2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist das am 20. September 2012 vom Rat beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen. Da dieses Konzept keine direkte bindende Wirkung entfaltet, sollen die entsprechenden Bebauungspläne an die Vorgaben des Konzepts angepasst werden.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll die Nutzung von Prostitutionseinrichtungen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ auf den Standort des bereits bestehenden Bordells an der Güterstraße beschränkt werden. Auf den übrigen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs sollen Betriebe, deren Nutzung auf die Ausübung sexueller Handlungen ausgerichtet ist oder bei denen dies ein wesentliches Merkmal darstellt, unzulässig werden. Vergnügungsstätten bleiben gemäß der Baunutzungsverordnung von 1990 als Ausnahme in den Gewerbegebieten weiterhin zulässig.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB vorgeschlagen. Die weitere Konkretisierung der Änderung sowie eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren erfolgen, wobei das bestehende Steuerungskonzept als Basis dient.
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Beratungsfolge
- 13.12.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2012kein Ergebnis hinterlegt