6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“. Grundlage für dieses Vorhaben ist das im September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine direkte bindende Wirkung entfaltet, sollen die entsprechenden Bebauungspläne an die Vorgaben des Konzepts angepasst werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes so zu ergänzen, dass Prostitutionseinrichtungen im Gewerbegebiet weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme soll lediglich für den Standort des bereits bestehenden Bordells an der Ecke Kesseldorfer Rott / Loikumer Rott bestehen. Auf den übrigen Grundstücken des Gewerbegebiets sollen Betriebe, die auf die Ausübung sexueller Handlungen ausgerichtet sind, unzulässig werden. Zudem sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Diskotheken, Nachtlokale oder Swinger-Clubs im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt. Die weitere Konkretisierung der Änderung sowie eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2012kein Ergebnis hinterlegt