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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2013/0081 20.06.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche der im Eigentum der Stadt stehenden Straßenparzelle „Horst“. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss einschließlich der ergänzenden Hinweise zu fassen.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Unternehmen geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund möglicher Kampfmittelrückstände eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche; dieser Hinweis soll im Plan berücksichtigt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerte Bedingungen zur Erhaltung der Radien der Horststraße zur L 602 sowie zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung. Der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise zu berücksichtigen, wobei die Ausführungsplanung vor Baubeginn genehmigungspflichtig bleibt. Bezüglich der Thyssengas GmbH wird die nachrichtliche Darstellung der Gasfernleitung inklusive eines Schutzstreifens von 8 Metern im Entwurf übernommen.

Anregungen von Versorgungsunternehmen wie der Unitymedia NRW GmbH, den Wasserwerken Wittenhorst und der Gelsenwasser Energienetze GmbH wurden als für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevant eingestuft, da sie die spätere Bauausführung betreffen. Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“ forderte die Vermeidung von Niederschlagswassereinleitungen in das Verbandsgewässer; der Ausschuss empfiehlt, die entsprechenden Anregungen im Rahmen der späteren Planumsetzung zu beachten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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