeziehung bebauter und unbebauter Flächen der Umgebung sowie die Optimierung der baulichen Gestaltung, etwa der Parkplatzintegration und der Eingangssituation. Zudem soll das Nutzungsprofil überprüft werden, um die langfristige Attraktivität der Ortsmitte zu sichern.
Die Verwaltung plant, das Areal über die ursprüngliche Sportplatzfläche hinaus zu erweitern. Einbezogen werden sollen auch private Grundstücke östlich und südlich des ehemaligen Sportplatzes sowie Flächen südlich der Brüner Straße und der Straße Hellefisch. Eine Anfrage bei der Regionalplanungsbehörde ergab, dass gegen eine Überplanung des Gebiets Hellefisch/Bergfrede derzeit keine Bedenken bestehen, sofern die entsprechenden Anpassungen im Flächennutzungsplan erfolgen.
Um die Komplexität der Eigentumsverhältnisse und die Koordination der Maßnahmen zu bewältigen, wird die Einbindung eines Investors als Projektentwickler geprüft. Ein solcher Akteur könnte die zentrale Ansprechpartnerfunktion gegenüber Fördergebern übernehmen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verwaltung beauftragt, einen Gesamtentwurf für das Areal zu entwickeln, wobei die Grundlagen der Klimaschutzsiedlung beibehalten werden sollen. Zudem ist die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einschaltung eines Projektentwicklers vorgesehen.
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- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Vorstellung einer modifizierten PlanungZur Vorlage · 2012/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einer modifizierten Planung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln. Im Zentrum der Neuerung steht die Überarbeitung der Erschließungssituation für die Tiefgaragenzufahrt des Projekts.
Nach einer vorangegangenen Modifizierung des Entwurfs wurde die Planung hinsichtlich der Zufahrt erneut angepasst. Die Erschließung der Tiefgaragenzufahrt soll künftig nicht mehr über den Wendehammer-Bereich der Martin-Luther-Straße erfolgen, sondern über die Friedhofstraße am nördlichen Grundstücksbereich. Die Zufahrt zu den zusätzlich angeordneten oberirdischen Stellplätzen sowie der Hauptzugang zum Grundstück bleiben weiterhin über die Friedhofstraße geplant.
Die Friedhofstraße wird aktuell als Sackgasse primär durch Friedhofsbesucher sowie einen Anlieger genutzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die neue Lage der Tiefgaragenzufahrt zwar ein Anstieg des Verkehrsaufkommens zu erwarten ist, dieser jedoch innerhalb eines vertretbaren Rahmens bleibe. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, die Zufahrt so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraums oder des angrenzenden öffentlichen Fußwegs entstehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll der Verwaltung beauftragen, auf Basis dieser modifizierten Planung die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für den Bereich des zweiten Bauabschnittes des Baugebietes „Wohnen am Königsbach“.
Die Änderung sieht eine Neuanordnung öffentlicher Stellplätze vor, um eine funktionale Grundstücksparzellierung zu ermöglichen. Während der aktuelle Bebauungsplan zwei Stellplatzpakete mit jeweils neun Stellflächen vorsieht, sieht der Entwurf eine Aufteilung in vier kleinere Stellplatzpakete vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zufahrten zu den nunmehr parzellierten Grundstücken der Antragstellerin zu gewährleisten. Die Gesamtzahl der Stellplätze sowie die erforderliche Mindestbreite der Flächen bleiben dabei unverändert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses am 28. November 2012 sowie des Rates am 13. Dezember 2012 vorgesehen.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 76. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“. Grundlage für dieses Vorhaben ist das im September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine direkte bindende Wirkung entfaltet, sollen die entsprechenden Bebauungspläne an die Vorgaben des Konzepts angepasst werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu ergänzen, dass Prostitutionseinrichtungen im Gewerbegebiet weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme soll lediglich für den Standort des bereits bestehenden Bordells an der Ecke Kesseldorfer Rott / Loikumer Rott bestehen. Auf den übrigen Grundstücken des Gewerbegebiets sollen Betriebe, die auf die Ausübung sexueller Handlungen ausgerichtet sind, unzulässig werden. Zudem sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Diskotheken, Nachtlokale oder Swinger-Clubs im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt. Die weitere Konkretisierung der Änderung sowie eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren erfolgen.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 82. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist das am 20. September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine direkte bindende Wirkung entfaltet, sollen die entsprechenden Bebauungspläne an die Vorgaben des Konzepts angepasst werden.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll die Nutzung von Prostitutionseinrichtungen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ auf den Standort des bereits bestehenden Bordells an der Güterstraße beschränkt werden. Auf den übrigen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs sollen Betriebe, deren Nutzung auf die Ausübung sexueller Handlungen ausgerichtet ist oder bei denen dies ein wesentliches Merkmal darstellt, unzulässig werden. Vergnügungsstätten bleiben gemäß der Baunutzungsverordnung von 1990 als Ausnahme in den Gewerbegebieten weiterhin zulässig.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB vorgeschlagen. Die weitere Konkretisierung der Änderung sowie eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren erfolgen, wobei das bestehende Steuerungskonzept als Basis dient.
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- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Odendahl" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0198 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Odendahl“ in Hamminkeln vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist das am 20. September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine bindende Wirkung entfaltet, ist eine Anpassung der Bebauungspläne erforderlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 17 im Sinne dieses Konzepts zu modifizieren.
Im Rahmen der geplanten Änderung sollen die textlichen Festsetzungen für die Kerngebiete der 1. und 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ergänzt werden. Ziel ist es, Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Nachtlokale, Diskotheken oder Wettbüros im Kerngebiet auszuschließen, mit Ausnahme des bestehenden Gebäudebestandes in der Marktstraße 19b und 19c. Zudem sollen Betriebe, die auf die Ausübung sexueller Handlungen innerhalb der Betriebsflächen ausgerichtet sind, wie etwa Bordelle oder Wohnungsprostitution, im Kerngebiet unzulässig werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Änderung und eine detaillierte Begründung erfolgen im weiteren Verfahren auf Basis des bestehenden Steuerungskonzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 1010. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östl. der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens ( § 13 BauGB)Zur Vorlage · 2012/0199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östl. der B 473“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Bebauungsplanes an das im September 2012 vom Rat der Stadt Hamminkeln beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen.
Im Rahmen dieser Anpassung sollen Vergnügungsstätten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ausgeschlossen werden. Die Änderung umfasst die textlichen Festsetzungen der ursprünglichen Planung sowie der vierten, sechsten und neunten Änderung. Konkret sollen Arten von Einrichtungen wie Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale, Diskotheken, Tanzlokale, Swinger-Clubs, Multiplex-Kinos, Erotikfachmärkte sowie Wettbüros mit Aufenthaltscharakter als unzulässig festgesetzt werden. Bezüglich Prostitutionseinrichtungen sind keine neuen Regelungen vorgesehen, da der Bebauungsplan in seiner bestehenden Form keine Gebietsfestsetzungen enthält, die solche Einrichtungen zulassen würden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für diese 10. Änderung zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Änderung und eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren auf Basis des bestehenden Steuerungskonzeptes erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012 · Rat (20. Sitzung)
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 11Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2012/0202 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0202 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln. Grundlage der Untersuchung ist eine Kriterienliste, die der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 05.09.2012 beschlossen hat.
Nach einer Überarbeitung der Potentialflächenuntersuchung entspricht nach aktuellem Stand lediglich die Fläche Hohe Heide den festgelegten Kriterien. Alle weiteren zuvor diskutierten Flächen sind aus der Untersuchung gefallen. Die verbleibenden Flächen weisen für sich genommen nicht die erforderliche Größe auf, um die Zielsetzung von mindestens drei Anlagen pro Zone zu erfüllen. Eine Zusammenfassung räumlich benachbarter Einzelflächen zu einer Konzentrationszone wird jedoch als Möglichkeit betrachtet. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Pollsche Heide und Buschmannsweg nördlich der B 70. Zudem wird die Möglichkeit eines Ergänzungsstandortes für eine vierte Anlage im Bereich des Windparkes Nordbrock angeführt.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer vorgezogenen Beteiligung Träger öffentlicher Belange angeschrieben, um Stellungnahmen zu diesen vier Standorten einzuholen. Ziel ist die Klärung der fachbehördlichen Tragfähigkeit, wobei insbesondere die Einschränkungen durch Landschaftsschutzgebiete zu prüfen sind. Die Ergebnisse dieser Abfrage werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorgelegt. Der Ausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.11.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen