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Beschlussvorlage

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Issel-Systems im Regierungsbezirk Düsseldorf - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2013/0078 18.07.2013 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet des sogenannten „Issel-Systems“ durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erstmals förmlich festzusetzen. Diese Regelung umfasst die Gewässer Issel, Klevsche Landwehr, Wolfstrang und Königsbach sowie weitere Zuläufe wie den Mumbecker Bach. Die Verordnung betrifft die Städte Rees, Hamminkeln, Wesel, Schermbeck und Hünxe. Die Stadt Hamminkeln ist als Trägerin öffentlicher Belange verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben.

Die Festsetzung basiert auf einer hydraulischen Berechnung für ein einmal in hundert Jahren zu erwartendes Hochwasser (HQ100). Ziel der Verordnung ist die Gewinnung von Rückhalteflächen, der Hochwasserschutz sowie der Erhalt ökologischer Strukturen. Mit der Verordnung sind Nutzungseinschränkungen verbunden, die die Ausweisung neuer Baugebiete und die Errichtung baulicher Anlagen in den betroffenen Flächen untersagen.

Die überarbeiteten Pläne zeigen Veränderungen gegenüber einer früheren Auslegung: Während die Ortslagen Wertherbruch und Loikum nun als hochwasserfrei dargestellt werden, ergeben sich im Bereich Ringenberg zusätzliche Überschwemmungsflächen. In Marienthal und im Gewerbegebiet Am Heidheimweg in Mehrhoog bleiben bestehende Siedlungsbereiche betroffen. Die Verwaltung plant, die Stellungnahme nach Abschluss der öffentlichen Auslegung zu finalisieren, um etwaige Anregungen aus der Bürgerschaft zu berücksichtigen. In der Stellungnahme sollen zudem die rechtliche Verbindlichkeit der Darstellung von Nebengewässern sowie die veränderte Höhensituation durch Bebauung im Bereich des Mumbecker Baches thematisiert werden.

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