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Beschlussvorlage

10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östl. der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens ( § 13 BauGB)

2012/0199 13.12.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östl. der B 473“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Bebauungsplanes an das im September 2012 vom Rat der Stadt Hamminkeln beschlossene Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionseinrichtungen.

Im Rahmen dieser Anpassung sollen Vergnügungsstätten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ausgeschlossen werden. Die Änderung umfasst die textlichen Festsetzungen der ursprünglichen Planung sowie der vierten, sechsten und neunten Änderung. Konkret sollen Arten von Einrichtungen wie Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale, Diskotheken, Tanzlokale, Swinger-Clubs, Multiplex-Kinos, Erotikfachmärkte sowie Wettbüros mit Aufenthaltscharakter als unzulässig festgesetzt werden. Bezüglich Prostitutionseinrichtungen sind keine neuen Regelungen vorgesehen, da der Bebauungsplan in seiner bestehenden Form keine Gebietsfestsetzungen enthält, die solche Einrichtungen zulassen würden.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für diese 10. Änderung zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Änderung und eine detaillierte Begründung sollen im weiteren Verfahren auf Basis des bestehenden Steuerungskonzeptes erfolgen.

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