Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Issel-Systems im Regierungsbezirk Düsseldorf - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet des sogenannten „Issel-Systems“ durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erstmals förmlich festzusetzen. Diese Regelung umfasst die Gewässer Issel, Klevsche Landwehr, Wolfstrang und Königsbach sowie weitere Zuläufe wie den Mumbecker Bach. Die Verordnung betrifft die Städte Rees, Hamminkeln, Wesel, Schermbeck und Hünxe. Die Stadt Hamminkeln ist als Trägerin öffentlicher Belange verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben.
Die Festsetzung basiert auf einer hydraulischen Berechnung für ein einmal in hundert Jahren zu erwartendes Hochwasser (HQ100). Ziel der Verordnung ist die Gewinnung von Rückhalteflächen, der Hochwasserschutz sowie der Erhalt ökologischer Strukturen. Mit der Verordnung sind Nutzungseinschränkungen verbunden, die die Ausweisung neuer Baugebiete und die Errichtung baulicher Anlagen in den betroffenen Flächen untersagen.
Die überarbeiteten Pläne zeigen Veränderungen gegenüber einer früheren Auslegung: Während die Ortslagen Wertherbruch und Loikum nun als hochwasserfrei dargestellt werden, ergeben sich im Bereich Ringenberg zusätzliche Überschwemmungsflächen. In Marienthal und im Gewerbegebiet Am Heidheimweg in Mehrhoog bleiben bestehende Siedlungsbereiche betroffen. Die Verwaltung plant, die Stellungnahme nach Abschluss der öffentlichen Auslegung zu finalisieren, um etwaige Anregungen aus der Bürgerschaft zu berücksichtigen. In der Stellungnahme sollen zudem die rechtliche Verbindlichkeit der Darstellung von Nebengewässern sowie die veränderte Höhensituation durch Bebauung im Bereich des Mumbecker Baches thematisiert werden.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 2Flächen für WindenergieanlagenZur Vorlage · 2013/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0085 befasst sich mit dem Sachstand zur Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln. Nach Abschluss des Beteiligungsverens der Träger öffentlicher Belange liegen nun die Ergebnisse vor.
Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass bestehende Konzentrationszonen im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung entfallen müssen, sofern sie nicht den aktuellen Kriterien entsprechen. Bestehende Anlagen hätten in diesem Fall lediglich Bestandsschutz. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Sicherheitsabständen zum Modellflugplatz in der Hohen Heide hingewiesen, was eine Verkleinerung der dortigen Zone zur Folge hat. Eine Zusammenfassung von Einzelstandorten zu Gesamtzonen wird von der Bezirksregierung als nicht tragfähig bewertet.
Der Kreis Wesel hat Stellungnahmen zu Artenschutz und Landschaftsplanung abgegeben. Für die Gebiete Pollsche Heide, Buschmannsweg und Nordbrock werden Konflikte mit Landschaftsschutzgebieten sowie potenzielle Auswirkungen auf windenergiesensible Arten wie Fledermäuse oder den Großen Brachvogel benannt. Die Untere Landschaftsbehörde bewertet die Standorte Hohe Heide und Nordbrock als verträglich bzw. eher verträglich, während die Gebiete Pollsche Heide und Buschmannsweg als unverträglich eingestuft werden. Für die Prüfung der Standorte sind Gutachten erforderlich, die Planungskosten im sechsstelligen Bereich verursachen können.
Zudem weist die Wehrbereichsverwaltung West darauf hin, dass sämtliche Zonen im Interessengebiet der Radaranlage Uedem-Marienbaum liegen, was bei Überschreitung von Höhengrenzen von etwa 100 Metern Einzelfallprüfungen notwendig macht. Die Verwaltung sieht den Standort Hohe Heide als erste Priorität für die weitere Planung an.
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Beratungsfolge
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2013/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0079 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ in Hamminkeln. Gegenstand der Planung ist die Modifizierung von Stellplätzen an der Straße Hasseler Paß. Nachdem der Rat der Stadt am 13. Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurde ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB eingeleitet.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen Februar und März 2013 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln hin und empfahl geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei erheblichen Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diesen Hinweis im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH informierte über bestehende Gasleitungen im Planungsgebiet und verwies auf die Einhaltung der Betriebssicherheit. Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit einer Aufnahme in die Begründung, da die Hinweise die spätere Planumsetzung betreffen. Ebenso nahm der Ausschuss die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern zur Kenntnis, sah jedoch keine Notwendigkeit für eine Berücksichtigung im Änderungsentwurf.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Am Elsholtweg" in Loikum - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2013/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Elsholtweg“ in Loikum. Gegenstand der Änderung ist die Modifizierung eines privaten Erschließungsweges hin zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Nachdem der Rat der Stadt bereits im September 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurde die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB eingeleitet.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen dem 25. März und dem 26. April 2013 stattfand, gingen Stellungnahmen von Behörden ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln im Plangebiet hin und empfahl eine Überprüfung der zu überbauenden Flächen sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diesen Hinweis im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Existenz von Bergwerksfeldern sowie eines Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Plangebiet, äußerte jedoch keine Bedenken gegen die Planungsmaßnahme. Der Ausschuss empfiehlt, dieses Schreiben im Rahmen der Änderung nicht gesondert zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2013/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche der im Eigentum der Stadt stehenden Straßenparzelle „Horst“. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss einschließlich der ergänzenden Hinweise zu fassen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Unternehmen geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund möglicher Kampfmittelrückstände eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche; dieser Hinweis soll im Plan berücksichtigt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerte Bedingungen zur Erhaltung der Radien der Horststraße zur L 602 sowie zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung. Der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise zu berücksichtigen, wobei die Ausführungsplanung vor Baubeginn genehmigungspflichtig bleibt. Bezüglich der Thyssengas GmbH wird die nachrichtliche Darstellung der Gasfernleitung inklusive eines Schutzstreifens von 8 Metern im Entwurf übernommen.
Anregungen von Versorgungsunternehmen wie der Unitymedia NRW GmbH, den Wasserwerken Wittenhorst und der Gelsenwasser Energienetze GmbH wurden als für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevant eingestuft, da sie die spätere Bauausführung betreffen. Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“ forderte die Vermeidung von Niederschlagswassereinleitungen in das Verbandsgewässer; der Ausschuss empfiehlt, die entsprechenden Anregungen im Rahmen der späteren Planumsetzung zu beachten.
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Beratungsfolge
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 6Wohnbauflächenausweisung in Hamminkeln - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2013/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, eine Potenzialanalyse für Wohnbaugrundstücke im Stadtgebiet Hamminkeln vorzulegen. Die Verwaltung hat hierzu die planerisch verfügbaren Wohnbauflächenreserven auf Basis des Flächeninformationssystems Ruhr (ruhrFIS) aus dem Jahr 2011 aufbereitet. Die Analyse unterscheidet nach der zeitlichen Verfügbarkeit zwischen kurzfristigen, mittelfristigen, langfristigen sowie ungeklärten Flächen.
Für das gesamte Stadtgebiet ergibt sich ein Bestand von etwa 11,17 ha kurzfristig verfügbaren Flächen für 263 Wohneinheiten, 2,71 ha mittelfristigen Flächen für 94 Wohneinheiten sowie 6,68 ha langfristigen Flächen für 163 Wohneinheiten. Zudem sind etwa 0,70 ha aufgrund von Eigentumsrestriktionen als unklar eingestuft.
In den Siedlungsschwerpunkten Dingden und Hamminkeln sind die Reserven mit 5,35 ha bzw. 5,01 ha bedeutend. In Dingden überwiegt der Anteil kurzfristiger Flächen, die größtenteils aus Baulücken bestehen. In Hamminkeln ist der Anteil langfristiger Flächen am größten. Auch in den Ortsteilen Brünen, Mehrhoog und Ringenberg sind Flächenreserven vorhanden, wobei in Brünen und Mehrhoog die kurzfristige Verfügbarkeit von Baulücken hervorsticht. In den Ortsteilen Marienthal, Loikum und Wertherbruch sind die Reserven deutlich geringer. Die Verwaltung prüft in Marienthal zudem den künftigen Bedarf für mittelfristige oder langfristige Entwicklungen.
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- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung der Verkehrsführung in Hamminkeln-Dingden hier: Schreiben der SPD-Fraktion vom 21. Mai 2013Zur Vorlage · 2013/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 21. Mai 2013 einen Antrag auf Änderung der Verkehrsführung im Ortsteil Dingden gestellt. Ziel des Antrags ist es, die fertiggestellte Westtangente entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in eine Landesstraße umzuwidmen und die Weberstraße als kommunale Straße einzustufen. Durch eine entsprechende Beschilderung und Wegweisung, insbesondere für den LKW-Verkehr, soll der Schwerlastverkehr auf die Westtangente verlagert werden, um die Ortsdurchfahrt der Weberstraße zu entlasten.
Die Westtangente wurde mit Fördermitteln des Landes als verkehrswichtige kommunale Straße errichtet, um Gewerbebetriebe an das klassifizierte Straßennetz anzubinden und den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Da die Straße nicht als Umgehungsstraße konzipiert war, muss geprüft werden, ob eine Umwidmung zur Landesstraße Auswirkungen auf die erhaltenen Fördermittel hat. Laut Auskunft des zuständigen Baulastträgers Landesbetrieb Straßen.NRW ist eine Sperrung der Weberstraße für LKW nur möglich, wenn diese zur Gemeindestraße herabgestuft wird, da die regionale Verkehrsbedutung einer Landesstraße nicht auf eine kommunale Straße übertragen werden kann.
Die Fachverwaltung bewertet eine Sperrung der Weberstraße für den LKW-Verkehr als sinnvoll im Hinblick auf die ursprünglichen Ziele des Straßenbaus. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Umwidmung auszuloten und Gespräche mit den zuständigen Behörden, einschließlich der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesbetriebs Straßen.NRW, zu führen.
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- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 8Antrag auf Bebauung an der Straße "Bransberg" (K 26) in BrünenZur Vorlage · 2013/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/0083 liegt ein Antrag zur Ausweisung von zusätzlichem Bauland in Brünen vor, der die Flächen östlich der Straße Bransberg (K 26) umfasst. Die betreffenden Flurstücke schließen an die bestehende Wohnbebauung am Höhenweg an, verfügen jedoch über keinen direkten Straßenanschluss und sind für sich genommen nicht als Bauland entwickelbar.
Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln sind diese Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen und baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Entwicklung zu Bauland würde eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordern. Eine solche Änderung des kommunalen Plans setzt zudem eine landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr voraus. Da der Regionalplan die beantragten Flächen derzeit als allgemeine Freiräume und Agrarbereiche darstellt, wäre eine Anpassung des Regionalplans notwendig, um die Vereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung herzustellen.
Die Verwaltung stellt fest, dass im Ortsteil Brünen zwar ein Wohnbauflächenbedarf besteht, jedoch im Bereich Brünen-Süd noch ungenutzte Flächen im Flächennutzungsplan vorhanden sind. Zudem müssten für eine Erschließung am Bransberg weitere Nachbarflächen hinzugezogen werden. Da die Entwicklung der beantragten Fläche weder der landesplanerischen noch der gemeindlichen Zielplanung entspricht, empfiehlt der zuständige Ausschuss dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 9Antrag auf Bebauung einer Grundstücksfläche an der Straße "Am Rott" in HamminkelnZur Vorlage · 2013/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Bebauung einer Grundstücksfläche an der Straße „Am Rott“ in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“.
Die Angelegenheit wurde bereits im Januar 2013 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beraten, wobei der Ausschuss dem Rat damals empfahl, keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. In der anschließenden Ratssitzung im März 2013 wurde die Angelegenheit aufgrund von Klärungsbedarf erneut an den Planungsausschuss zurückverwiesen.
Seit der letzten Beratung im Januar 2013 haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts ergeben, weshalb auf die damalige Sitzungsvorlage verwiesen wird. Der Ausschuss legt dem Rat der Stadt nun den Beschlussvorschlag vor, auf Basis der vorgelegten Bauvoranfrage zu entscheiden, ob der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ zu fassen ist oder nicht. Die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist für den 20. Juni 2013 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll in der Sitzung am 18. Juli 2013 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.07.2013 · Rat (24. Sitzung)
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 10Kraftwärmekopplungsmodellkommune; hier: Beschluss über die Erstellung des FeinkonzeptesZur Vorlage · 2013/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Erstellung eines Feinkonzeptes für ein Kraftwärmekopplungsmodell in Hamminkeln-Dingden. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Energieverbundes, der die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch die Verknüpfung von Wärmeabnehmern über ein Nahwärmenetz fördern soll.
Das Projekt setzt auf die Nutzung von Abwärme aus fünf Textilunternehmen sowie auf die Einbindung von Biogasanlagen zur Sicherstellung der Grundlastabdeckung. Durch die Vernetzung sollen die wirtschaftlichen Hürden für die Unternehmen gesenkt werden, da die Wärmeabnahme über ein Netz die Rentabilität der Anlagen verbessern kann. Als potenzielle Wärmeabnehmer wurden bereits kommunale Einrichtungen wie das örtliche Freibad, die Klärschlammtrocknung der Abwasserreinigungsanlage, eine Hauptschule sowie ein Kindergarten identifiziert.
Der Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. unterstützt das Vorhaben durch Beratungsleistungen und Analysen. Die Erstellung des Feinkonzeptes ist für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 geplant. Die anschließende Umsetzungsphase soll von Oktober 2014 bis September 2017 laufen. Für die Erstellung des Konzepts wird die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Eigenanteils empfohlen. Aufgrund der kurzen Zeitspanne ist eine Dringlichkeitsentscheidung vorgesehen, um die notwendigen Ausschreibungsverfahren für die Konzepterstellung zeitnah einleiten zu können.
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Beratungsfolge
- 20.06.2013 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen